Letzte Änderung: 31. August 2020
Diese Nutzungsbedingungen der Google Cloud Platform (die "Vereinbarung") werden zwischen Google und der Rechtspersönlichkeit oder Person, die diesen Bedingungen zustimmt ("Kunde"), geschlossen. Sie steuern den Zugriff des Kunden auf und seine Nutzung der Dienste. "Google" wird im Sinne der Definition unter https://cloud.google.com/terms/google-entity verwendet.
Diese Vereinbarung tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde sie durch Klicken akzeptiert (das "Datum des Inkrafttretens"). Wenn Sie im Namen des Kunden zustimmen, verbürgen Sie, dass Sie (i) die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden, (ii) diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und (iii) dieser Vereinbarung im Namen des Kunden zustimmen, den Sie vertreten.
- "Konto" bezeichnet das Google Cloud Platform-Konto des Kunden.
- "Admin Console" bezeichnet die Online-Konsolen oder Dashboards, die Google dem Kunden für die Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt.
- "Tochtergesellschaft" bezeichnet eine Rechtspersönlichkeit, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert oder mit dieser unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle steht.
- "Richtlinien für die Faire Nutzung" bezeichnet die jeweils aktuellen Richtlinien für die Faire Nutzung für die Dienste unter http://cloud.google.com/terms/aup.
- "BAA" (Business Associate Agreement") oder "Geschäftspartner-Vereinbarung" ist eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung über den im HIPAA definierten Umgang mit geschützten Gesundheitsdaten (Protected Health Information, PHI).
- "Markenkennzeichen" bezeichnet die Markennamen, Warenzeichen, Dienstzeichen, Logos, Domainnamen und sonstigen unverkennbaren Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von dieser Partei bisweilen geschützt wurden.
- "Vertrauliche Informationen" bezeichnet Informationen, die eine Partei (oder ihre Tochtergesellschaft) der anderen Partei unter der vorliegenden Vereinbarung offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder üblicherweise aufgrund der Umstände als vertrauliche Informationen anzusehen sind. Dies schließt keine Daten ein, die unabhängig vom Empfänger entwickelt wurden, die dem Empfänger rechtmäßig durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen mitgeteilt wurden oder die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes handelt es sich bei Kundendaten um vertrauliche Informationen des Kunden.
- "Kontrolle" bezeichnet die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte oder Beteiligungen einer Partei.
- "Kundenanwendung" bezeichnet ein Softwareprogramm, das der Kunde unter Verwendung der Dienste entwickelt oder hostet.
- "Kundendaten" bezeichnet Daten, die der Kunde oder die Endnutzer Google über das Konto in den Diensten bereitstellen.
- "Endnutzer" bezeichnet die Personen, denen der Kunde die Nutzung der Dienste oder einer Kundenanwendung gestattet. Endnutzer können auch Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen des Kunden und andere Dritte sein.
- "Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen" bezeichnet die unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-terms angegebenen Bedingungen.
- "Dokumentation" bezeichnet die Dokumentation von Google (in der jeweils aktuellen Fassung), wie Google sie seinen Kunden allgemein für die Nutzung mit den Diensten unter https://cloud.google.com/docs/ zur Verfügung stellt.
- "Abrechnungszeitraum" bezeichnet einen Kalendermonat oder einen anderen von Google in der Admin-Konsole angegebenen Zeitraum.
- "Gebühren" bezeichnet die für den jeweiligen Dienst geltenden Gebühren und jegliche geltenden Steuern. Die Gebühren für den jeweiligen Dienst sind unter https://cloud.google.com/skus/ angegeben.
- "Google API" bezeichnet jede beliebige von Google im Rahmen der Dienste bereitgestellte API.
- "Hochriskante Aktivitäten" bezeichnet Aktivitäten, bei denen in angemessener Weise davon auszugehen ist, dass eine Nutzung oder ein Ausfall der Dienste zu Todesfällen, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte (wie beispielsweise die Errichtung oder der Betrieb von Kernenergieanlagen, Flugsicherungssystemen, lebenserhaltenden Apparaten oder Waffentechnik).
- "HIPAA" bezeichnet das US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act) aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.
- "einschließlich" bedeutet einschließlich, aber nicht beschränkt auf.
- "Haftungsfreistellungen" bezeichnet (i) Ausgleichsbeträge, die von der freistellenden Partei genehmigt wurden; und (ii) Schadenersatzansprüche sowie Kosten, die der freigestellten Partei und ihren Tochtergesellschaften am Ende von einem zuständigen Gericht auferlegt werden.
- "Gewerbliche Schutzrechte" sind aktuelle und zukünftige weltweite Patentrechte, Urheberrechte, Handelsgeheimnisse, Markenrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und ähnliche Rechte.
- "Gerichtliches Ersuchen" bezeichnet eine Anfrage zur Offenlegung von Daten, die im Rahmen von Gesetzen, behördlichen Bestimmungen, Gerichtsentscheidungen, Vorladungen, richterlichen Anordnungen oder sonstigen gültigen rechtlichen Befugnissen, Gerichtsverfahren oder ähnlichen Verfahren erfolgt.
- "Haftung" bezeichnet jegliche Haftung, ob vertraglich, aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar war oder von den Parteien erwogen wurde.
- "E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen" bezeichnet die vom Kunden in der Admin-Konsole angegebene(n) E-Mail-Adresse(n).
- "Projekt" bezeichnet eine Sammlung von Google Cloud Platform-Ressourcen, die der Kunde über die Dienste konfiguriert.
- "Dienstspezifische Bedingungen" bezeichnet die Nutzungsbedingungen für einen oder mehrere Dienste, die unter https://cloud.google.com/terms/service-terms angegeben sind.
