Nutzungsbedingungen für Data Studio

Version: 16. November 2020

Diese Nutzungsbedingungen für Data Studio („Vereinbarung“) werden zwischen Google und der natürlichen oder juristischen Person geschlossen, die diesen Bedingungen zustimmt („Kunde“).  Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie auf die Schaltfläche zum Zustimmen klicken (das „Datum des Inkrafttretens“).

Durch Akzeptieren der Vereinbarung im Namen des Kunden sichern Sie zu, dass Sie (i) die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, diese Vereinbarung zu akzeptieren, (ii) diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und ihr (iii) im Namen des Kunden zustimmen, den Sie vertreten.

Wenn Sie ein Administrator sind, der diese Vereinbarung im Namen des Kunden akzeptiert, ersetzt Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen die vorherige Zustimmung zu diesen Bedingungen durch einen einzelnen Endnutzer, der von einem Kundenadministrator in derselben Organisation verwaltet wird. Wenn Sie von einem Administrator verwaltet werden und dieser Administrator im Namen des entsprechenden Kundenunternehmens eine separate Vereinbarung über Ihre Nutzung des Dienstes unterhält oder später abschließt, ersetzt diese Vereinbarung diese Vereinbarung und regelt Ihre Nutzung des Dienstes.

1. Dienste.

1.1 Einrichtungen und Datenübertragung. Alle Einrichtungen, die zum Speichern und Verarbeiten von Kundendaten verwendet werden, halten angemessene Sicherheitsstandards ein, die nicht weniger Schutz bieten als die Sicherheitsstandards in Einrichtungen, in denen Google seine eigenen Daten ähnlichen Typs speichert und verarbeitet. Google hat mindestens branchenübliche Systeme und Verfahren implementiert, um die Sicherheit und Vertraulichkeit von Kundendaten zu gewährleisten, um Schutz gegen zu erwartende Bedrohungen oder Risiken für die Sicherheit oder Integrität von Kundendaten und gegen den unbefugten Zugriff oder die unbefugte Nutzung von Kundendaten zu bieten. Im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes kann Google Kundendaten in die Vereinigten Staaten oder sonstige Länder, in denen Google oder seine Vertreter Einrichtungen unterhalten, übertragen und diese dort speichern oder bearbeiten. Durch die Nutzung des Dienstes stimmen Sie dieser Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten zu. Zur Klarstellung: Jede Partei erfüllt (sofern zutreffend) die in der Vereinbarung zur Datenverarbeitung festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten in den USA oder in einem anderen Land, in dem Google oder seine Vertreter Einrichtungen unterhalten.

1.2 Betafunktionen Vorbehaltlich Paragraf 10 haftet Google im Rahmen dieser Vereinbarung nicht (einschließlich etwaiger Freistellungsverpflichtungen) für Ansprüche, die sich aus der Nutzung von Betafunktionen durch den Kunden oder seine Endnutzer ergeben oder damit in Verbindung stehen. Die Nutzung von Betafunktionen ist freiwillig und erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Sie kann zusätzlichen, von Google festgelegten Anforderungen unterliegen. Google ist nicht verpflichtet, Support für Betafunktionen anzubieten, und kann die Bereitstellung von Betafunktionen im Rahmen des Dienstes jederzeit beenden. Der Kunde darf weder Informationen aus Betafunktionen noch die Nutzungsbedingungen oder das Vorhandensein nicht öffentlicher Betafunktionen offenlegen.

2. Verpflichtungen des Kunden.

2.1 Compliance. Der Kunde muss dafür sorgen, dass die Nutzung des Dienstes durch ihn und seine Endnutzer in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den Richtlinien für die zulässige Verwendung erfolgt. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, im Namen seiner Endnutzer zu handeln, und dass er für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Endnutzer verantwortlich ist.

