Die indonesische gesetzliche Vorschrift Nr. 71 aus dem Jahr 2019 über den Betrieb elektronischer Systeme und Transaktionen („GR 71“) regelt die Aktivitäten von Betreibern elektronischer Systeme (Electronic System Operators, ESOs), die allgemein als jede Person, staatliche Verwaltung, Geschäftseinheit oder Mitglied der Gesellschaft definiert sind, die ein elektronisches System individuell oder kollektiv für Nutzer bereitstellen, verwalten und/oder betreiben. Seit dem 10. Oktober 2019 ändert GR 71 die frühere indonesische Regierungsverordnung Nr. 82 aus dem Jahr 2012, um mehr Klarheit in Bezug auf die Anforderungen an die Datenlokalisierung zu schaffen, einschließlich zusätzlicher Flexibilität für privatwirtschaftliche ESOs, Systeme und Daten außerhalb Indonesiens zu speichern, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen. GR 71 enthält außerdem Registrierungsanforderungen für ESOs, allgemeine Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, Löschrechte und Rechte auf Entfernung aus den Suchergebnissen für Dateneigentümer und Inhaltsverbote, neben anderen Anforderungen.
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Google Cloud-Kunden müssen ihre Systeme und Daten bewerten und feststellen, ob die Anforderungen von GR 71 auf sie zutreffen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Rechtsexperten zu wenden, um sich über GR 71 und andere für Ihre Organisation geltende indonesische Gesetze und Bestimmungen zu informieren, da diese Website keine Rechtsberatung darstellt.
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