
Die indonesische gesetzliche Vorschrift Nr. 71 aus dem Jahr 2019 über den Betrieb elektronischer Systeme und Transaktionen („GR 71“) regelt die Aktivitäten von Betreibern elektronischer Systeme (Electronic System Operators, ESOs), die allgemein als jede Person, staatliche Verwaltung, Geschäftseinheit oder Mitglied der Gesellschaft definiert sind, die ein elektronisches System individuell oder kollektiv für Nutzer bereitstellen, verwalten und/oder betreiben. Seit dem 10. Oktober 2019 ändert GR 71 die frühere indonesische Regierungsverordnung Nr. 82 aus dem Jahr 2012, um mehr Klarheit in Bezug auf die Anforderungen an die Datenlokalisierung zu schaffen, einschließlich zusätzlicher Flexibilität für privatwirtschaftliche ESOs, Systeme und Daten außerhalb Indonesiens zu speichern, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen. GR 71 enthält außerdem Registrierungsanforderungen für ESOs, allgemeine Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, Löschrechte und Rechte auf Entfernung aus den Suchergebnissen für Dateneigentümer und Inhaltsverbote, neben anderen Anforderungen.
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Kunden von Google Cloud müssen ihre Systeme und Daten selbst evaluieren und herausfinden, ob die Anforderungen von GR 71 auf sie zutreffen. Sie stellt aber keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einem Anwalt über die für Ihre Organisation geltenden spezifischen Anforderungen zu GR 71 und anderen indonesischen Gesetzen und Verordnungen zu informieren.
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