2.2 Kundenseitige Verwaltung des Dienstes.  Der Kunde (und gegebenenfalls seine Administratoren) hat die Möglichkeit, auf alle Kundendaten des Kunden zuzugreifen, einschließlich der Möglichkeit, auf Endnutzerdaten zuzugreifen, diese zu überwachen, zu verwenden, zu ändern, zurückzuhalten oder offenzulegen.  Der Kunde ist zuständig für die Einholung und Aufrechterhaltung der Einwilligung aller Endnutzer (a) zu Zugriff sowie potenzieller Überwachung, Verwendung bzw. Offenlegung dieser Daten durch den Kunden bzw. zur Ermöglichung dieser Aktivitäten durch Google und (b) zur Bereitstellung der Dienste durch Google und Verwendung der Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung. Der Kunde stimmt zu, dass Google keine Verantwortung für die interne Verwaltung oder Administration des Dienstes für den Kunden übernimmt und dass Google nur als Datenverarbeiter fungiert.

2.3 Nutzung anderer Google-Dienste oder ‑Produkte Google kann Google-Produkte oder ‑Dienste, die nicht im Rahmen des Dienstes angeboten werden, oder Daten oder Inhalte, die bei der Nutzung solcher Google-Produkte oder ‑Dienste erhoben oder abgeleitet wurden, für Sie und/oder Ihre Endnutzer im Rahmen des Dienstes zugänglich machen oder verfügbar stellen. Sofern nicht anders angegeben, unterliegen Google-Produkte oder ‑Dienste weiterhin den anwendbaren Nutzungsbedingungen oder der Vereinbarung mit Google für diese Produkte oder Dienste. Bestimmte Funktionen zur Datenverwaltung im Dienst erfordern möglicherweise die Speicherung von Kundendaten in Google Cloud Storage („GCS“). In diesem Fall stimmt der Kunde der Verwendung von GCS im Zusammenhang mit dieser Speicherung zu. Wenn Sie Kundendaten löschen, die in GCS gespeichert sind, werden diese Kundendaten innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums aus dem Dienst gelöscht. Google behält sich das Recht vor, die Speichergröße für solche Kundendaten in GCS nach eigenem Ermessen (a) zu begrenzen (z.B. durch Dateigrößenbeschränkungen) und (b) die Nutzung solcher Funktionen zur Datenverwaltung und GCS im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes auszusetzen oder zu beenden.  Der Kunde hat alle erforderlichen Rechte, (i) Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung einzureichen, zu verwenden und zu verarbeiten und (ii) die Nutzung des Dienstes in Verbindung mit GCS zu autorisieren. Wenn Ihr Dienstkonto mit einer Google Marketing Platform-Organisation verknüpft ist (oder später umbenannt wird), können bestimmte Daten aus Ihrem Dienstkonto auf der Startseite der Marketing Platform (oder später umbenannt) freigegeben und für alle Rechtssubjekte oder Mitarbeiter zugänglich gemacht werden, die Zugriff auf die Google Marketing Platform-Organisation (oder später umbenannt) haben. Sie unterliegen dann den entsprechenden Einstellungen auf der Startseite der Marketing Platform (oder später umbenannt). Unabhängig von den Einstellungen für die Datenfreigabe in Ihrem Konto (falls zutreffend) haben Mitarbeiter des technischen Supports von Google möglicherweise Zugriff auf die Google Marketing Platform-Organisation (oder die später umbenannte Organisation) und ihre Daten, um Fehler zu beheben oder die Google Marketing Platform-Organisation (oder die später umbenannte Organisation) zu unterstützen.

2.4 Nicht autorisierte Nutzung. Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich vernünftigen Bemühungen, um die nicht autorisierte Verwendung des Dienstes zu verhindern und gegebenenfalls zu beenden. Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich über eine etwaige nicht autorisierte Verwendung des Dienstes bzw. einen nicht autorisierten Zugriff auf den Dienst, von der/dem er Kenntnis erlangt. Sofern Google nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, unternimmt der Kunde keine der folgenden Handlungen und ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass Endnutzer und/oder Dritte: (a) den Dienst an Dritte verkaufen, weiterverkaufen, vermieten oder das funktionale Äquivalent des Dienstes nutzen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (b) versuchen, den Dienst oder eine Komponente zu decodieren; (c) versuchen, durch die Nutzung oder den Zugriff auf den Dienst einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst zu erstellen; (d) den Dienst für Aktivitäten mit hohem Risiko nutzen; (e) den Dienst zum Speichern oder Übertragen von Daten verwenden, die gemäß Exportkontrollgesetzen exportkontrolliert sind; oder (f) den Dienst im Namen oder zum Vorteil einer Entität oder Person nutzen, die gemäß anwendbaren Gesetzen oder Bestimmungen nicht zur Nutzung des Dienstes berechtigt ist. Anmeldedaten (z. B. Passwörter, Schlüssel und Client-IDs), die für den Zugriff auf den Dienst verwendet werden, dürfen nur von der Person verwendet werden, die diese Anmeldedaten ausgestellt hat. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Endnutzer und/oder Drittanbieter Anmeldedaten vertraulich behandeln und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Verwendung solcher Anmeldedaten zu verhindern und zu unterbinden. Der Kunde ist allein für die Einhaltung des HIPAA oder anderer ähnlich geltender Gesetze in seiner Gerichtsbarkeit verantwortlich. Der Kunde darf keine Gesundheitsdaten, die den HIPAA-Bestimmungen der USA unterliegen, übertragen, speichern oder verarbeiten und er darf auch keinen Endnutzern oder Dritten unter seiner Kontrolle dies gestatten, es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Einwilligung von Google erhalten (einschließlich gemäß einer unterzeichneten HIPAA-Geschäftspartner-Vereinbarung).

