Die delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 (Solvabilität II) enthält die Anforderungen an Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der Europäischen Union (EU) zum angemessenen Schutz von Versicherungsnehmern und Begünstigten. In Artikel 274 (Outsourcing) der Solvabilität II sind konkrete Leitlinien zu den Outsourcinganforderungen gemäß der Richtlinie 2009/138/EC des Europäischen Parlaments aufgeführt.
Die Verträge von Google Cloud für Finanzinstitute in der EU erfüllen die Outsourcinganforderungen der Solvabilität II. Wir haben auch Mappings für Google Cloud und Google Workspace erstellt, um zu erläutern, wie wir Sie bei der Einhaltung der Outsourcinganforderungen der Solvabilität II sowie der Bewertung von Google als ausgelagerten Dienstanbieter unterstützen können. Google Cloud verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Anforderungen unabhängig davon, wie Finanzinstitute unsere Dienste nutzen.
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