Open-Source-Komponenten, die in Migrate to Virtual Machines verwendet werden

Bestimmte Lizenzverpflichtungen und/oder -hinweise für Drittanbieter-Open-Source-Komponenten werden zu Informationszwecken in Verbindung mit den Migrate to Virtual Machines-Diensten bereitgestellt

[Letzte Aktualisierung: 14. April 2021]

Lizenz- und Urheberrechtshinweis Drittanbieter-Software
Apache-Lizenz Version 2.0 appengine
Apache-Lizenz Version 2.0 cloud
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ cmp
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-codec
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-collections
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-collections4
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-compress
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-exec
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-io
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-lang3
Apache-Lizenz Version 2.0 commons-net
Apache-Lizenz Version 2.0 error_prone_annotations
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ gax_v2
Apache-Lizenz Version 2.0 genproto
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ go_net
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ go_sync
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ go_sys
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ go_text
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ google_api
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-python-client
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-appengine
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-cloudresourcemanager
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-compute
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-container
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-firestore
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-iam
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-iamcredentials
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-logging
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-pubsub
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-secretmanager
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-serviceconsumermanagement
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-storage
Apache-Lizenz Version 2.0 google-api-services-storagetransfer
Apache-Lizenz Version 2.0 google-auth-httplib2
Apache-Lizenz Version 2.0 google-auth-library-oauth2-http
Apache-Lizenz Version 2.0 google-auth-oauthlib
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ googleuuid
Apache-Lizenz Version 2.0 grpc
Apache-Lizenz Version 2.0 grpc-netty-shaded
Apache-Lizenz Version 2.0 grpc-protobuf
Apache-Lizenz Version 2.0 grpc-stub
Apache-Lizenz Version 2.0 guava
Apache-Lizenz Version 2.0 httpclient
MIT-Lizenz httplib2
Apache-Lizenz Version 2.0 httpmime
Apache-Lizenz Version 2.0 jackson-core
Apache-Lizenz Version 2.0 jackson-databind
Apache-Lizenz Version 2.0 jackson-dataformat-csv
BSD-3-Clause jakarta.xml.ws-api
Eclipse Public License – v 2.0 javax.annotation-api
BSD-3-Clause jaxb-runtime
BSD-3-Clause jaxws-rt
Apache-Lizenz 2.0 k3s-io/k3s
Apache-Lizenz Version 2.0 libraries-bom
Apache-Lizenz Version 2.0 log4j-api
Apache-Lizenz Version 2.0 log4j-core
Apache-Lizenz Version 2.0 log4j-slf4j-impl
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ LZ4
Apache-Lizenz Version 2.0 maven-shade-plugin.log4j2-cachefile-transformer
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ oauth2
Apache-Lizenz Version 2.0 opencensus
3-Clause-BSD-Lizenz protobuf
Apache-Lizenz Version 2.0 protobuf-java
Apache-Lizenz Version 2.0 protobuf-java-util
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ protobuf/v1
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ protobuf/v2
Apache-Lizenz Version 2.0 pyvmomi
Apache-Lizenz Version 2.0 Anfragen
Apache-Lizenz Version 2.0 resolver
BSD-3-Clause rt
MIT-Lizenz slf4j-api
MIT-Lizenz slf4j-log4j12
Apache-Lizenz Version 2.0 snakeyaml
Apache-Lizenz Version 2.0 spring-boot-dependencies
Apache-Lizenz Version 2.0 spring-boot-starter
Apache-Lizenz Version 2.0 spring-boot-starter-log4j2
MIT-Lizenz termcolor
MIT-Lizenz timeout-decorator
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ uuid
Lizenzvereinbarung für das VMware vSphere-Software Development Kit vddk
Lizenzvereinbarung für das VMware Software Development Kit vim25
Apache-Lizenz Version 2.0 vmomi
BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“ xerrors

Anwendbare Open-Source-Lizenzen:

MIT-Lizenz

Copyright (c) <year> <copyright holders>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der begleitenden Dokumentation („Software“) erhält, kostenlos die uneingeschränkte Nutzung der Software gewährt, einschließlich des Rechts zum Kopieren, Ändern, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verteilen, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software und zum Übertragen dieser Rechte an Personen, der die Software zur Verfügung gestellt wird, unter den folgenden Bedingungen:

Der obige Hinweis zum Urheberrecht und dieser Berechtigungshinweis sind in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten.

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, ABER NICHT BESCHRÄNKT DARAUF. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE AUTOREN ODER COPYRIGHTINHABER FÜR JEGLICHEN ANSPRUCH, JEGLICHE SCHADENSERSATZFORDERUNGEN ODER ANDERE HAFTUNGSANSPRÜCHE. DIES GILT FÜR VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, ZIVILRECHTLICHE DELIKTE ODER SONSTIGE VORGEHENSWEISEN, DIE AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER VERWENDUNG ODER ANDEREN TRANSAKTIONEN IN DER SOFTWARE ENTSTEHEN.

BSD-Lizenz

Weitergabe und Nutzung in Quell- und binärer Form und mit oder ohne Änderungen sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Weitergegebene Versionen des Quellcodes müssen den oben genannten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
Weitergegebene Versionen in binärer Form müssen den oben genannten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderem, der entsprechenden Version beiliegendem Material enthalten.
Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Beitragenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu empfehlen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN URHEBERRECHTSINHABER ODER BEITRAGENDE FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST DER NUTZUNG, VERLUST VON DATEN ODER GEWINNEN ODER UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT); ODER UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER HAFTUNGSFREIHEIT, OB IM VERTRAG, UNTER STRIKTER HAFTUNG ODER SCHADEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.