2.5 Anfragen von Dritten. Der Kunde ist für die Beantwortung der Anfragen seitens Dritter verantwortlich. Google wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der im Ersuchen genannten Anforderungen einem Antrag des Kunden auf Ablehnung des Ersuchens nachkommen, etwa wenn der Kunde gegen die Offenlegung beim zuständigen Gericht Einspruch eingelegt und eine Kopie des Einspruchs an Google gesendet hat. Der Kunde versucht zuerst, die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen selbst einzuholen, und wendet sich nur dann an Google, wenn das Einholen solcher Informationen mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.

2.6 Datenverarbeitung Jede Partei stimmt zu, dass die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes der Datenverarbeitungsvereinbarung unterliegt. Die Parteien halten die Datenverarbeitungsvereinbarung in Bezug auf den Dienst insofern ein, als dies zutrifft.

3. Vertrauliche Informationen. Der Empfänger gibt die vertraulichen Informationen nicht weiter, außer an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Vertreter oder professionelle Berater, die diese Informationen benötigen und schriftlich zugestimmt haben (oder anderweitig dazu verpflichtet sind, z. B. professionelle Berater), diese Informationen vertraulich zu behandeln. Der Empfänger stellt sicher, dass diese Personen und Rechtssubjekte die vertraulichen Informationen nur zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden. Diese Daten müssen dabei mit angemessener Sorgfalt geschützt werden. Vertrauliche Informationen schließen keine Informationen ein, die (a) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden, (b) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder (c) dem Empfänger rechtmäßig durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen mitgeteilt wurden. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen auch offenlegen, wenn er dazu aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, einer gesetzlichen Vorschrift oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet ist. Sofern zulässig, muss der Kunde zuvor in angemessener Form benachrichtigt werden und der Empfänger muss wirtschaftlich angemessene Bemühungen unternommen haben, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung oder eine ähnliche Maßnahme (auf Kosten des Kunden) zu beantragen.

4. Kundendaten: Vorbehaltlich von Abschnitt 1.2 (Beta-Funktionen) und Abschnitt 2.1 (Compliance) greift Google nicht auf Kundendaten zu und verwendet diese nicht, es sei denn, (a) dies ist zur Bereitstellung des Dienstes erforderlich oder (b) dies ist durch Gerichtsbeschluss, Gesetz oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben (nachdem, sofern zulässig, dem Kunden eine angemessene Frist eingeräumt wurde und Google sich nach Treu und Glauben bemüht hat, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine ähnliche Maßnahme zu stellen (auf Kosten des Kunden)). Auf Anfrage des Kunden oder seiner Endnutzer kann Google auch auf Kundendaten zugreifen oder diese verwenden, um technischen Support im Zusammenhang mit dem Dienst bereitzustellen. Der Kunde sorgt dafür, dass er und seine Endnutzer alle erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen erhalten, um personenbezogene Daten in den Dienst hochzuladen und die Verarbeitung von Daten zuzulassen, die gemäß dieser Vereinbarung über den Dienst an Google weitergegeben werden. Kundendaten umfassen keine Dienstdaten, die von Google während der Bereitstellung oder Verwaltung des Dienstes erhoben oder generiert werden, z. B. technische oder betriebliche Einstellungen, Nutzungs- oder Konfigurationsdaten oder andere Metadaten.