- "Dienste" bezeichnet die jeweils aktuellen Dienste, die unter https://cloud.google.com/terms/services beschrieben sind.
- "SLA" bezeichnet die jeweils aktuellen Service Level Agreements unter https://cloud.google.com/terms/sla/.
- "Software" bezeichnet alle herunterladbaren Tools, Software Development Kits sowie jedwede sonstige Computersoftware, die von Google in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt werden, einschließlich aller Aktualisierungen, die Google gelegentlich für solche Software implementieren kann.
- "Sperren" oder "Sperrung" bezeichnet die Deaktivierung oder Begrenzung des Zugriffs auf oder der Nutzung der Dienste oder deren Bestandteile.
- "Steuern" bezeichnet alle vom Staat erhobenen Steuern, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen, dem Nettovermögen, dem Vermögenswert, dem Immobilienwert oder der Beschäftigung von Google basieren.
- "Laufzeit" hat die in Paragraf 8 (Laufzeit und Kündigung) dieser Vereinbarung angegebene Bedeutung.
- "Gerichtsverfahren von Dritten" bezeichnet jedes formale Gerichtsverfahren, das von einem nicht angegliederten Dritten vor einem Gericht oder behördlichen Gerichtshof eingeleitet wird (einschließlich möglicher Rechtsmittelverfahren).
- Als "Markenrichtlinien" werden Google-Richtlinien für die Nutzung von Google-Markenkennzeichen durch Dritte unter http://www.google.com/permissions/guidelines.html bezeichnet.
- "Technische Supportdienste (TSD)" bezeichnet die jeweils aktuellen technischen Supportdienste, die Google dem Kunden gemäß den TSD-Richtlinien bereitstellt.
- "TSD-Richtlinien" bezeichnet die jeweils aktuellen Richtlinien für technische Supportdienste von Google für die betreffenden Dienste. Die TSD-Richtlinien sind unter https://cloud.google.com/terms/tssg/ (unter Google Cloud Platform-Dienste) abrufbar.
1. Bereitstellung der Dienste.
1.1 Nutzung der Dienste. Während der Laufzeit stellt Google die Dienste gemäß der Vereinbarung und den SLAs zur Verfügung. Der Kunde kann die Dienste dann gemäß der vorliegenden Vereinbarung nutzen und in jede Kundenanwendung integrieren, die materiellen Wert unabhängig von den Diensten hat.
1.2 Admin-Konsole. Der Kunde erhält Zugriff auf die Admin-Konsole, über die der Kunde seine Nutzung der Dienste verwalten kann.
1.3 Konten. Der Kunde muss ein Konto für die Nutzung der Dienste haben und ist verantwortlich für die Informationen, die er für die Erstellung des Kontos zur Verfügung stellt, die Sicherheit seiner Passwörter und jegliche Verwendung seines Kontos. Google ist nicht verpflichtet, dem Kunden mehrere Konten bereitzustellen
1.4 Änderungen.
(a) An den Diensten. Google kann gelegentlich wirtschaftlich angemessene Updates an den Diensten vornehmen. Sollte Google eine erhebliche Änderung an den Diensten vornehmen, die sich in erheblicher Weise auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden auswirkt, wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt, sofern er Benachrichtigungen zu solchen Änderungen bei Google abonniert hat.
(b) An der Vereinbarung. Google kann ebenfalls gelegentlich Änderungen an dieser Vereinbarung vornehmen, einschließlich der Preise (und aller damit verknüpften Dokumente). Sofern von Google nicht anders angegeben, werden wesentliche Änderungen an der Vereinbarung 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam, es sei denn, die Änderungen wirken sich auf neue Funktionen aus. In diesem Fall werden sie sofort wirksam. Google wird den Kunden mindestens 90 Tage im Voraus auf folgenden Wegen über wesentliche nachteilige Änderungen an den SLAs benachrichtigen: (i) durch Senden einer E-Mail an die E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen; (ii) per Mitteilung in der Admin-Konsole; oder (iii) per Mitteilung auf der entsprechenden SLA-Webseite. Falls der Kunde der überarbeiteten Vereinbarung nicht zustimmt, hat er die Möglichkeit, die Nutzung der Cloud-Dienste einzustellen. Der Kunde kann die Vereinbarung auch gemäß Paragraf 8.4 ordentlich kündigen (Ordentliche Kündigung). Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach einer solch erheblichen Änderung stellt die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen dar. Google veröffentlicht alle Änderungen an dieser Vereinbarung unter https://cloud.google.com/terms/.
(c) An den Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen. Google ist nur dann berechtigt, Änderungen an den Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen vorzunehmen, wenn die betreffende Änderung erforderlich ist, um anwendbares Recht, anwendbare Vorschriften und Gerichtsentscheidungen oder Vorgaben einzuhalten, die von einer staatlichen Aufsichtsbehörde oder einer sonstigen Behörde erlassen wurden. Solche Änderungen können außerdem vorgenommen werden, sofern sie ausdrücklich durch die Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen erlaubt sind, sowie in den folgenden Fällen:
(i) sie sind wirtschaftlich angemessen;
(ii) sie führen nicht zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit der Dienste insgesamt;
(iii) durch sie wird für die Verarbeitung von Kundendaten durch Google gemäß dem Paragrafen zum Umfang der Datenverarbeitung in den Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen weder der Umfang erweitert noch werden geltende Einschränkungen entfernt;
(iv) und sie haben keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Rechte des Kunden, die sich aus den Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen ergeben.
Sollte Google eine erhebliche Änderung an den Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen gemäß diesem Paragrafen vornehmen, veröffentlicht Google diese Änderung unter der URL, unter der diese Bedingungen bereits aktuell zu finden sind.