BSD-2-Klausel-Lizenz

Weitergabe und Nutzung in Quell- und binärer Form und mit oder ohne Änderungen sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Weitergegebene Versionen des Quellcodes müssen den oben genannten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

  2. Weitergegebene Versionen in binärer Form müssen den oben genannten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderem, der entsprechenden Version beiliegendem Material enthalten.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTEN UND BEITRÄGERN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN URHEBERRECHTSINHABER ODER MITWIRKENDE FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST DER NUTZUNG, VERLUST VON DATEN ODER GEWINNEN ODER UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT); ODER UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER HAFTUNGSFREIHEIT, OB IM VERTRAG, UNTER STRIKTER HAFTUNG ODER SCHADEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.

BSD-Drei-Satz-Lizenz

Die Weiterverwendung und Verwendung dieser Software mit oder ohne Änderungen ist ohne Zahlung von Gebühren oder Lizenzgebühren zulässig, sofern:

Quellcode-Distributionen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten; und Binärdistributionen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in ihrer Dokumentation enthalten. Der Name des Urheberrechtsinhabers wird nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung für Produkte verwendet, die mit dieser Software erstellt wurden.

Haftungsausschluss

Diese Software wird „wie besehen“ ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen im Hinblick auf ihre Eigenschaften bereitgestellt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Richtigkeit und/oder Geeignetheit für bestimmte Zwecke.

BSD-3-Clause-Lizenz „Neu“ oder „Überarbeitet“

Eine freizügige Lizenz vergleichbar der BSD-2-Clause-Lizenz, aber mit einer dritten Klausel, die verhindert, dass andere Personen ohne schriftliche Einwilligung den Namen des Projekts oder seiner Beitragenden verwenden, um abgeleitete Produkte zu bewerben.

Copyright (c) 2009, 2014 Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.

Weitergabe und Nutzung in Quell- und binärer Form und mit oder ohne Änderungen sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Weitergegebene Versionen des Quellcodes müssen den oben genannten Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
  • Weitergegebene Versionen in binärer Form müssen den oben genannten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderem, der entsprechenden Version beiliegendem Material enthalten.
  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Beitragenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu empfehlen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGENDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DER INHABER DES URHEBERRECHTS ODER DIE BEITRAGENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST DER NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNE ODER UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTE); ODER UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER HAFTUNGSFREIHEIT, IM VERTRAG, UNTER STRIKTER HAFTUNG ODER SCHADEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.

Eclipse Public License – v 2.0

DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE BEREITGESTELLT („VEREINBARUNG“). Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung dieses Programms stellt eine Annahme dieser Vereinbarung durch den Empfänger dar.

  1. DEFINITIONEN

    "Beitrag" bedeutet:

    a) im Falle des ursprünglichen Beitragenden des ursprünglichen Inhalts, der im Rahmen dieser Vereinbarung verbreitet wird, und

    b) im Falle aller weiteren Beitragenden: i) Änderungen am Programm und ii) Hinzufügungen zum Programm, wobei solche Änderungen und/oder Hinzufügungen zum Programm von diesem Beitragenden stammen und verbreitet werden. Ein Beitrag „stammt“ von einem Beitragenden, wenn der Beitrag vom betreffenden Beitragenden selbst oder einer im Auftrag dieses Beitragenden handelnden Person dem Programm hinzugefügt wurde. Die Beiträge umfassen keine Änderungen oder Ergänzungen des Programms, die nicht unter „Geändert Werke“ fallen.

    „Beitragender“ ist jede natürliche Person oder Rechtspersönlichkeit, die das Programm verbreitet.

    „Lizenzierte Patente“ sind durch einen Beitragenden lizenzierbare Patentansprüche, die durch die Nutzung oder den Verkauf seiner Beiträge alleine oder in Kombination mit dem Programm zwangsläufig verletzt werden.

    „Programm“ sind die Beiträge, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verbreitet werden.

    „Empfänger“ sind alle Personen, die das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung oder eine sekundäre Lizenz erhalten, einschließlich Beitragende.

    „Abgeleitete Werke“ sind alle Werke, ob im Quellcode oder in einem anderen Format vorliegend, die auf dem Programm basieren oder von diesem abgeleitet werden und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstige Änderungen insgesamt das Originalwerk eines Urhebers darstellen.

    „Geänderte Werke“ bezieht sich auf alle Werke, die als Quellcode oder einem anderen Format vorliegen und die sich aus dem Hinzufügen, Löschen oder Ändern von Inhalten des Programms ergeben, einschließlich (zur Klarstellung) aller neuen Dateien im Quellcode, die Inhalte des Programms enthalten. Zu „Geänderten Werken“ gehören keine Werke, die nur Deklarationen, Schnittstellen, Typen, Klassen, Strukturen oder Dateien des Programms enthalten, auf die nur verlinkt wird, mit deren Namen verknüpft sind oder eine abgeleitete Klasse des Programms oder der „Geänderten Werke“ darstellen.

    „Verbreiten“ steht für die Handlungen a) der Weitergabe oder b) die Bereitstellung auf eine Weise, die die Übertragung einer Kopie ermöglicht.

    „Quellcode“ ist die Form eines Programms, das bevorzugt für Modifikationen verwendet wird, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Softwarequellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

    „Sekundäre Lizenz“ steht entweder für die GNU General Public License, Version 2.0, oder für höhere Versionen dieser Lizenz, einschließlich aller Ausnahmen oder zusätzlichen Berechtigungen, die vom ursprünglichen Beitragenden identifiziert wurden.