5. Gewerbliche Schutzrechte Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt die vorliegende Vereinbarung keiner Partei Rechte an Inhalten oder am geistigen Eigentum der anderen Partei, weder stillschweigend noch anderweitig. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde gemäß Paragraf 2.1 (Compliance) Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten und Google ist Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte am Dienst.

6. Zusicherungen, Gewährleistungen. Jede Partei erklärt, dass sie über volle Befugnis und Berechtigung zum Eingehen dieser Vereinbarung verfügt. Jede Partei sichert zu, dass sie alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einhalten wird, die für die Bereitstellung oder Nutzung des Dienstes gelten, einschließlich der geltenden Gesetze für die Benachrichtigung über Sicherheitsverletzungen.

7. Kündigung

7.1 Durch den Kunden. Der Kunde kann die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden.

7.2 Von Google. Der Kunde stimmt zu, dass Google diese Vereinbarung und/oder die Bereitstellung des gesamten Dienstes oder seiner Komponenten jederzeit und aus jeglichen Gründen beenden darf. Unbeschadet des Vorangehenden benachrichtigt Google den Kunden vor der Kündigung des Dienstes mindestens 30 Tage im Voraus. Der Dienst kann jedoch sofort gekündigt werden, wenn (a) der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt oder (b) Google in angemessener Weise feststellt, dass die weitere Bereitstellung des Dienstes gegen anwendbares Recht verstößt.

7.3 Folgen der Kündigung.  Wenn diese Vereinbarung endet, gilt Folgendes: (a) Die von einer Partei der anderen Partei gewährten Rechte enden sofort (sofern nicht in diesem Abschnitt anders festgelegt); (b) Google löscht nach einer angemessenen Zeit Kundendaten, indem es Verweise darauf auf den aktiven Servern von Google entfernt und sie im Laufe der Zeit überschreibt; (c) Google löscht nach einer angemessenen Zeit in GCS gespeicherte Kundendaten; und (d) auf Anfrage unternimmt jede Partei unverzüglich wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um alle anderen vertraulichen Daten der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten.

7.4 Sperrungen Google kann den Dienst automatisch sperren oder diese Vereinbarung kündigen, wenn die Nutzung des Dienstes durch den Kunden eine unangemessene oder unverhältnismäßig große Belastung für die Google-Infrastruktur darstellt (wie von Google nach billigem Ermessen bestimmt).

8. Änderungen am Dienst oder an den Nutzungsbedingungen. Google kann diese Bedingungen (einschließlich der in diesen Bedingungen genannten URLs und der Inhalte dieser URLs) gelegentlich ändern. Eine Mitteilung über solche Änderungen ist unter der entsprechenden URL (oder einer anderen URL, die Google gelegentlich angibt) oder in der Benutzeroberfläche des Dienstes verfügbar oder wird anderweitig an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet, die im Zusammenhang mit dem Dienst angegeben wurde. Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen (einschließlich Änderungen am Inhalt von URLs) gelten nicht rückwirkend und treten 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Änderungen an URL-Referenzen werden jedoch sofort wirksam. Google kann gelegentlich wirtschaftlich vernünftige Änderungen am Dienst vornehmen. Es kann vorkommen, dass im Rahmen des Dienstes gelegentlich neue Anwendungen, Funktionen oder Funktionalitäten angeboten werden, deren Nutzung von Ihrer Zustimmung zu zusätzlichen Nutzungsbedingungen abhängig sein kann. Wenn der Kunde den geänderten Nutzungsbedingungen für den Dienst nicht zustimmt, muss er die Nutzung des Dienstes beenden. Änderungen an dieser Vereinbarung werden nur verbindlich, wenn (a) sie in schriftlicher Form erfolgen und von einem ordnungsgemäß autorisierten Vertreter von Google unterzeichnet werden, (b) der Kunde die überarbeiteten Bedingungen online akzeptiert oder (c) der Kunde den Dienst weiterhin nutzt, nachdem Google die Änderungen an der Vereinbarung oder an den Richtlinien für den Dienst veröffentlicht hat.