(d) Einstellung von Diensten. Google benachrichtigt den Kunden mindestens 12 Monate vor der Einstellung eines Diensts (oder einer zugehörigen wesentlichen Funktion), sofern Google den eingestellten Dienst oder die eingestellte Funktion nicht durch einen im Wesentlichen ähnlichen Dienst bzw. eine im Wesentlichen ähnliche Funktion ersetzt. Außerdem benachrichtigt Google den Kunden mindestens 12 Monate vor signifikanten nicht abwärtskompatiblen Änderungen an einer kundenseitigen Google API. Nichts in diesem Paragrafen 1.4(d) (Einstellung von Diensten) beschränkt Google darin, Änderungen vorzunehmen, die zur Einhaltung anwendbarer Gesetze, Behebung eines erheblichen Sicherheitsrisikos oder zur Vermeidung einer erheblichen wirtschaftlichen oder technischen Belastung erforderlich sind. Dieser Abschnitt 1.4(d) (Einstellung von Diensten) gilt nicht für Pre-General Availability-Dienste, -Angebote oder -Funktionen.
1.5 Software. Google kann dem Kunden Software zur Verfügung stellen, einschließlich Drittanbieter-Software. Die Nutzung von Software durch den Kunden unterliegt den geltenden Bestimmungen in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen.
1.6 Dienstspezifische Nutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen. Die dienstspezifischen Nutzungsbedingungen und die Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen werden durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen.
2. Zahlungsbedingungen.
2.1 Online-Rechnung. Am Ende des maßgeblichen Abrechnungszeitraums (sofern nicht von Google in der Admin-Konsole anders angegeben) stellt Google dem Kunden eine elektronische Rechnung über die Gebühren für die Nutzung der Dienste (gegebenenfalls einschließlich technischem Support) im maßgeblichen Abrechnungszeitraum durch den Kunden aus. Der Kunde bezahlt alle Gebühren in der Währung, die in der Rechnung angegeben ist. Wenn der Kunde sich entscheidet, mit Kreditkarte, Debitkarte oder einem sonstigen Zahlungsmittel, abgesehen von der Zahlung auf Rechnung, zu bezahlen, berechnet Google alle Gebühren sofort am Ende des Abrechnungszeitraums (und der Kunde bezahlt sie). Wenn sich der Kunde für die Zahlung per Rechnung entscheidet (und Google zustimmt), werden alle Gebühren wie in der Rechnung angegeben fällig. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller Gebühren ist nicht aufhebbar. Unsere Messung der Nutzung von Google-Diensten durch den Kunden ist endgültig. Google ist nicht verpflichtet, mehrere Rechnungen bereitzustellen. Bei Zahlungen per Überweisung muss die von Google bereitgestellte Bankverbindung enthalten sein. Falls der Kunde die Vereinbarung mit Google Commerce Limited eingeht, kann Google Zahlungen über Google Payment Limited kassieren, ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Belgrave House, 76 Buckingham Palace Road, London, SW1W 9TQ, Vereinigtes Königreich.
2.2 Steuern.
(a) Der Kunde ist für sämtliche Steuern verantwortlich und bezahlt Google die Dienste ohne Abzug jeglicher Steuern. Ist Google zum Einzug oder zur Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt und der Kunde bezahlt die Steuern zusätzlich zu den Gebühren an Google, sofern der Kunde Google nicht rechtzeitig ein gültiges Steuerbefreiungszertifikat vorlegt.
(b) Sofern dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist, stellt der Kunde Google die vorgeschriebenen Informationen zur Steueridentifikation zur Verfügung, die benötigt werden, um sicherzustellen, dass der Geschäftsbetrieb von Google den geltenden Steuervorschriften sowie den Anforderungen der Finanzbehörden in den zuständigen Gerichtsbarkeiten entspricht. Der Kunde haftet für (und erstattet Google) jegliche Steuern, Zinsen, Strafen oder Bußgelder, die sich aus einer falschen Erklärung des Kunden ergeben.
2.3 Rechnungsanfechtungen und Rückerstattungen. Alle Rechnungsanfechtungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eingereicht werden. Sollten die Parteien der Ansicht sein, dass bestimmte Abrechnungsungenauigkeiten Google zuzuschreiben sind, stellt Google keine korrigierte Rechnung, sondern stattdessen eine Gutschrift aus, in der der falsche Betrag der betroffenen Rechnung angegeben ist. Wurde die angefochtene Rechnung noch nicht bezahlt, wendet Google die Gutschrift auf diese Rechnung an. Der Kunde muss dann den verbleibenden Rechnungsbetrag begleichen. Der Kunde verzichtet im gesetzlich zulässigen Umfang auf alle Ansprüche in Bezug auf Gebühren, sofern diese nicht innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum geltend gemacht werden. Rückerstattungen liegen (sofern zutreffend) im Ermessen von Google und werden nur in Form von Gutschriften für die Dienste gewährt. Nichts in dieser Vereinbarung verpflichtet Google, Gutschriften auf irgendwelche Dritte auszudehnen.
2.4 Rückständige Zahlungen; Sperrung. Bei verspäteten Zahlungen können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, falls dieser niedriger ist) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung fällig werden. Der Kunde ist für alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) verantwortlich, die Google durch das Eintreiben dieser rückständigen Beträge entstehen. Wenn der Kunde mit der Bezahlung der Dienste in Verzug ist, kann Google die Dienste sperren oder die Vereinbarung wegen Verstoßes gemäß Paragraf 8.2 (Kündigung wegen eines Verstoßes) kündigen.
2.5 Keine Auftragsnummer erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren zu zahlen, ohne dass Google eine Auftragsnummer in der ausgestellten Rechnung (oder in anderer Form) angeben muss.
