Daten-Logging – Nutzungsbedingungen
Einwilligungsnachtrag zur Google Cloud Platform-Lizenzvereinbarung
Dieser Einwilligungsnachtrag („Nachtrag“) ist ein Nachtrag zur GCP-Vereinbarung und wird zwischen Google und der Rechtspersönlichkeit, die diesen Bedingungen zustimmt („Kunde“), eingegangen. Dieser Nachtrag tritt für ein bestimmtes Projekt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde durch Klicken seine Zustimmung zur Aktivierung der Daten-Logging-Option von Cloud Talent Solution für dieses Projekt gibt (mit dieser Zustimmung wird dieser Nachtrag als anwendbare „Nutzungsbedingungen“ anerkannt). Wenn Sie die Bedingungen im Namen des Kunden akzeptieren, verbürgen Sie sich dafür, dass (i) Sie die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, den Kunden zur Einhaltung dieses Nachtrags zu verpflichten, (ii) Sie diesen Nachtrag gelesen und verstanden haben und (iii) Sie im Namen des Kunden diesem Nachtrag zustimmen. Wenn Sie nicht die rechtliche Befugnis haben, den Kunden zur Einhaltung zu verpflichten, stimmen Sie nicht der Aktivierung der Daten-Logging-Option von Cloud Talent Solution für ein Projekt zu. Die Bedingungen dieses Nachtrags können sich ändern. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig, bevor Sie die Daten-Logging-Option von Cloud Talent Solution aktivieren.
Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Nachtrag nicht definiert sind, haben die ihnen in der GCP-Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung.
- Definitionen
- „BAA“ bezieht sich auf jede HIPAA-Geschäftspartner-Vereinbarung oder sonstige Geschäftspartner-Vereinbarung (Business Associate Agreement, BAA) zwischen Google und dem Kunden.
- „Trainingsdaten des Kunden“ bezieht sich auf die Kundendaten, die der Kunde zum definierten Zweck über die Nutzung des GCP Cloud Talent Solution-Dienstes mit aktivierter Daten-Logging-Option zur Verfügung stellt (und Textdateien, die von diesen Daten abgeleitet sind).
- „GCP-Vereinbarung“ bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen den Parteien, die die Nutzung der Google Cloud Platform-Dienste, einschließlich einer BAA zur Änderung der GCP-Vereinbarung, durch den Kunden regelt.
- „Google“ bezieht sich auf die Rechtspersönlichkeit Google in der jeweiligen GCP-Vereinbarung.
- „HIPAA“ steht für das US-amerikanische Gesetz „Health Insurance Portability Accountability Act“ aus dem Jahr 1996, einschließlich der zugehörigen Regeln und Bestimmungen.
- "Einschließlich" bedeutet auch "ohne Begrenzung".
- Für „Geschützte Gesundheitsdaten“ (Protected Health Information, PHI) gilt die im HIPAA festgelegte Definition.
- "Zweck" hat die in Abschnitt 2.a dargelegte Bedeutung.
- „Verbesserungen“ bezeichnet die Modelle, Verbesserungen von GCP-Diensten und jegliches damit verbundene geistige Eigentum, die sich aus der Verarbeitung der Kundendaten durch Google im Rahmen dieses Nachtrags ergeben.
- Datennutzung
- Der Kunde stellt die Trainingsdaten zur Verfügung und weist Google an, diese Daten zu verarbeiten, um die Technologie für maschinelles Lernen für das Cloud Talent Solutions-Produkt in Bezug auf die Suche und Empfehlung von Jobs und Profilen (den „Zweck“) zu entwickeln, zu verbessern und zu modellieren.
- Anleitung zum Verarbeiten von Kundentrainingsdaten: Der Kunde weist Google hiermit an, die Kundentrainingsdaten zu diesem Zweck zu verarbeiten.
- Einwilligung: Der Kunde willigt hiermit ein, dass Google die Trainingsdaten des Kunden für Zweigunternehmen, Drittanbieter und Auftragnehmer von Google freigibt, die an (eine) Vertraulichkeitsvereinbarung(en) gebunden sind.
- Auswirkungen einer Deaktivierung des Daten-Loggings: Sobald der Kunde zustimmt, die Daten-Logging-Option von Cloud Talent Solution für ein bestimmtes Projekt zu aktivieren, wird in der entsprechenden Benutzeroberfläche die Option „Daten-Logging deaktivieren“ („Deaktivierungsoption“) angezeigt. Wenn der Kunde die Deaktivierungsoption für ein Projekt auswählt, werden die Daten dieses Projekts nicht mehr erhoben. Hinweis: Alle Trainingsdaten des Kunden, die vor der Auswahl der Deaktivierungsoption für dieses Projekt aus diesem erhoben wurden, werden weiterhin von Google verarbeitet. Das Logging von Trainingsdaten des Kunden erfolgt weiterhin für alle anderen Projekte, für die die Daten-Logging-Option aktiviert ist.
- Fortbestand: Die Rechte, die der Kunde in diesem Nachtrag gewährt, gelten nach der Beendigung oder dem Ablauf der GCP-Vereinbarung weiterhin.
- Eigentumsrechte. Google ist Inhaber aller Verbesserungen. Zur Klarstellung: Verbesserungen enthalten keine Trainingsdaten des Kunden.
- Garantie
- Kundendaten: Der Kunde verbürgt sich dafür, dass er über alle erforderlichen und entsprechenden Rechte, Einwilligungen und Berechtigungen verfügt, um Google wie hierin dargelegt anzuweisen, einschließlich gegebenenfalls anwendbarer schriftlicher Genehmigungen oder Zustimmungen von den Datenurhebern oder -inhabern oder der Bereitstellung zugehöriger Hinweise oder Informationen für diese Datenurheber oder -inhaber. Der Kunde verbürgt sich weiterhin dafür, dass (i) die Trainingsdaten des Kunden keine Daten von Websites oder Onlinediensten (einschließlich mobiler Apps) enthalten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten oder von diesen stammen, wie im US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) dargelegt, ungeachtet etwaiger Einwilligungen der Erziehungsberechtigten, und dass (ii) der Kunde keine BAA mit Google abgeschlossen hat, die PHI-Verpflichtungen gemäß HIPAA betrifft.
- Haftungsfreistellung. Die Parteien vereinbaren, dass die Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden in Bezug auf Kundendaten in der GCP-Vereinbarung für jegliche Haftungsfreistellungen gegenüber Google gelten, die sich aus den Trainingsdaten des Kunden ergeben.
- Allgemein
- Keine Vertretung: Zwischen den Parteien wird keine Vertretungs-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung eingegangen. Dieser Nachtrag unterliegt demselben geltenden Recht wie in der GCP-Vereinbarung dargelegt.
- Zusätzliche Bedingungen: Die Nutzungsbedingungen der GCP-Vereinbarung sind Teil dieses Nachtrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der GCP-Vereinbarung und diesem Nachtrag in Bezug auf dessen Inhalt gilt dieser Nachtrag.