9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS  JEDE PARTEI GARANTIERT, DASS SIE BEI DER EINFÜLLUNG IHRER VERPFLÜCHTEN UNTER DIESER VEREINBARUNG MIT ANGEMESSENER SORGFALT UND FACHKENNTIS WALT LÄSST. SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG ANDERS VORGESEHEN: (A) DIE PARTEIEN LEHNEN ALLE BEDINGUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND ANDEREN BESTIMMUNGEN AB, EINSCHLIEẞLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER ZUFRIEDENSTELLEND QUALITÄT, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG. (B) SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DER DIENST OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT.

10. HAFTUNGSFREISTELLUNG; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(A) Soweit nach geltendem Recht zulässig, stellen Sie Google und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Auftragnehmer von allen rechtlichen Schritten Dritter (einschließlich Maßnahmen behördlicher Stellen) frei, die (i) sich auf Kundendaten beziehen oder (ii) sich aus der rechtswidrigen Nutzung des Dienstes oder einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Kunden ergeben.  Diese Freistellung gilt für jegliche Haftung oder Kosten, die sich aus Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Urteilen, Geldbußen, Prozesskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften ergeben.

(B) DURCH KEINE BEDINGUNG DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG WIRD DIE HAFTUNG DER BEIDEN PARTEIEN FÜR FOLGENDES AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT: (I) BETRUG ODER BETRÜGERISCHE FALSCHDARSTELLUNG; (II) Entschädigungspflichten gemäß dieser Vereinbarung ODER (III) ALLE ANDEREN ANSPRÜCHE, DIE GEMÄSS GESETZ NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN.

(C) KEINE DER PARTEIEN HAFTET IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG (OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) FÜR JEGLICHE VERLUSTE AN GEWINNEN, EINNÄHMEN, VORAUSGESEHENEN EINSPARUNGEN ODER GESCHÄFTSCHANCEN, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER STRAFBARE SCHÄDEN, DIE DER ANDEREN PARTEI ENTSTEHEN ODER IN KUNDE KOMMEN (GLEICHGÜLTIG, OB DIESE SCHÄDEN AM TAG DES INKRAFTSTRETENS DIESER VEREINBARUNG VON DEN PARTEIEN VORHERSEHEN WAREN ODER NICHT).

(D) Vorbehaltlich der Paragrafen (B) und (C) oben, gilt Folgendes: WENN DIESE VEREINBARUNG (I) GEMÄSS PARAGRAF 11.9 DEM ENGLISCHEN RECHT UNTERLIEGT, HAT KEINE DER PARTEIEN EINE HÖHERE HAFTUNG ALS 1.000 $ (US-DOLLAR) GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI,DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHT. WENN DIESE VEREINBARUNG (II) GEMÄSS PARAGRAF 11.9 DEM RECHT DES STAATS CALIFORNIEN UNTERLIEGT, HAT GOOGLE EINE HÖHERE HAFTUNG ALS 1.000 $ (US-DOLLAR) GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI,DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHT.

11. Sonstiges.

11.1 Mitteilungen. Alle Mitteilungen zur Kündigung oder zu Verletzungen müssen auf Englisch und schriftlich an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet werden. Die Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Mitteilungen müssen in Englisch und schriftlich an den Hauptansprechpartner der jeweils anderen Partei gerichtet sein (oder an die E-Mail-Adresse, die im Fall des Kunden bei der Nutzung des Dienstes angegeben wurde). Mitteilungen gelten als eingegangen, sofern bzw. sobald sie mit einer schriftlichen oder automatischen Eingangsbestätigung oder mit einem elektronischen Protokoll bestätigt werden (je nach zutreffendem Fall).

11.2 Übertragung. Keine der Parteien ist berechtigt, irgendeinen Teil dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei zu übertragen. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen, wenn (a) der Rechtsnachfolger schriftlich zugestimmt hat, an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, (b) die übertragende Partei für die Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung haftbar bleibt, falls der Rechtsnachfolger diesen nicht nachkommt, und (c) die übertragende Partei die andere Partei über die Übertragung informiert hat. Jeder andere Versuch einer Übertragung ist ungültig.

11.3 Kontrollwechsel. Wenn es bei einer Partei zu einem Kontrollwechsel kommt (z. B. durch Aktienkauf oder ‑verkauf, Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen), der nicht im Rahmen einer internen Umstrukturierung oder Reorganisation von Google und seinen verbundenen Unternehmen erfolgt, (a) wird diese Partei die andere Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich über diesen Kontrollwechsel unterrichten und (b) die andere Partei darf diese Vereinbarung sofort ab dem Zeitpunkt des Kontrollwechsels und bis zu 30 Tage nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung kündigen.