3. Verpflichtungen des Kunden.
3.1 Compliance. (a) Der Kunde sichert zu, dass er und seine Endnutzer die Dienste ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung nutzen. (b) Der Kunde ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um jedwede nicht autorisierte Nutzung der Dienste sowie jedweden nicht autorisierten Zugriff darauf zu verhindern oder zu beenden. (c) Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich über jedwede nicht autorisierte Nutzung der Dienste, des Kontos oder des Passworts des Kunden und jedweden nicht autorisierten Zugriff darauf, von der bzw. dem er Kenntnis erhält. Google behält sich das Recht vor, jeden möglichen Verstoß gegen die Richtlinien für die Faire Nutzung durch den Kunden zu untersuchen. Dies umfasst möglicherweise die Überprüfung von Kundenanwendungen, Kundendaten oder Projekten.
3.2 Datenschutz. Der Kunde ist für alle Einwilligungen und Mitteilungen verantwortlich, die erforderlich sind für (a) die Nutzung und Inanspruchnahme der Dienste durch den Kunden sowie (b) den Zugriff, die Speicherung und die Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Daten durch Google gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich gegebenenfalls bereitgestellter Kundendaten).
3.3 Einschränkungen. Folgendes ist dem Kunden untersagt und von ihm auch aufseiten der Endnutzer zu unterbinden: (a) Kopieren, Modifizieren oder Anfertigen einer Bearbeitung der Dienste; (b) Reverse Engineering, Dekompilieren, Übersetzen, Disassemblieren oder sonstiges Extrahieren eines Teils oder des gesamten Quellcodes der Dienste (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbare Gesetze untersagt ist); (c) Verkauf, Reselling, Unterlizenzierung, Übertragung oder Vertrieb eines oder aller Dienste; oder (d) Zugriff auf die Dienste oder Nutzung der Dienste (i) für hochriskante Aktivitäten, (ii) entgegen den Richtlinien für die Faire Nutzung, (iii) mit der Absicht, Gebühren zu umgehen (einschließlich der Erstellung mehrerer Kundenanwendungen, Konten oder Projekte, um eine einzige Kundenanwendung, ein einziges Konto oder ein einziges Projekt zu simulieren oder als eine einzige Kundenanwendung, ein einziges Konto oder ein einziges Projekt zu fungieren) oder um dienstspezifische Nutzungsbeschränkungen oder -kontingente zu umgehen; (iv) um ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Google Mining von Kryptowährung durchzuführen; (v) für den Betrieb oder die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten irgendeiner Art oder in Verbindung mit einer Kundenanwendung zur Tätigung oder Entgegennahme von Anrufen über ein öffentliches Telefonnetz durch Endnutzer, sofern nicht anders in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen angegeben; (vi) für Materialien oder Aktivitäten, die unter die ITAR (International Traffic in Arms Regulations) des US-Außenministeriums fallen; (vii) auf eine Art und Weise, die Ausfuhrkontrollgesetze verletzt oder Verletzungen solcher Gesetze zur Folge hat; oder (viii) um Gesundheitsdaten zu übertragen, zu speichern oder zu verarbeiten, die den US-amerikanischen HIPAA-Vorschriften unterliegen, es sei denn, hierfür liegt eine unterzeichnete HIPAA-BAA vor.
3.4 Dokumentation. Google stellt gegebenenfalls eine Dokumentation für die Nutzung der Dienste durch den Kunden bereit.
3.5 Urheberrecht. Google stellt Urheberrechtsinhabern Informationen bereit, um sie bei der Verwaltung ihres geistigen Eigentums im Internet zu unterstützen. Google kann jedoch seinerseits ohne Informationen der Urheberrechtsinhaber nicht ermitteln, ob etwas rechtmäßig genutzt wird. Google wird auf Benachrichtigungen über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen reagieren und Kunden, die solche Rechte wiederholt verletzen, unter gegebenen Umständen kündigen, wenn dies nötig ist, um die Safe-Harbor-Vorgaben für die Anbieter von Onlinediensten gemäß dem US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act) zu erfüllen. Wenn der Kunde glaubt, dass eine Person oder eine Rechtspersönlichkeit die Urheberrechte des Kunden oder seiner Endnutzer verletzt, und Google benachrichtigen möchte, stehen Informationen zur Einsendung von Benachrichtigungen und die Google-Richtlinien zum Umgang mit Benachrichtigungen unter http://www.google.com/dmca.html zur Verfügung.
4. Sperrung.
4.1 Verletzungen der Richtlinien für die Faire Nutzung. Wenn Google davon Kenntnis erhält, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen Endnutzer die Richtlinien für die Faire Nutzung verletzt, benachrichtigt Google den Kunden über die Verletzung und fordert ihn zu deren Behebung auf. Wenn der Kunde die Verletzung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung behebt, dann kann Google die Dienste vollständig oder teilweise für den Kunden sperren, bis die Verletzung behoben ist.
4.2 Sonstige Sperrungen. Ungeachtet Paragraf 4.1 (Verletzungen der Richtlinien für die Faire Nutzung) kann Google sofort die Dienste vollständig oder teilweise für den Kunden sperren, wenn (a) Google der Ansicht ist, dass sich die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen Endnutzer nachteilig auf die Dienste, die Nutzung der Dienste durch andere Kunden oder Endnutzer, das Google-Netzwerk oder die Server auswirken könnte, die für die Bereitstellung der Dienste verwendet werden; (b) der Verdacht unbefugten Zugriffs Dritter auf die Dienste besteht; (c) Google der Ansicht ist, dass eine sofortige Sperrung erforderlich ist, um anwendbares Recht einzuhalten; oder (d) der Kunde Paragraf 3.3 (Einschränkungen) verletzt. Google wird eine solche Sperrung aufheben, wenn die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, behoben sind. Auf Anfrage des Kunden informiert Google den Kunden so schnell wie angemessenerweise möglich über den Grund der Sperrung, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist durch anwendbares Recht untersagt.
