Ab dem 21. April 2025 berechnet der Google Cloud Marketplace den Prozentsatz der Umsatzbeteiligung für Cloud Marketplace-Transaktionen gemäß dem Nettoumsatzplan für Anbieter, sofern zutreffend. Das gilt für neue Transaktionen und automatische Verlängerungen bestehender Transaktionen. Sie gilt nicht für Gebühren für verbleibende Raten bestehender Transaktionen, deren aktuelle Laufzeit vor dem 21. April 2025 begonnen hat.
Anforderungen an den Zeitplan für den Nettoumsatz des Anbieters
Damit der Nettoumsatzplan des Anbieters auf eine Transaktion angewendet werden kann, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- Ihre Organisation muss der aktuellen Version der Marketplace-Anbietervereinbarung zugestimmt haben.
- Die im Rahmen der Transaktion enthaltenen Cloud Marketplace-Produkte müssen alle anwendbaren Anforderungen an Einträge und Betriebsanforderungen des Cloud Marketplace erfüllen.
- Die Transaktion umfasst keine Produkte für professionelle Dienstleistungen.
Wenn eine dieser Anforderungen nicht erfüllt ist, wird der Umsatzanteil wie gewohnt berechnet, ohne dass der Zeitplan für den Nettoumsatz des Anbieters eingehalten wird.
Gesamtauftragswert
Für den Nettoumsatzplan des Anbieters wird der Gesamtauftragswert (Total Contract Value, TCV) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots wie im privaten Angebot beschrieben berechnet.
Nächste Schritte
Beispielszenarien, die veranschaulichen, wie der Nettoumsatzplan des Anbieters zur Berechnung der Umsatzbeteiligung verwendet wird, finden Sie unter Beispiele für die Berechnung der Umsatzbeteiligung für den Cloud Marketplace.