11.4 Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder für Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

11.5 Kein Verzicht; Salvatorische Klausel. Keine der Parteien wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausübt oder die Ausübung verzögert. Sollten Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung davon unberührt.

11.6 Keine Agentur; begünstigte Dritte. Diese Vereinbarung begründet kein Vertreterverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien. Diese Vereinbarung gewährt Dritten keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt. Die Rechte der Parteien, die vorliegende Vereinbarung aufzuheben oder zu ändern, sind nicht von der Einwilligung anderer Personen abhängig.

11.7 Nebenverträge. Jede Partei kann ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung als Nebenvertrag übertragen, haftet jedoch weiterhin für entsprechend übertragene Verpflichtungen und die Handlungen oder Unterlassungen der Nebenvertragsnehmer.

11.8 Billigkeitsantrag. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen Billigkeitsantrag zu stellen. Sie verzichten jedoch darauf, während der Nutzung des Dienstes oder innerhalb eines Jahres nach der Nutzung des Dienstes eine einstweilige Verfügung oder einen Ausschlussauftrag für den Dienst oder einen Teil des Dienstes aufgrund einer Patentverletzung zu beantragen.

11.9 Anwendbares Recht. (a) Sofern in Paragraf 11.9(b) unten nicht anders angegeben, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des US-Bundesstaats Kalifornien und ist in Übereinstimmung damit auszulegen, ohne Bezug auf die betreffenden Kollisionsgrundsätze. Sollten ausländische Gesetze, Verordnungen und Vorgaben nicht mit denen des US-Bundesstaats Kalifornien vereinbar sein, gelten die kalifornischen Gesetze, Verordnungen und Vorgaben. Die Parteien erkennen die ausschließliche und persönliche Zuständigkeit der Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien, an. (b) Wenn der Kunde seinen Sitz in Europa, im Nahen Osten oder in Afrika hat, unterliegt diese Vereinbarung dem englischen Recht und die Parteien erkennen für sämtliche Streitigkeiten, ob vertraglicher oder nicht vertraglicher Natur, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen, die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte an. (c) Für diese Vereinbarung gelten nicht die Bestimmungen des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (CISG) sowie des Uniform Computer Information Transactions Act. Die Software unterliegt den Exportkontrollgesetzen der USA und darf nicht in Länder oder an Personen exportiert werden, die von Embargos betroffen sind, oder von diesen verwendet werden.

11.10 Fortbestand. Die folgenden Paragrafen gelten nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung weiterhin: Paragrafen 1.2 (Betafunktionen) (nur letzter Satz), 2.5 (Anfragen von Dritten), 3 (Vertrauliche Informationen), 7 (Kündigung) und 11 (Sonstiges).

11.11 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen und aller hierin erwähnten Dokumente, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand. Die Bestimmungen, die sich unter einer URL befinden und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen. Bei Abschluss dieser Vereinbarung hat sich keine Partei auf andere als in dieser Vereinbarung ausdrücklich erklärte Aussagen, Darstellungen oder Gewährleistungen verlassen, unabhängig davon, ob diese fahrlässiger oder argloser Natur sind, und es entstehen auf Basis solch nicht ausdrücklich erklärter Aussagen, Darstellungen oder Gewährleistungen auch keine Rechte oder Rechtsbehelfe.

11.12 Widersprüchliche Bestimmungen. Falls ein Konflikt zwischen den Dokumenten besteht, aus denen sich die vorliegende Vereinbarung zusammensetzt, gilt in Bezug auf die Dokumente folgende Rangfolge: erst die Bedingungen dieser Vereinbarung, dann die Richtlinie zu zulässiger Nutzung.

12. Definitionen.

12.1 „Richtlinien für die zulässige Verwendung“ bezeichnet die Richtlinien für die zulässige Verwendung des Dienstes, die unter support.google.com/looker-studio/answer/7020012 (in der jeweils gültigen Fassung) oder einer anderen von Google angegebenen URL verfügbar sind.