5. Gewerbliche Schutzrechte; Schutz von Kundendaten; Feedback; Benchmarking.
5.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden durch die Vereinbarung keiner Partei Rechte stillschweigender oder sonstiger Art an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der anderen Partei eingeräumt. Soweit es die Parteien betrifft, behält der Kunde alle gewerblichen Schutzrechte an Kundendaten sowie Kundenanwendungen und Google behält alle gewerblichen Schutzrechte an den Diensten und der Software.
5.2 Schutz von Kundendaten. Google beschränkt den Zugriff auf und die Verwendung von Kundendaten auf den Umfang, der für die Bereitstellung der Dienste und den technischen Support für den Kunden oder sonstige Anforderungen des Kunden erforderlich ist. Kundendaten werden von Google weder für Werbung noch für andere Google-Produkte oder -Dienste verwendet. Google hat administrative, physische und technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kundendaten implementiert und wird diese aufrechterhalten. Eine nähere Beschreibung findet sich in den Bedingungen zu Datenverarbeitung und Datensicherheit.
5.3 Kunden-Feedback. Der Kunde hat die Möglichkeit, Feedback und Vorschläge zu den Diensten an Google zu senden ("Feedback"). Wenn der Kunde Feedback einsendet, können Google und dessen verbundene Unternehmen dieses Feedback uneingeschränkt und ohne Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nutzen.
5.4 Benchmarking. Der Kunde kann die Dienste Benchmark-Tests ("Tests") unterziehen. Die Ergebnisse solcher Tests darf der Kunde nur öffentlich offenlegen, wenn er (a) vorab eine schriftliche Einwilligung von Google einholt; (b) Google alle notwendigen Informationen zur Nachstellung des Tests zukommen lässt und (c) Google erlaubt, die öffentlich verfügbaren Produkte und Dienste des Kunden Benchmark-Tests zu unterziehen und die Ergebnisse solcher Tests öffentlich offenzulegen. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Google keine der folgenden Handlungen im Namen eines öffentlichen Hyperscale-Cloud-Anbieters vornehmen: (i) Durchführung eines Tests der Dienste (direkt oder durch einen Dritten) oder (ii) Offenlegung der Ergebnisse eines solchen Tests.
6. Technische Supportdienste.
6.1 Durch den Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für den technischen Support für seine Kundenanwendungen und Projekte.
6.2 Durch Google. Vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Supportgebühren stellt Google dem Kunden während der Laufzeit der Bestellung technische Supportdienste gemäß den TSD-Richtlinien bereit. Bestimmte TSD-Levels beinhalten eine wiederkehrende Mindestgebühr wie unter https://cloud.google.com/skus beschrieben. Wenn der Kunde sein TSD-Level während eines Kalendermonats herabstuft, kann Google für den Rest des Monats weiterhin das bisherige TSD-Level bereitstellen und die entsprechenden Supportgebühren berechnen.
7. Vertrauliche Informationen.
7.1 Verpflichtungen. Der Empfänger verwendet die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung. Er lässt angemessene Sorgfalt walten, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor einer Offenlegung zu schützen. Der Empfänger vertraulicher Informationen legt diese nicht offen, außer gegenüber Tochtergesellschaften, Mitarbeitern, Vertretern und/oder professionellen Beratern, die diese Daten kennen müssen und schriftlich zugestimmt haben (oder anderweitig daran gebunden sind, z. B. professionelle Berater), die Daten vertraulich zu behandeln. Der Empfänger stellt sicher, dass diese Personen und Rechtspersönlichkeiten die erhaltenen vertraulichen Informationen nur zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden.
7.2 Erforderliche Offenlegung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Empfänger außerdem vertrauliche Informationen in einem Maße offenlegen, in dem dies durch ein einschlägiges gerichtliches Ersuchen gefordert ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um (a) die andere Partei vor der Offenlegung unverzüglich über eine solche Offenlegung zu benachrichtigen; und (b) den angemessenen Aufforderungen der anderen Partei hinsichtlich ihrer Bemühungen nachzukommen, sich der Offenlegung zu widersetzen. Ungeachtet des Vorstehenden finden die obigen Absätze (a) und (b) keine Anwendung, wenn der Empfänger feststellt, dass die Einhaltung der Absätze (a) und (b) entweder (i) eine Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Ersuchen zur Folge haben kann; (ii) eine behördliche Untersuchung behindern kann; oder (iii) zum Tod oder schwerer Körperverletzung einer Person führen kann.
8. Laufzeit und Kündigung.
8.1 Laufzeit der Vereinbarung. Die "Laufzeit" dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an, bis die Vereinbarung gemäß Abschnitt 8 (Laufzeit und Kündigung) gekündigt wird.
8.2 Kündigung wegen eines Verstoßes. Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei (a) die Vereinbarung in erheblichem Maße verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung behebt; (b) ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist und das Verfahren nicht innerhalb von 90 Tagen abgewiesen wird.
8.3 Kündigung wegen Inaktivität. Google behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Dienste für ein Projekt nach einer vorangekündigten Frist von 30 Tagen zu kündigen, wenn über einen Zeitraum von 60 Tagen (a) der Kunde nicht auf die Admin-Konsole zugegriffen hat oder das betreffende Projekt keine Netzwerkaktivität hatte und (b) bei diesem Projekt keine Gebühren für diese Dienste angefallen sind.
