Dieser Artikel betrifft Kunden von Google Cloud India.
Über die Quellensteuer
Die Verordnung zur indischen Quellensteuer (Tax Deducted at Source, TDS) sieht vor, dass die Einkommensteuer an der Einkommensquelle erhoben wird. Wenn Sie also eine steuerpflichtige Zahlung an Google vornehmen, müssen Sie den vorgeschriebenen Steuersatz von der Zahlung abziehen und die Steuern an den indischen Staat abführen.
Weitere Informationen zur TDS finden Sie unter Quellensteuer (TDS) auf der Website der indischen Einkommensteuerbehörde.
Damit Ihnen der abgezogene Betrag wieder gutgeschrieben wird, müssen Sie eine TDS-Bescheinigung an Google schicken. TDS-Bescheinigungen sollten vierteljährlich gemäß dem nach geltendem indischen Steuerrecht festgelegten Zeitplan eingereicht werden. Bescheinigungen für die Quartale, die im Juni, September, Dezember und März enden, müssen jeweils bis zum 30. Juli, 30. Oktober, 30. Januar und 15. Mai ausgestellt werden.
TDS-Bescheinigungen für das vorangegangene Geschäftsjahr werden nicht angenommen, wenn sie nach dem 31. Mai des laufenden Geschäftsjahres eingereicht werden. Beispielsweise sollten alle Bescheinigungen für das Geschäftsjahr 2017 spätestens am 31. Mai 2018 eingereicht werden.
Berechtigte TDS-Rückerstattungen
TDS-Rückerstattungen sind gemäß den Nutzungsbedingungen nur für Kunden von Google Cloud India möglich.
TDS-Bescheinigung bei Google einreichen
Folgendes gilt sowohl für die monatliche Rechnungsstellung als auch für automatische (Kreditkarten-)Zahlungen.
Wenn Sie eine digital signierte TDS-Bescheinigung vom indischen Staat haben (entweder elektronisch signiert oder als PDF-Scan der signierten Bescheinigung), senden Sie diese direkt an uns unter Cloud Billing Support kontaktieren. Nachdem die Bescheinigung validiert und der Rückerstattungsbetrag genehmigt wurde, wird dieser innerhalb von 7 Werktagen Ihrem Konto gutgeschrieben.
Wurde die TDS-Bescheinigung nicht elektronisch vom indischen Staat signiert, können Sie eine Kopie Ihrer TDS-Bescheinigung zusammen mit einem Anschreiben und Ihrer 16-stelligen Zahlungskontonummer an folgende Adresse senden:
Google Cloud India Pvt Ltd
9th Floor, Building 8, Tower C
DLF Cyber City, DLF Phase 2
Gurgaon, Haryana
122002 India
Nachdem Sie die Dokumente eingereicht haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Eröffnen Sie hierfür einen Cloud Billing-Fall mit den Angaben des Kurierdienstes zur Sendungsaufgabe. Sobald wir diese Informationen erhalten, prüfen wir, ob alle Dokumente gültig sind, und Sie erhalten auf Ihrem Konto eine entsprechende Gutschrift.
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Zustellung der TDS-Bescheinigung an Google Cloud India.
Rückerstattung der Quellensteuer
Eine Rückerstattung der Quellensteuer kann nur erfolgen, wenn Sie Ihr Google Cloud-Rechnungskonto nicht mehr nutzen und das Konto aufgelöst wurde. Für eine Rückerstattung kontaktieren Sie uns bitte direkt. Eröffnen Sie hierfür einen Cloud Billing-Fall.
Steuerkonformität von Google in Indien
Google hat die Einkommensteuererklärungen für die zwei Veranlagungsjahre eingereicht. Das sind die zwei relevanten Veranlagungsjahre für die beiden Jahre, die dem vorigen Jahr unmittelbar vorangingen, in dem ein Steuerabzug erforderlich ist und für das die Frist für das Einreichen der Einkommensteuererklärung gemäß Section 139(1) des Income Tax Act von 1961 („Einkommensteuergesetz“) verstrichen ist.
Somit fällt Google nicht unter die Definition einer „specified person“ („aufgeführte juristische Person“) gemäß den Bestimmungen von Section 206AB des Income Tax Act von 1961, weshalb auch der darin angegebene höhere Quellensteuersatz nicht gilt.