  2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN

    a) Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragende dem Empfänger hiermit eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zum Reproduzieren, Bearbeiten abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellen, öffentlichen Vorführen, Verbreiten und Unterlizenzieren des Beitrags eines solchen Beitragenden und solcher abgeleiteter Werke.

    b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragende dem Empfänger hiermit eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten zur Herstellung, zur Verwendung, zum Verkauf, zum Anbieten für den Verkauf, zum Import und zur anderweitigen Übertragung des Beitrags dieses Beitragenden, falls vorhanden, im Quellcode- oder einem anderen Format. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn die Hinzufügung des Beitrags zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beitrag vom Beitragenden hinzugefügt wird, durch das lizenzierte Patent abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt für keine anderen Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Hiermit wird keine Hardware an sich lizenziert.

    c) Der Empfänger erkennt an, dass zwar jeder Beitragende die hier dargelegten Lizenzen an seinen Beiträgen gewährt, jedoch von keinem Beitragenden die Zusicherung gegeben wird, dass das Programm nicht gegen die Patentrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verstößt. Kein Beitragender übernimmt gegenüber dem Empfänger irgendeine Haftung für Ansprüche anderer juristischer Personen, die auf der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder anderer Rechte basieren. Als Bedingung für die Nutzung der Rechte und Lizenzen, die hier gewährt werden, übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung für den Schutz aller anderen erforderlichen gewerblichen Schutzrechte, wenn vorhanden. Wenn beispielsweise die Patentlizenz eines Drittanbieters erforderlich ist, damit der Empfänger das Programm verbreiten kann, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor dem Vertrieb des Programms zu erwerben.

    d) Jeder Beitragende macht deutlich, dass er nach bestem Wissen gegebenenfalls über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag verfügt, um die in dieser Vereinbarung dargelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.

    e) Ungeachtet der Nutzungsbedingungen einer sekundären Lizenz gewährt kein Beitragender Empfängern (mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Empfänger) im Rahmen des Erhalts des Programms des Empfängers unter den Bedingungen einer sekundären Lizenz weitere Rechte, sofern dies gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3 zulässig ist.

  3. VORAUSSETZUNGEN

    3.1 Wenn ein Beitragender das Programm in irgendeiner Form verbreitet, gehen Sie so vor:

    a) Das Programm muss außerdem als Quellcode in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.2 verfügbar gemacht werden und der Beitragende muss dem Programm die Zusicherung hinzufügen, dass der Quellcode für das Programm gemäß dieser Vereinbarung verfügbar ist. Außerdem wird den Empfängern mitgeteilt, wie es in angemessener Weise auf einem Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, abgerufen werden kann.

    b) der Beitragende kann das Programm unter einer anderen Lizenz als der vorliegenden Vereinbarung verbreiten, vorausgesetzt, dass eine solche Lizenz: i) im Namen aller anderen Beitragenden ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen und Bedingungen effektiv ausschließt, einschließlich Zusicherungen oder Bedingungen für Titel und Nichtverletzung sowie stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen für die Gebrauchstauglichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck;

    ii) im Namen aller anderen Beitragenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter und spezieller Schäden, Nebenschäden und Folgeschäden wie entgangenem Gewinn effektiv ausschließt;

    iii) nicht versucht, die Rechte der Empfänger im Quellcode in Abschnitt 3.2 einzuschränken oder zu ändern;

    iv) festlegt, dass jede Weiterverbreitung des Programms von jeder Partei im Rahmen einer Lizenz erfolgen muss, die die Anforderungen dieses Abschnitts 3 erfüllt.

    3.2 Wenn das Programm als Quellcode verbreitet ist, gilt Folgendes:

    a) Es muss im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden oder es kann, falls das Programm (i) mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien oder unter einer sekundären Lizenz zur Verfügung gestellt wird und (ii) der ursprüngliche Beitragende, der dem Quellcode den Hinweis aus Anhang A dieser Vereinbarung hinzugefügt hat, gemäß den Bedingungen dieser sekundären Lizenzen verfügbar gemacht werden.

    b) In jeder Kopie des Programms muss eine Kopie dieser Vereinbarung enthalten sein.

    3.3 Beitragende haben nicht das Recht, das Urheberrecht, Patente, Marken, Quellenangaben, Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen („Hinweise“) im Programm von einer eine Kopie des Programms zu entfernen oder zu ändern, die sie verbreiten möchte. Voraussetzung ist, dass Beitragende ihre eigenen Hinweise hinzufügen können.

  4. KOMMERZIELLER VERTRIEB

    Gewerbliche Händler von Software können eine bestimmte Verantwortung in Bezug auf Endnutzer, Geschäftspartner und dergleichen akzeptieren. Diese Lizenz soll die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern. Der Beitragende, der das Programm in einem kommerziellen Produkt anbietet, sollte dies aber in einer Weise ausführen, die keine potenzielle Haftung für andere Beitragende generiert. Wenn ein Beitragender das Programm also in einem kommerziellen Produkt anbietet, erklärt sich dieser Beitragende („kommerzieller Beitragender“) hiermit einverstanden, alle anderen Beitragenden („Freigestellte Beitragende“) vor Verlusten, Schäden und Kosten (insgesamt als „Verluste“ bezeichnet), die aus Forderungen, Klagen und anderen rechtlichen Handlungen, die von Dritten gegen die freigestellten Beitragenden entstehen, zu schützen und von diesen freizustellen und zwar in dem Umfang, der durch die Handlungen oder Unterlassungen des kommerziellen Beitragenden in Verbindung mit der Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot hervorgerufen wird. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für etwaige Forderungen oder Verluste in Zusammenhang mit tatsächlichen oder angeblichen Verletzungen des geistigen Eigentums. Für den Status als „freigestellter Beitragender“ ist Folgendes erforderlich: a) sofortige schriftliche Benachrichtigung des kommerziellen Beitragenden über eine solche Forderung und b) Gewähren der Erlaubnis für den kommerziellen Beitragenden zur Kontrolle und Zusammenarbeit mit dem kommerziellen Beitragenden für die Zurückweisung der Forderungen und die damit verbundenen Verhandlungen zur Beilegung. Der freigestellte Beitragende kann an solchen Forderungen auf eigene Kosten beteiligen.