8.4 Ordentliche Kündigung. Der Kunde kann die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen. Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit durch vorherige schriftliche Mitteilung kündigen und muss ab der Kündigung die Nutzung der entsprechenden Dienste einstellen. Google kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.
8.5 Wirkung der Kündigung. Wenn die Vereinbarung gekündigt wird, gilt Folgendes: (a) Alle Rechte und der Zugriff auf die Dienste werden gekündigt (einschließlich gegebenenfalls des Zugriffs auf Kundendaten), sofern nicht anders in dieser Vereinbarung angegeben; und (b) alle Gebühren, die der Kunde Google schuldet, sind sofort nach Erhalt der letzten elektronischen Rechnung oder gemäß der Endabrechnung fällig.
9. Öffentlichkeit. Dem Kunden ist es im Einklang mit den Markenrichtlinien gestattet, öffentlich zu machen, dass er Kunde der Dienste ist. Wenn der Kunde Google-Markenkennzeichen im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienste anzeigen möchte, muss er eine schriftliche Genehmigung von Google über den in den Markenrichtlinien angegebenen Prozess einholen. Google kann den Namen oder die Markenkennzeichen des Kunden online oder in Werbematerialien in die Liste von Google-Kunden aufnehmen. Google darf auch mündlich darauf verweisen, dass der Kunde ein Kunde der Dienste ist. Keine Partei benötigt eine Genehmigung, wenn sie eine öffentliche Erklärung wiederholt, die einer zuvor genehmigten öffentlichen Erklärung im Wesentlichen entspricht. Jede Verwendung der Markenkennzeichen einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Markenkennzeichen innehat. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Markenkennzeichen gemäß diesem Abschnitt durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Einstellung der Verwendung widerrufen.
10. Verbürgung. Jede Partei verbürgt sich dafür, dass (a) sie die gesetzliche Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen; und (b) sie alle Gesetze und Bestimmungen einhält, die auf die Bereitstellung, die Inanspruchnahme und Nutzung der Dienste (je nach Situation) anwendbar sind.
11. Haftungsausschluss. Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben und soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Google (a) keine sonstige Gewährleistung, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig, insbesondere Gewährleistungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder der fehler‑ und unterbrechungsfreien Nutzung der Dienste oder Software; und (b) keine Gewährleistung für die durch oder über die Dienste zur Verfügung gestellten Inhalte oder Informationen.
12. Haftungsbeschränkung.
12.1 Beschränkung der indirekten Haftung. Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich des Paragrafen 12.3 (Uneingeschränkte Haftung) gilt, dass keine Partei aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung haftbar ist für (a) indirekte, besondere, zugehörige, Folgeschäden oder Schadenersatz oder (b) entgangene Einnahmen, Gewinne, Einsparungen oder Firmenwerte.
12.2 Beschränkung der Haftungshöhe. Die Gesamthaftung jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, ist auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat.
12.3 Uneingeschränkte Haftung. Durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung wird die Haftung der beiden Parteien für Folgendes ausgeschlossen oder begrenzt:
(a) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
(b) Verpflichtungen unter Paragraf 13 (Haftungsfreistellung);
(c) Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte der anderen Partei;
(d) Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung oder
(e) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
13. Haftungsfreistellung:
13.1 Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google. Google stellt den Kunden und dessen an dieser Vereinbarung beteiligte verbundene Unternehmen ("freigestellte Parteien des Kunden") von der Haftung für Entschädigungsverpflichtungen aus Gerichtsverfahren von Dritten frei, soweit sich diese aus dem Vorwurf ergeben, dass die Nutzung (a) der von Google für die Bereitstellung der Dienste verwendeten Technologie oder (b) eines beliebigen Markenkennzeichens von Google durch die freigestellten Parteien des Kunden gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstößt.
13.2 Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden. Der Kunde stellt Google und seine Tochtergesellschaften frei von und hält sie schadlos gegen Haftungsfreistellungen im Rahmen von Gerichtsverfahren von Dritten, soweit sich diese ergeben aus (a) jeglicher Kundenanwendung, jeglichem Projekt, jeglichen Kundendaten oder Markenzeichen des Kunden; oder (b) der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seine Endnutzer, aus der eine Verletzung der Richtlinien für die Faire Nutzung oder des Paragrafen 3.3 (Einschränkungen) resultiert.
13.3 Ausschlüsse. Paragraf 13.1 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google) und Paragraf 13.2 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden) gelten nicht, soweit sich der zugrunde liegende Vorwurf ergibt aus (a) einer Verletzung der Vereinbarung durch die freigestellte Partei; oder (b) einer Kombination der Technologie oder Markenkennzeichen der freigestellten Partei mit Materialien, die nicht im Rahmen der Vereinbarung von der freistellenden Partei bereitgestellt wurden, es sei denn, eine solche Kombination ist im Rahmen der Vereinbarung erforderlich.
13.4 Bedingungen. Paragraf 13.1 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google) und Paragraf 13.2 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden) unterliegen den folgenden Bedingungen:
(a) Die freigestellte Partei hat im Falle etwaiger Vorwürfe, die im Vorfeld von Gerichtsverfahren von Dritten vorgebracht wurden, die freistellende Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und mit dieser angemessen zusammenzuarbeiten, um die Vorwürfe auszuräumen und das Gerichtsverfahren von Dritten beizulegen. Falls durch eine Verletzung dieses Paragrafen 13.4(a) der Verteidigung in einem Gerichtsverfahren Dritter Nachteile entstehen, werden die Verpflichtungen der freistellenden Partei aus Paragraf 13.1 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google) oder Paragraf 13.2 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden) (je nach Situation) proportional zum Schaden reduziert.
