Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Data Protection Act 2010, PDPA) wurde am 2. Juni 2010 vom malaysischen Parlament verabschiedet und trat am 15. November 2013 in Kraft. Es regelt die Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten und schreibt vor, dass bestimmte Rechtssubjekte ihre Verarbeitungsaktivitäten registrieren. Betroffenen Personen werden außerdem Rechte gewährt, unter anderem das Recht auf Zugriff, Korrektur, Widerruf der Einwilligung und Widerspruch gegen bestimmte Arten der Verarbeitung.
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