    Beispielsweise kann ein Beitragender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot für Produkt X aufnehmen. Dieser Beitragende ist dann ein kommerzieller Beitragender. Wenn dieser kommerzielle Beitragende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Gewährleistungen in Bezug auf Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Gewährleistungen allein auf die Verantwortung dieses kommerziellen Beitragenden zurückzuführen. Gemäß diesem Abschnitt muss der kommerzielle Beitragende Ansprüche gegen die anderen Beitragenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Gewährleistungen geltend machen. Wenn ein Gericht einen anderen Beitragenden zur Zahlung von Schadensersatzforderungen verpflichtet, muss der kommerzielle Beitragende diesen Schaden begleichen.

  5. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

    SOFERN DIES IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH FESTGEHALTEN IST UND IN DEM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG WIRD DAS PROGRAMM „WIE BESEHEN“ UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART BEREITGESTELLT EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNGEN ZU TITELN, NICHTVERLETZUNG, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein verantwortlich für die Bestimmung der Zweckmäßigkeit der Nutzung und des Vertriebs des Programms und übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, Einhaltung geltender Gesetze, Schäden an oder Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie Nichtverfügbarkeit oder Betriebsunterbrechung.

  6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    SOFERN DIES IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH FESTGEHALTEN IST UND IN DEM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH MITWIRKENDE FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWINNVERLUSTE), JEGLICHE HAFTPFLICHT, WEDER IM VERTRAG, NOCH STRENGE HAFTUNGSFÄHIGKEIT ODER TATSACHE (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGE VORGEHENSWEISEN), DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER HIERMIT GEWÄHRTEN RECHTE ERGEBEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

  7. ALLGEMEIN

    Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, betrifft sie die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht und ist ohne weiteres Eingreifen der Parteien nicht so umformulierbar, um eine solche Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.

    Wenn der Empfänger Patentstreitigkeiten gegen eine Rechtspersönlichkeit (einschließlich einer Gegenforderung oder einer Widerklage in einem Gerichtsverfahren) geltend macht, bei denen behauptet wird, dass das Programm selbst (ausgenommen sind Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) ein solches Patent oder solche Patente des Empfängers verletzt, dann enden die dem Empfänger gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte mit dem Datum, an dem der Rechtsstreit eingereicht wird.

    Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung erlöschen, wenn eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt wird und eine solche Nichterfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nach Kenntnisnahme behoben wird. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung erlöschen, stimmt der Empfänger zu, die Verwendung und den Vertrieb des Programms einzustellen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger gewährten Lizenzen im Zusammenhang mit dem Programm bleiben jedoch weiterhin und fortlaufend bestehen.

    Jeder darf diese Vereinbarung kopieren und Kopien dieser Vereinbarung verteilen. Zur Vermeidung von Widersprüchen unterliegt diese Vereinbarung jedoch dem Urheberrecht und darf nur auf folgende Weise angepasst werden. Der Aussteller dieser Vereinbarung behält sich das Recht vor, gelegentlich neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Das Recht, diese Vereinbarung zu ändern, obliegt einzig dem Verwalter dieser Vereinbarung. Die Eclipse Foundation ist der ursprüngliche Aussteller dieser Vereinbarung. Die Eclipse Foundation kann die Zuständigkeit als Aussteller der Vereinbarung an eine geeignete, juristische Person übergeben. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine kennzeichnende Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträgen) kann sich jederzeit auf die Version der Vereinbarung beziehen, unter der es eingegangen ist. Darüber hinaus kann der Beitragende nach Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung das Programm (einschließlich seiner Beiträge) wahlweise unter der neuen Version vertreiben.

    Wenn in den obigen Abschnitten 2(a) und 2(b) nicht ausdrücklich anders angegeben, erhält der Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte oder Lizenzen am geistigen Eigentum der Beitragenden, weder ausdrücklich, noch stillschweigend oder anderweitig. Alle Rechte an dem Programm, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind reserviert. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung können nur vom Beitragender oder vom Empfänger geltend gemacht werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte für Dritte generiert.

Anhang A – Form des Hinweises der sekundären Lizenz

„Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden sekundären Lizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die in der Eclipse Public License, Version 2.0, festgelegten Bedingungen für diese Verfügbarkeit erfüllt sind: {Name der Lizenz(en), Version(en) und Ausnahmen oder zusätzliche Berechtigungen hier einfügen}.“

Für die Lizenzierung des Quellcode unter sekundäre Lizenzen reicht es nicht aus, nur eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich Anhang A hinzuzufügen.

Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei anzulegen, können Sie den Hinweis an einem Ort beifügen, z. B. eine LICENSE-Datei in einem relevanten Verzeichnis, in dem Empfänger voraussichtlich nach einem solchen Hinweis suchen.