(b) Die freigestellte Partei muss die alleinige Kontrolle über den freigestellten Teil des Gerichtsverfahrens von Dritten anbieten, vorbehaltlich des Folgenden: (i) Die freigestellte Partei darf auf eigene Kosten einen nicht beherrschenden Rechtsbeistand ernennen; und (ii) für jeden Vergleich, bei dem die freigestellte Partei verpflichtet ist, die Haftung einzugestehen, Geld zu bezahlen oder Maßnahmen zu ergreifen bzw. darauf zu verzichten, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei erforderlich, wobei eine solche Zustimmung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf.
13.5 Rechtsbehelfe.
(a) Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen, kann Google nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) sich das Recht für den Kunden verschaffen, dass dieser die Dienste weiterhin nutzen darf; (ii) die Cloud-Dienste ohne erheblichen Funktionsverlust so verändern, dass dadurch keine gewerblichen Schutzrechte mehr verletzt werden; oder (iii) einen funktional gleichwertigen Ersatz für die Dienste bereitstellen, der keine Rechte Dritter verletzt.
(b) Sollte Google der Auffassung sein, dass die Rechtsbehelfe in Paragraf 13.5(a) nicht wirtschaftlich angemessen sind, kann Google die Nutzung der betroffenen Dienste für den Kunden sperren oder kündigen.
13.6 Alleinige Rechte und Verpflichtungen. Ohne Auswirkungen auf die Kündigungsrechte der Parteien werden in diesem Paragrafen 13 (Haftungsfreistellung) die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe der Parteien gemäß dieser Vereinbarung im Hinblick auf Vorwürfe Dritter wegen Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte beschrieben, die unter diesen Paragrafen 13 (Haftungsfreistellung) fallen.
14. Nutzer der US-Bundesbehörden. Die Dienste wurden ausschließlich auf private Kosten entwickelt. Dabei handelt es sich um kommerzielle Computersoftware und die dazugehörige Dokumentation im Sinne der geltenden Beschaffungsrichtlinien des Bundes (Federal Acquisition Regulations) und der Ergänzungen der Behörde.
15. Sonstige Bestimmungen.
15.1 Mitteilungen. Im Rahmen der Vereinbarung erforderliche Mitteilungen an den Kunden werden von Google per E-Mail an die E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen gesendet. Muss der Kunde im Rahmen der Vereinbarung eine Mitteilung an Google senden, so sendet er eine E-Mail an legal-notices@google.com. Die Mitteilung gilt mit dem Absenden als empfangen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
15.2 E-Mails. Müssen im Rahmen der Vereinbarung Genehmigungen oder Einwilligungen schriftlich erfolgen, so erfüllen E-Mails das Erfordernis der Schriftform.
15.3 Übertragung. Keine der Parteien ist berechtigt, einen Teil dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei zu übertragen. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf eine Tochtergesellschaft, wenn (a) der Rechtsnachfolger schriftlich zugestimmt hat, an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, und (b) die übertragende Partei die andere Partei über die Übertragung informiert hat. Jeder andere Versuch einer Übertragung ist ungültig. Wenn der Kunde diese Vereinbarung auf ein verbundenes Unternehmen in einer anderen Gerichtsbarkeit überträgt, sodass es zu einer Änderung des Auftragnehmers von Google gemäß der Definition unter https://cloud.google.com/terms/google-entity kommt, wird diese Vereinbarung automatisch auf den neuen Auftragnehmer von Google übertragen.
15.4 Kontrollwechsel. Wenn es bei einer Partei zu einem Kontrollwechsel kommt (beispielsweise durch Aktienkauf oder -verkauf, Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen), wird diese Partei der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen.
15.5 Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, darunter höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Terrorismus, Unruhen oder Krieg.
15.6 Nebenverträge. Google darf im Rahmen dieser Vereinbarung Nebenverträge über seine Verpflichtungen abschließen, bleibt aber dem Kunden gegenüber für alle weitervergebenen Verpflichtungen aus der Vereinbarung haftbar.
15.7 Keine Vertretung. Diese Vereinbarung begründet keine Geschäftsbesorgung, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien.
15.8 Kein Verzicht. Keine der Parteien wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausübt oder die Ausübung verzögert.
15.9 Salvatorische Klausel. Ist ein Teil dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, so bleibt der Rest der Vereinbarung wirksam.
15.10 Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung gewährt Dritten keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.
15.11 Billigkeitsantrag. Die vorliegende Vereinbarung beinhaltet keinerlei Bestimmungen, die die Möglichkeit der Parteien einschränken, billigkeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
15.12 Geltendes US-Recht.
(a) Für US-Regierungsbehörden auf Stadt-, Verwaltungsbezirks- und Bundesstaatsebene. Wenn es sich bei dem Kunden um eine US-Regierungsbehörde einer Stadt, eines Verwaltungsbezirks oder eines Bundesstaats handelt, wird in der Vereinbarung Stillschweigen über geltendes Recht und Gerichtsstand bewahrt.
(b) Für US-Bundesbehörden. Wenn es sich bei dem Kunden um eine US-Bundesbehörde handelt, gilt Folgendes: ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, UNTERLIEGEN DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, UNTER AUSSCHLUSS IHRER VERWEISUNGSNORMEN. NUR SOWEIT IM RAHMEN DES BUNDESRECHTS ZULÄSSIG, GILT FOLGENDES: (I) LIEGT KEIN ANWENDBARES BUNDESRECHT VOR, GELTEN DIE GESETZE DES BUNDESSTAATES KALIFORNIEN (UNTER AUSSCHLUSS DER VERWEISUNGSNORMEN VON KALIFORNIEN); UND (II) DIE PARTEIEN ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, DER PERSÖNLICHEN GERICHTSBARKEIT UND DEM AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSSTAND DES VERWALTUNGSBEZIRKS SANTA CLARA, KALIFORNIEN, UNTERLIEGEN.
