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EMEA | Finanzdienstleister

MaRisk AT 9 Outsourcing

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist zuständig für die Aufsicht über alle Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Fonds und Finanzinstitute in Deutschland. Ihr Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes zu sichern. Artikel 9 der Mindestanforderungen für die Risikoverwaltung (MaRisk AT 9 Auslagerung) enthält Informationen dazu, wie Finanzinstitute die Outsourcing-Vorgaben in Abschnitt 25b des deutschen Kreditwesengesetzes erfüllen können. Gemäß diesem Abschnitt sollten Finanzinstitute angemessene Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Risiken beim Outsourcing von Aktivitäten zu vermeiden.

MaRisk AT 9 Auslagerung gibt Finanzeinrichtungen konkrete Leitlinien zur Kontinuität, zum Outsourcing-Vertrag, zum Sub-Outsourcing und zur Überwachung der ausgelagerten Tätigkeiten.

Die Verträge von Google Cloud für Finanzinstitute in Deutschland entsprechen den Anforderungen von MaRisk AT 9 Auslagerung. Wir haben sowohl für Google Cloud als auch für Google Workspace Zuordnungen zu MaRisk AT 9 Auslagerung erstellt, um Ihnen zu helfen, zu verstehen, wie wir Sie bei der Erfüllung der Anforderungen unterstützen können. Außerdem können Sie uns damit als ausgelagerten Dienstanbieter bewerten. Google Cloud hält die Anforderungen unabhängig davon ein, wie Finanzinstitute unsere Dienste nutzen.


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