12.2 „Administrator“ bezeichnet die vom Kunden bestimmten Mitarbeiter, die Google-Administratorkonten zum Zweck der Verwaltung des Dienstes im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

12.3 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine Rechtspersönlichkeit, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, die von dieser direkt oder indirekt kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle steht.

12.4 „Betafunktion“ bezeichnet eine Dienstfunktion oder einen Dienst, der von Google, einschließlich über die Benutzeroberfläche des jeweiligen Dienstes oder über andere Mitteilungen an den Kunden, als „Beta“, „Alpha“, „Experimentell“ oder „Vorabversion“ gekennzeichnet ist oder der anderweitig ausdrücklich als nicht unterstützt gekennzeichnet ist.

12.5 „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die eine Partei im Rahmen dieser Vereinbarung der anderen Partei offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den jeweiligen Umständen normalerweise als vertraulich gelten. Vorbehaltlich der Abschnitte 1.2 (Betafunktionen) und 4 (Kundendaten) sind Kundendaten Ihre vertraulichen Informationen.

12.6 „Kundendaten“ bezeichnet Daten, die vom Kunden oder von Endnutzern über den Dienst übermittelt, gespeichert, gesendet oder empfangen werden.

12.7 „Vereinbarung zur Datenverarbeitung“ bezeichnet die Vereinbarung zur Datenverarbeitung unter https://privacy.google.com/businesses/processorterms (oder einer anderen von Google angegebenen URL), die von Zeit zu Zeit geändert werden kann.

12.8 „Endnutzer“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen, einschließlich Dritter, denen Sie oder Ihre Endnutzer die Nutzung des Dienstes (oder eines Berichts oder einer Komponente darin) erlauben.

12.9 „Ausfuhrkontrollgesetze“ sind alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen zur Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrolle, einschließlich der Export Administration Regulations des US-Handelsministeriums, der Handels- und Wirtschaftssanktionen des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums und der International Traffic in Arms Regulations des US-Außenministeriums.

12.10 „Google“ bezeichnet (a) Google Ireland Limited mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz (bei Rechtssubjekten) oder Ihr Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in einem Land innerhalb Europas, des Nahen Ostens oder Afrikas („EMEA“) befindet, (b) Google Asia Pacific Pte Ltd. mit Sitz in 70 Pasir Panjang Road, #03-71, Mapletree Business City II, Singapur 117371, wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz (bei Rechtssubjekten) oder Ihr Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in einem Land innerhalb der Region Asien-Pazifik („APAC“) befindet, oder (c) Google LLC mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, Kalifornien 94043, wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz (bei Rechtssubjekten) oder Ihr Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in einem Land außerhalb von EMEA oder APAC befindet.

12.11 „Aktivitäten mit hohem Risiko“ bezeichnet Verwendungszwecke wie den Betrieb von kerntechnischen Anlagen, die Überwachung des Flugverkehrs oder Lebenserhaltungssysteme, bei denen die Nutzung bzw. der Ausfall des Dienstes zu Tod, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte.

12.12 „HIPAA“ bezeichnet das US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act) aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.

12.13 „Gewerbliche Schutzrechte“ sind aktuelle und zukünftige weltweite Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und ähnliche Rechte.

12.14 „Dienst“ bezeichnet (a) Google Data Studio, wenn Sie sich in einem anderen Land als Japan befinden, in dem der Dienst verfügbar ist, oder (b) das Google Data Portal, wenn Sie sich in Japan befinden.

12.15 „Software“ bezeichnet alle Tools, Dienste, Software Development Kits oder sonstige proprietäre Computersoftware, die von Google im Zusammenhang mit dem Dienst bereitgestellt werden und vom Kunden verwendet werden können, sowie alle Aktualisierungen, die Google gelegentlich an dieser Software vornimmt.

12.16 „Anfrage seitens Dritter“ bezeichnet die Anfragen Dritter zu Aufzeichnungen in Bezug auf die Verwendung des Dienstes durch einen Endnutzer. Bei Anfragen seitens Dritter kann es sich um gerichtliche Durchsuchungsbefehle, Gerichtsbeschlüsse, Vorladungen, sonstige gültige rechtliche Beschlüsse oder eine schriftliche Einwilligung des Endnutzers zur Offenlegung der Daten handeln.

Vorgängerversionen

3. September 2019