Sie können weitere genaue Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen.

Lizenzvereinbarung für das VMware® vSphere-Software Development Kit

VMware, Inc. („VMware“) stellt das VMware vSphere-Software Development Kit (insgesamt als „Software“ bezeichnet) gemäß den folgenden Nutzungsbedingungen bereit. Durch das Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software erklären Sie (die Person oder Rechtspersönlichkeit) sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung (die „Vereinbarung“) einverstanden. Wenn Sie mit einer der folgenden Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden.

  1. Die Software enthält eine Vielzahl von Materialien, Schnittstellendefinitionen, Dokumentationen, Beispielhilfsanwendungen und Beispielcode in Bezug auf Programmierschnittstellen zu einem oder mehreren VMware-Produkten, auf die in diesen Materialien verwiesen wird (als „VMware-Produkte“ bezeichnet). Diese Software ist für die Entwicklung von Software vorgesehen, die mit den VMware-Produkten interagiert.

  2. Nutzungsrechte: Gemäß den unten aufgeführten Einschränkungen dürfen Sie die Software herunterladen und eine angemessene Anzahl an Kopien davon ausschließlich für den Zweck der Erstellung von Software nutzen, die mit VMware-Produkten kommuniziert (als „Entwickler-Software“ bezeichnet). Es können Codeblöcke als „verbreitungsfähiger Code“ und/oder als „modifizierbarer Code“ unter http://www.vmware.com/go/vwssdk-redistribution-info festgelegt sein. Sie haben die Möglichkeit, „verbereitungsfähigen Code“ vollständig oder Teile davon für Ihre Entwicklersoftware verwenden. Jeder eingefügte Abschnitt von „verbreitungsfähigem Code“ unterliegt dieser Vereinbarung. Darüber hinaus können Sie abgeleitete Werke aus dem gesamten „modifizierbaren Code“ oder aus Teilen davon ändern oder erstellen. Sie sind befugt, den „verbreitungsfähigen Code“ sowie die geänderten oder abgeleiteten Arbeiten aus „modifizierbarem Code“ nur im Rahmen Ihrer Entwicklersoftware für nicht kommerzielle oder kommerzielle Zwecke neu zu verbreiten. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Code nur mit einer Lizenzvereinbarung verbreiten, die die Interessen von VMware und seiner Lizenzgeber mit den in dieser Vereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen schützt. Open-Source-Softwarekomponenten, die mit der Software bereitgestellt werden, unterliegen den Nutzungsbedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen für diese Komponenten. Die Open-Source-Softwarelizenzen finden Sie in der Datei „open_source_licenses.txt“, in Begleitmaterialien der Software, in der Dokumentation oder in entsprechenden Quelldateien, die unter http://www.vmware.com/download/open_source.html verfügbar sind.

  3. Einschränkungen: Sie erklären sich damit einverstanden, (1) die Software ausschließlich zum Erstellen, Entwerfen und Entwickeln von Entwicklersoftware zu verwenden, (2) Kopien der Software nur dann zu erstellen, wenn sie nach vernünftigen Maßstäben für die autorisierte Verwendung und Sicherung sowie Archivierung notwendig sind, (3) die Software nicht zu ändern, keine abgeleitete Werke daraus zu generieren, kein Reverse Engineering auszuführen, die Kompilierung nicht umzukehren und die Software nicht dis­as­sem­b­lie­ren, es sei denn, dies ist in Abschnitt 2 ausdrücklich gestattet, (4) keine Teile der Software an Dritte zu verbreiten, verkaufen, vermieten, verleihen oder unterzulizenzieren, es sei denn, dies ist in Abschnitt 2 ausdrücklich gestattet, oder (5) die Software nicht in irgendeiner Weise dazu zu verwenden, (a) eventuelle technische Einschränkungen von VMware-Produkten zu umgehen oder gegen zusätzliche Lizenzbedingungen für VMware-Produkte zu verstoßen, die VMware über Produktdokumentationen, E-Mail-Benachrichtigungen auf der VMware-Website oder in den Bedingungen der Endnutzerlizenz bereitstellt, (b) die Anzeige von VMware-Produktlizenzvereinbarungen für Endnutzer in VMware-Produkten zu deaktivieren, zu entfernen, zu überschreiben oder zu ändern oder (c) Materialien, die Softwareviren oder anderen Computercode, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktionalität von Software oder Hardware beeinträchtigen, zerstören oder einschränken, hochzuladen oder anderweitig zu übertragen.

    Die Einschränkungen in diesem Abschnitt 3 gelten nicht, wenn sie in Widerspruch zu geltenden lokalen Gesetzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Implementierung der EC-Softwarerichtlinie) stehen.

  4. VMware behält sich die Eigentumsrechte an der Software und allen gewerblichen Schutzrechten vor, die in der Software enthalten sind, einschließlich aller Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Patente. Es ist untersagt, urheberrechtliche Erklärung von VMware-in der Software zu entfernen, zu löschen oder zu ändern. ALLE HIER NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTE SIND VMWARE VORBEHALTEN.

  5. Sie dürfen weder den Namen, die Marken noch die Dienstzeichen von VMware in Verbindung mit Ihrer Entwicklersoftware in einer Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, dass Ihre Entwicklersoftware von VMware zertifiziert ist oder empfohlen wird.

