Richtlinie zum Software-Support und zur Einstellung von Software

In diesem Dokument wird die Richtlinie zur Unterstützung und Einstellung von Software für Google Distributed Cloud (GDC) in Air-Gap-Umgebungen beschrieben.

  1. GDC wird mindestens ein Jahr im Voraus über alle Breaking Changes informieren. Diese Mitteilung kann jederzeit nach der allgemeinen Verfügbarkeit eines Dienstes oder einer Funktion ausgestellt werden. Die Änderung selbst wird jedoch erst nach Ablauf der einjährigen Kündigungsfrist wirksam. Wenn eine Einstellungshinweis unmittelbar nach der allgemeinen Verfügbarkeit eines Dienstes ausgegeben wird, dauert es ein Jahr, bis der Dienst eingestellt wird.

  2. GDC bietet ein Jahr lang Unterstützung für jede Nebenversionsveröffentlichung von Funktionen oder Diensten, die allgemein verfügbar sind(GA). Der Supportzeitraum beginnt mit der offiziellen Veröffentlichung des Features oder einer Nebenversion der Komponente im Rahmen eines GDC-Release und nicht mit der Bereitstellung durch den Nutzer. Bestimmte Funktionen sind möglicherweise nach dem Ende des offiziellen Supportzeitraums und vor der Außerbetriebnahme der Funktionsversion für einen zusätzlichen dienstspezifischen Kulanzzeitraum verfügbar. Während dieses Kulanzzeitraums werden nicht unterstützte Versionen von Softwarekomponenten nicht gepatcht oder unterstützt. Software und Dokumentation sind jedoch weiterhin verfügbar, damit Nutzer auf eine unterstützte Version aktualisieren können.

  3. GDC behält sich das Recht vor, Nutzer aufzufordern, zu einer neueren Funktion oder Nebenversion zu migrieren, um das Risiko kritischer Sicherheitslücken zu minimieren, die in älteren Funktionen oder Nebenversionen nicht gepatcht werden können. Das kommt zwar selten vor, aber manchmal ist es nicht möglich, Sicherheitspatches auf alte Funktions- oder Nebenversionen von Komponenten anzuwenden. In solchen Fällen ist es wichtig, Maßnahmen zum Schutz von Nutzerdaten und ‑arbeitslasten zu ergreifen.

  4. Sicherheitspatches werden gemäß den anwendbaren Service Level Objectives (SLOs) für Vorschau- und GA-Funktionen (General Availability) bereitgestellt. Die Verpflichtungen im Service Level Agreement (SLA) für GDC gelten jedoch nicht für Vorschaufunktionen. SLAs gelten nur für GA-Funktionen.

  5. Funktionen, die nur in der Vorschau verfügbar sind, können ohne Vorankündigung eingestellt oder entfernt werden. Die Abwärtskompatibilität wird möglicherweise nicht beibehalten, wenn Funktionen von einer Vorschabeveröffentlichung zu einer anderen oder zu verschiedenen Versionen der Vorschau-API wechseln. Vorschaufunktionen werden eingestellt, sobald ihre Funktionen den stabilen Kanal erreichen.

  6. GDC-Releases (Funktions-, Neben- und Patchversionen) müssen von Infrastruktur-Operatoren (IOs) so schnell wie möglich auf die Bereitstellung und die zugehörigen Organisationen angewendet werden. Die GDC-Release-Version ist eine interne Version und nur für IOs sichtbar.

    1. Eine neue GDC-Funktion oder eine Nebenversion muss innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung des Releases und spätestens nach 120 Tagen (Kulanzzeitraum) angewendet werden, sofern das GDC-Team nichts anderes anordnet.

    2. Eine neue GDC-Patchversion muss so schnell wie möglich angewendet werden, insbesondere wenn die Release-Version kritische Korrekturen enthält, die für Sicherheit und Compliance erforderlich sind. GDC-Patchversionen können übersprungen werden, um die neueste Version zu erreichen. Die Funktionen oder Nebenversionen können jedoch nicht übersprungen werden und jede Version muss angewendet werden.

  7. Plattformadministratoren sind dafür verantwortlich, angemessene Wartungsfenster für die Organisation oder die Plattform bereitzustellen, damit der Betreiber und die Automatisierung Upgrades und Patches zeitnah anwenden können.

  8. Infrastrukturbetreiber müssen ein Upgrade auf die neueste Patchversion durchführen, die für jede Funktion oder Nebenversion verfügbar ist, sofern GDC nicht ausdrücklich etwas anderes empfiehlt, um Sicherheits- und Fehlerkorrekturen nicht zu verpassen.