In diesem Artikel werden die Schritte zur Genehmigung eines privaten Angebots für ein SaaS-Produkt beschrieben, nachdem es von einem Kunden angenommen wurde.
Ein angenommenes Angebot genehmigen
Wenn ein Kunde ein Private Offer für ein SaaS-Produkt kauft, erstellt Google eine Berechtigung und benachrichtigt Sie über Pub/Sub.
Damit der Kunde dein Produkt nach dem Kauf verwenden kann:
Sie müssen das Konto des Kunden genehmigt haben.
Du musst die Berechtigung genehmigen, die Google beim Kauf deines Angebots erstellt hat, es sei denn, du hast für das Produkt aus dem Angebot die automatische Genehmigung (Vorabversion) aktiviert. Sie können eine Berechtigung über das Producer Portal oder die Partner Procurement API genehmigen.
Das Konto des Kunden genehmigen
Damit ein Kunde Ihr Produkt verwenden kann, müssen Sie seine Kontoressource genehmigt haben.
Wenn ein Kunde zum ersten Mal ein Produkt von Ihnen kauft, führen Sie die Schritte unter Konto für einen neuen Nutzer erstellen aus, um seine Kontoressource zu genehmigen.
Wenn der Kunde bereits ein Produkt bei Ihnen gekauft hat, für das Sie seine Kontoressource genehmigen mussten, müssen Sie seine Kontoressource nicht für alle nachfolgenden Käufe genehmigen.
Berechtigung genehmigen
Nachdem du das Konto des Kunden genehmigt hast, musst du die Berechtigung genehmigen, die von Google beim Kauf des Produkts durch den Kunden erstellt wurde.
Sie können die Berechtigung manuell über das Producer Portal oder die Partner Procurement API genehmigen.
So genehmigen Sie die Berechtigung über das Producer Portal:
Rufen Sie im Producer Portal die Seite Private Offers auf.
Klicken Sie auf Angebote verwalten
.
Ein angenommenes Angebot ablehnen
Wenn Sie ein Angebot ablehnen möchten, das Ihr Kunde angenommen hat, müssen Sie die Partner Procurement API verwenden.
Nächste Schritte
In den folgenden Artikeln werden zusätzliche Möglichkeiten zum Verwalten der Private Offers Ihrer Kunden beschrieben:
Ein Angebot ändern, einschließlich der Änderung von Preisen, der Vertragslaufzeit oder dem Annahmedatum.