  6. Sie sind im Rahmen dieser Vereinbarung nicht zur Nutzung von VMware-Support- oder Abo-Dienstleistungen für die Software oder von anderen VMware-Diensten in Verbindung mit der Software berechtigt. Wenn Sie Support- und/oder Abodienstleistungen für ein VMware-Produkt erworben haben, sind diese Support- und/oder Abonnementdienste nicht auf die Software oder Ihre Nutzung der Software anwendbar.

  7. Laufzeit, Kündigung und Änderungen: Diese Vereinbarung ist gültig, solange Sie die hier genannten Nutzungsbedingungen einhalten oder bis sie gekündigt wird. Sie oder VMware können diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigen Gründen kündigen. Sie erklären sich bei Kündigung damit einverstanden, alle Kopien der Software in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle zu zerstören. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen vertraulichen Informationen, Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen und Freistellungsbestimmungen gelten auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.

  8. Vertrauliche Informationen: Als „Vertrauliche Informationen“ werden alle Informationen bezeichnet, die VMware Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt und als „vertraulich“, „urheberrechtlich geschützt“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, sowie alle Informationen, von denen Sie wissen bzw. unter vernünftigen Maßstäben wissen sollten, dass sie vertraulich sind. Sie müssen alle vertraulichen Informationen von VMware als vertraulich behandeln und dürfen solche vertraulichen Informationen nur im Rahmen der Ausübung Ihrer Rechte oder aufgrund von Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden. Sie sind verpflichtet, vertrauliche Informationen vor unbefugter Verwendung, unbefugtem Zugriff oder Offenlegung so zu schützen, wie Sie Ihre eigenen vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen ähnlicher Art schützen, wobei angemessene Sorgfalt ausreicht. Sie dürfen vertrauliche Informationen weder während oder noch nach der Laufzeit dieser Vereinbarung gegenüber Dritten offenlegen. Dieser Absatz gilt nicht für vertrauliche Informationen, die (a) bereits vor dem Erhalt dieser vertraulichen Informationen von VMware rechtmäßig in Ihrem Besitz waren; (b) ohne Ihr Zutun öffentlich bekannt sind oder werden; (c) Sie rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten haben; (d) Sie selbst generiert haben, ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen zu verletzen; (e) von Ihnen mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von VMware offengelegt wurden oder (f) von Ihnen aufgrund geltendem Recht oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, Sie informieren VMware unverzüglich schriftlich über eine solche erforderliche Offenlegung und arbeiten mit VMware für rechtliche Maßnahmen zusammen, um gegen eine solche erzwungene Offenlegung Widerspruch einzulegen oder deren Geltungsbereich zu beschränken. Sie erkennen an, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 8 irreparable Schäden für VMware verursacht, für die eine finanzielle Entschädigung nicht ausreicht. Daher ist VMware berechtigt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen und andere Maßnahmen (rechtlich oder gleichwertig) zu ergreifen, um einen Verstoß oder einen möglichen Verstoß gegen diesen Abschnitt 8 zu verhindern.

  9. Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen: DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDER ART BEREITGESTELLT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT VMWARE JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG EINSCHLIESSLICH, OHNE BEGRENZUNG, JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN AB.

    SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST VMWARE IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER GESCHÄFTSCHANCEN, NUTZUNGSSCHADEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, DATENVERLUST ODER JEDE ANDERE DIREKTE, AUSSERORDENTLICHE, ZUFÄLLIGE ODER SICH DARAUS ERGEBENDEN SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE DIE SOFTWARE VERURSACHT. DIES GILT FÜR JEDE ART DER HAFTUNG, OB DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG ODER AUF ANDERER GRUNDLAGE. DA DIE RECHTSPRECHUNG MANCHMAL DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN NICHT ZULÄSST, SIND DIE OBEN ANGEGEBENEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR SIE EVENTUELL GÜLTIG.

    DIE HAFTUNG VON VMWARE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG UND DER DAMIT BEREITGESTELLTEN SOFTWARE ERGIBT, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN BETRAG VON 100,00 $.

    DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN MAXIMAL BIS VOM GELTENDEN RECHT GESTATTEN UMFANG, UNABHÄNGIG DAVON, OB VMWARE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

  10. Haftungsfreistellung: Sie erklären sich einverstanden, VMware und alle seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Zweigunternehmen und Vertreter von jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Haftungsansprüchen und sonstigen Ausgaben (einschließlich vernünftiger Gebühren für Teilnehmer) aus der Änderung des „änderbaren Codes“, der Verteilung oder Nutzung Ihrer Entwicklersoftware durch Sie oder einen anderen Verstoß sowie durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung freizustellen.

  11. Exportkontrolle: Sie erkennen an, dass die Software in den USA entwickelt wurde und gemäß den Exportbestimmungen der USA bereitgestellt wird. Sie unterliegt möglicherweise den Exportkontrollgesetzen des jeweiligen Gebiets. Die Nichteinhaltung gültiger Exportkontrollgesetze ist untersagt. Sie verbürgen, gewährleisten und erklären, (1) dass Sie nicht handeln im Namen (a) einer Person, die Staatsbürger oder Einwohner eines Landes bzw. eines Gebiets sind, das von einem Land kontrolliert wird, in das US-Exporttransaktionen verboten sind; oder (b) einer Person oder juristischen Person, die auf der Liste des US-Finanzministeriums für bestimmte Staatsbürger und blockierte Personen oder auf der Liste des US-Wirtschaftsministeriums für verbotene Personen oder juristische Personen steht und (2) dass Sie verhindern, dass die Software für jegliche gesetzlich verbotene Zwecke, einschließlich verbotener Entwicklung, Gestaltung, Herstellung und Produktion von Raketen oder Atomen, chemischen oder biologischen Waffen eingesetzt wird.

