Ratenbegrenzung

Diese Seite gilt für Apigee und Apigee Hybrid.

Apigee Edge-Dokumentation aufrufen.

Um Leistung und Verfügbarkeit für verschiedene Client-Apps aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, dass der Anwendungs-Traffic innerhalb der Grenzen der Kapazität Ihrer APIs und Backend-Dienste bleibt. Weiter dürfen Anwendungen nicht mehr Ressourcen verbrauchen als zugelassen ist.

Apigee bietet zwei Richtlinien, mit denen Sie die Trafficverwaltung optimieren können, um die Latenz für Anwendungen zu minimieren und gleichzeitig die Fehlerfreiheit der Back-End-Dienste zu gewährleisten. Jeder Richtlinientyp behandelt einen speziellen Aspekt der Trafficverwaltung. In einigen Fällen können Sie beide Richtlinientypen in einem einzigen API-Proxy verwenden.

SpikeArrest-Richtlinie

Die SpikeArrest-Richtlinie schützt vor Trafficspitzen. Diese Richtlinie begrenzt die Anzahl der Anfragen, die von einem API-Proxy verarbeitet und an ein Back-End gesendet werden, um Leistungsverzögerungen und Ausfallzeiten zu verhindern.

Mit dieser Richtlinie können Sie plötzliche Traffic-Bursts verhindern. Diese können durch böswillige Angreifer verursacht werden, die versuchen, einen Dienst mithilfe eines DoS-Angriffs (Denial of Service) zu stören, oder durch fehlerhafte Client-Anwendungen.

Weitere Informationen finden Sie unter SpikeArrest-Richtlinie.

Kontingentrichtlinie

Diese Richtlinie erzwingt Nutzungsgrenzwerte für Clientanwendungen, die einen verteilten "Zähler" nutzen, der eingehende Anfragen zählt. Der Zähler kann API-Aufrufe für alle identifizierbaren Entitäten erfassen, darunter Anwendungen, Entwickler, API-Schlüssel, Zugriffstokens usw. In der Regel dienen API-Schlüssel zur Identifizierung von Clientanwendungen. Diese Richtlinie ist rechenintensiv. Für APIs mit hohem Traffic sollte sie entsprechend für längere Zeitintervalle konfiguriert werden, z. B. ein Tag oder ein Monat. Verwenden Sie diese Richtlinie, um Geschäftsverträge oder SLAs mit Entwicklern und Partnern durchzusetzen, nicht für die operative Trafficverwaltung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Abschnitt zur Kontingentrichtlinie.