(c) Für alle anderen Rechtspersönlichkeiten. Wenn der Kunde eine Rechtspersönlichkeit ist, die nicht in Paragraf 15.12(a) oder (b) aufgeführt ist, gilt Folgendes: ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, UNTERLIEGEN DEM KALIFORNISCHEN RECHT, UNTER AUSSCHLUSS DER VERWEISUNGSNORMEN DIESES BUNDESSTAATES, UND WERDEN AUSSCHLIESSLICH VOR DEN BUNDESGERICHTEN ODER DEN GERICHTEN DES VERWALTUNGSBEZIRKS SANTA CLARA, KALIFORNIEN, USA, VERHANDELT; DIE PARTEIEN STIMMEN DER PERSÖNLICHEN GERICHTSBARKEIT IN DIESEN GERICHTEN ZU.
15.13 Ergänzungen. Ausgenommen der in Paragraf 1.4(b) (Änderungen: An der Vereinbarung) oder (c) (Änderungen: An den Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen) dargelegten Fälle müssen Ergänzungen schriftlich erfolgen, von beiden Parteien unterzeichnet werden und ausdrücklich angeben, dass sie eine Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung darstellen.
15.14 Fortbestand. Die folgenden Paragrafen gelten nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung weiter: Paragraf 2 (Zahlungsbedingungen), Paragraf 5 (Gewerbliche Schutzrechte; Schutz von Kundendaten; Feedback; Benchmarking), Paragraf 7 (Vertrauliche Informationen), Paragraf 8.5 (Wirkung der Kündigung), Paragraf 11 (Haftungsausschluss), Paragraf 12 (Haftungsbeschränkung), Paragraf 13 (Haftungsfreistellung) und Paragraf 15 (Sonstige Bestimmungen).
15.15 Gesamte Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung enthält sämtliche zwischen den Parteien festgelegten Bedingungen und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsinhalt. Durch Abschluss der Vereinbarung erhält keine der Parteien ein Recht oder einen Rechtsbehelf auf Grundlage einer Aussage, Erklärung oder Gewährleistung (ob fahrlässiger oder gutgläubiger Natur), die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung formuliert ist, noch hat eine der Parteien beim Abschluss auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf vertraut. Die Bedingungen, die unter einer URL angegeben sind und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit per Verweis in die Vereinbarung aufgenommen. Nach dem Datum des Inkrafttretens kann Google jede beliebige URL in dieser Vereinbarung durch eine aktualisierte URL ersetzen.
15.16 Widersprüchliche Bestimmungen. Falls ein Konflikt unter den Dokumenten auftritt, die zusammengenommen diese Vereinbarung ausmachen, gelten in Bezug auf die Dokumente folgende Prioritäten: die Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen, die Vereinbarung und dann die Bestimmungen unter einer beliebigen anderen URL.
15.17 Überschriften. Die in der Vereinbarung verwendeten Überschriften und Untertitel dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Vereinbarung.
15.18 Sprachliche Abweichungen. Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt und sollte die Übersetzung vom englischen Text abweichen, ist das englischsprachige Original maßgebend, sofern in der Übersetzung nicht anders angegeben.
15.19 Definitionen.
16. Regionsspezifische Nutzungsbedingungen. Der Kunde stimmt den folgenden Änderungen an der Vereinbarung zu, wenn der Kunde Dienste bei der betreffenden Google-Rechtspersönlichkeit wie unten beschrieben beauftragt:
Asiatisch-pazifischer Raum – Alle Regionen außer Indien | |
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Google Asia Pacific Pte. Ltd.; Google Australia Pty Ltd.; Google Cloud Japan G.K.; Google Cloud Korea LLC; Google New Zealand Limited; PT Google Cloud Indonesia |
Paragraf 2.2 wird wie folgt ersetzt: 2.2 Steuern. Google führt alle in Rechnung gestellten Steuern einzeln auf. Wenn von einer Zahlung an Google Steuern einbehalten werden müssen, erhöht der Kunde die Zahlung an Google entsprechend, sodass der Nettobetrag, den Google erhält, dem Rechnungsbetrag ohne Abzug von Steuern entspricht. Die Definition von "Steuern" unter Paragraf 15.19 (Definitionen) wird wie folgt ersetzt: 15.19 Definitionen. "Steuern" bezeichnet alle von Regierungsorganisationen oder behördlichen Institutionen auferlegten Steuern gemäß geltendem Recht im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung der Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abgaben, Zölle und alle direkten oder indirekten Steuern, einschließlich aller damit verbundenen Strafen oder Zinsen, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Gewinn von Google basieren. |
Asiatisch-pazifischer Raum – Indonesien | |
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PT Google Cloud Indonesia |
Paragraf 8.6 wird neu hinzugefügt: 8.6 Verzicht auf Kündigung. Die Parteien vereinbaren, auf Bestimmungen nach geltendem Recht dahingehend zu verzichten, dass eine gerichtliche Entscheidung oder Anordnung für die Aufhebung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Die indonesische Fassung dieser Vereinbarung ist hier abrufbar. Paragraf 15.18 wird wie folgt ersetzt: 15.18 Sprachliche Abweichungen. Diese Vereinbarung wird in indonesischer und in englischer Sprache verfasst. Beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich. Im Falle von Widersprüchen oder unterschiedlicher Auslegung zwischen der indonesischen und der englischen Fassung vereinbaren die Parteien, die indonesische Fassung dahingehend zu ändern, dass der betreffende Teil der indonesischen Fassung mit dem betreffenden Teil der englischen Fassung übereinstimmt. |