  12. Datenschutz:

    (a) Einwilligung für die Erfassung und Verwendung von technischen Daten. Sie sind damit einverstanden, dass VMware regelmäßig technische und zugehörige Informationen zu Ihrem Gerät, System, Ihrer Anwendung, Peripheriegeräten und Ihrer Nutzung der Software erfassen, verarbeiten und speichern kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Internetprotokolladresse, Hardwareidentifikation, das Betriebssystem, Anwendungssoftware, Peripheriegeräte-Hardware, die Anzahl aktiver Plug-ins und Softwareentwicklungskits, die erfolgreiche Installation und Einführung von Software sowie Statistiken zur Softwarenutzung (gemeinsam als „Technische Daten“ bezeichnet). VMware verwendet technische Daten für interne statistische und analytische Zwecke, um den Support, die Rechnungsstellung oder Onlinedienste, die Bereitstellung von Aktualisierungen und die Entwicklung von VMware-Produkten und -Diensten zu verbessern. VMware kann technische Daten von Zeit zu Zeit an andere Unternehmen in der weltweiten VMware-Unternehmensgruppe übertragen.

    (b) Logdateien. Sie sind damit einverstanden, dass Korrespondenz- und Logdateien, die in Verbindung mit einer Anfrage für Supportdienste generiert wurden, vertrauliche, vertrauliche oder personenbezogene Daten enthalten können. Sie sind allein dafür verantwortlich, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu ergreifen, einschließlich der Verschleierung der Logs oder dem anderweitigen Schutz solcher Informationen vor dem Senden an VMware.

  13. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und der USA, ohne Berücksichtigung möglicher Konflikte gesetzlicher Bestimmungen. Die UN-Konvention zu Verträgen über den internationalen Warenkauf gelten hierfür nicht. Diese Vereinbarung ist nicht übertragbar. Jegliche versuchte Zuweisung ist ungültig. Diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und VMware in Bezug auf die Software dar und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Kommunikationen, Abmachungen und Vereinbarungen. Jeder Verzichtserklärung zu diesen Nutzungsbedingungen muss schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet werden. Sollten Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin soweit gesetzlich zulässig gültig und wirksam.

Apache-Lizenz 2.0

Apache-Lizenz, Version 2.0, Januar 2004; https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND WEITERGABE

  1. Definitionen.

    „Lizenz“ bezeichnet die Bedingungen für die Verwendung, Vervielfältigung und Weitergabe, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

    „Lizenzgeber“ bezeichnet den Inhaber der Urheberrechte oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Rechtspersönlichkeit, der/die die Lizenz gewährt.

    „Rechtsperson“: der Verband der handelnden juristischen Person und aller anderen juristischen Personen, die kontrollieren, kontrolliert werden oder sich gemeinsam unter der Kontrolle dieser Rechtsperson befinden. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Verwaltung einer solchen juristischen Person zu bedingen, ob durch einen Vertrag oder anderweitig, oder (ii) das Eigentum von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen juristischen Person.

    „Sie“ (oder „Ihr(e)“): eine Einzelperson oder Rechtsperson, die durch diese Lizenz erteilte Berechtigungen ausführt

    „Quelle“: die bevorzugte Form zur Durchführung von Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien

    „Objekt“: jegliche Form, die aus mechanischer Transformation oder Übersetzung einer Quelle resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, erstellte Dokumentation und Konversationen mit anderen Medientypen

    „Werk“: die Urheberrechte, ob in Form einer Quelle oder eines Objekts, die unter der Lizenz verfügbar gemacht werden, wie im Urheberrechtsvermerk, der im Werk enthalten oder daran angehängt ist, angegeben (Beispiel im Anhang unten)

    „Abgeleitete Werke“: sämtliche Werke, ob in Form einer Quelle oder eines Objekts, die auf dem Werk basieren oder daraus abgeleitet werden und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Änderungen ein Original-Urheberrecht als Ganzes repräsentieren. Im Sinne dieser Lizenz umfassen abgeleitete Werke keine Werke, die getrennt von den Oberflächen bleiben oder nur mit dem Werk oder den abgeleiteten Werken verknüpft oder namentlich damit verbunden sind.

    „Beitrag“: sämtliche Urheberrechte, einschließlich der Originalversion des Werks und sämtlicher Änderungen und Ergänzungen des Werks oder der abgeleiteten Werke, die absichtlich beim Lizenzgeber eingereicht wurden, damit sie durch den Rechteinhaber oder eine andere Person bzw. juristische Person, die etwas im Auftrag des Rechteinhabers hinzufügen darf, zum Werk hinzugefügt werden. Im Sinne dieser Definition bedeutet „einreichen“ jede Form von elektronischer, verbaler oder schriftlicher Kommunikation mit dem Lizenzgeber oder seinen Vertretern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation in elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um das Werk zu erörtern oder zu verbessern, jedoch ausschließlich Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich vom Rechteinhaber als „Kein Beitrag“ ausgewiesen wurde.

    „Beitragender“ steht für einen Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in das Werk integriert wurde.

  2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Gemäß den Nutzungsbedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Beitragende hiermit eine dauerhafte, weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche, lizenzgebührenfreie und unwiderrufliche Urheberrechtslizenz, um das Werk zu vervielfältigen, abgeleitete Werke daraus zu erstellen, das Werk öffentlich anzuzeigen, öffentlich vorzuführen, Unterlizenzen dafür zu vergeben sowie das Werk und solche daraus abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform weiterzugeben.

  3. Gewährung einer Patentlizenz. Gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Beitragende hiermit eine dauerhafte, weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (mit Ausnahme der Bestimmungen in diesem Abschnitt) Patentlizenz, mit der Sie das Werk erstellen, erstellen lassen, verwenden, zum Verkauf anbieten, verkaufen, importieren und anderweitig übertragen können. Dabei trifft eine solche Lizenz nur auf diejenigen vom Beitragenden lizenzierbaren Patentansprüche zu, die notwendigerweise durch die Beiträge allein oder durch die Kombination der Beiträge mit dem Werk, zu dem sie eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit einleiten (einschließlich einer Widerklage in einem Gerichtsverfahren), der angibt, dass das Werk oder ein Beitrag innerhalb des Werks mutmaßlich einen direkten oder beitragenden Patentverstoß darstellt, verlieren alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für dieses Werk gewährt wurden, ab dem Datum der Einleitung eines solchen Rechtsstreits ihre Gültigkeit.

  4. Weitergabe. Sie dürfen Kopien des Werks oder daraus abgeleiteter Werke über jedes Medium mit oder ohne Änderungen, in Quell- oder Objektform, vervielfältigen und weitergeben, sofern Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    (a) Sie müssen für jeden anderen Empfänger des Werks oder der abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen;

    (b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien gut sichtbare Hinweise darauf enthalten, dass Sie die Dateien geändert haben;

    (c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namenshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, sie nicht Teil der abgeleiteten Werke sind;

    (d) Wenn das Werk eine Textdatei mit der Bezeichnung „HINWEIS“ enthält, müssen die von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Attributionshinweise enthalten. das Ausschließen von Hinweisen, die nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke zutreffen, und zwar an mindestens einem der folgenden Orte: innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird Im Quellformat oder in der Dokumentation, sofern zusammen mit den abgeleiteten Werken angegeben oder in einer Displayanzeige, die von den abgeleiteten Werken generiert wird, wenn und wo überall solche Hinweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und ändert die Lizenz nicht. Sie können den von Ihnen verteilten abgeleiteten Werken eigene Zuordnungsvermerke hinzufügen, mit oder als Ergänzung zum NOTICE-Text des Werks, vorausgesetzt solche zusätzlichen Zuordnungsvermerke können nicht als Änderungen der Lizenz interpretiert werden.

    Sie können Ihre eigenen urheberrechtlichen Erklärungen zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Nutzungsbedingungen für die Verwendung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für abgeleitete Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, die Verwendung, Vervielfältigung und Verteilung des Werks entspricht den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen.

  5. Einreichen von Beiträgen. Soweit dies von Ihnen nicht ausdrücklich anders angegeben wird, unterliegen alle Beiträge, die Sie bewusst für die Aufnahme in das Werk beim Lizenzgeber einreichen, den Nutzungsbedingungen dieser Lizenz ohne Anwendung zusätzlicher Bestimmungen. Ungeachtet des Vorangegangenen werden durch keinen Teil dieser Bedingungen die Bestimmungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung ersetzt oder geändert, die Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber hinsichtlich solcher Beiträge eingegangen sind.

  6. Marken. Diese Lizenz berechtigt nicht zur Verwendung der Handelsnamen, Marken, Dienstzeichen oder Produktnamen des Lizenzgebers, es sei denn, dies ist für eine angemessene und verkehrsübliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Werks und zur Reproduktion des Inhalts der „NOTICE“-Datei erforderlich.

  7. Haftungsausschluss. Sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt oder eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, erfolgt die Bereitstellung des Werks durch den Lizenzgeber (und die Bereitstellung der Beiträge durch jeden Beitragenden) „IN DER VORLIEGENDEN FORM“ und OHNE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch implizit. Dies umfasst unter anderem jegliche Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf RECHTSANSPRÜCHE, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT und EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein für die Bestimmung der Angemessenheit der Verwendung oder Weitergabe des Werks verantwortlich und übernehmen alle Risiken, die mit Ihrer Ausübung der Berechtigungen im Rahmen dieser Lizenz einhergehen.

  8. Haftungsbegrenzung. Sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder anderweitig schriftlich vereinbart wurde, haftet ein Beitragender Ihnen gegenüber in keinem Fall und auf keiner rechtlichen Grundlage, weder aufgrund eines Delikts (einschließlich Fahrlässigkeit), eines Vertrags oder einer sonstigen Rechtsgrundlage, für Schäden einschließlich direkter, indirekter, spezieller Schäden, Neben- oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich im Rahmen dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung des Werks ergeben (dies schließt unter anderem Schäden aufgrund des Verlustes von Good Will, aufgrund von Arbeitsunterbrechung, Fehlern oder Fehlfunktionen von Computern sowie alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste ein), auch wenn der Beitragende von der Möglichkeit solcher Schäden Kenntnis hatte.

  9. Übernahme von Garantien oder zusätzlicher Haftung. Im Rahmen der Weitergabe des Werks oder daraus abgeleiteter Werke können Sie eine kostenpflichtige Übernahme von Support, Garantien, Freistellungen oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten anbieten, die mit dieser Lizenz vereinbar sind. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen handeln Sie jedoch ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung und nicht im Namen eines anderen Beitragenden. Sie müssen außerdem zustimmen, jeden Beitragenden in Bezug auf jegliche Haftung oder Ansprüche freizustellen und zu verteidigen, die aus Ihrer Übernahme solcher Garantien oder zusätzlicher Haftung bei einem Beitragenden entstehen oder gegen ihn geltend gemacht werden.

    ENDE DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN