Einwilligungsnachtrag zur Google Cloud Platform-Lizenzvereinbarung
Dieser Einwilligungsnachtrag ("Nachtrag") ist ein Nachtrag zur GCP-Vereinbarung und wird zwischen Google und der Rechtspersönlichkeit, die diesen Bedingungen zustimmt ("Kunde"), eingegangen. Dieser Nachtrag tritt für ein bestimmtes Projekt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde durch Klicken seine Zustimmung zur Aktivierung der Daten-Logging-Option von Cloud Talent Solution für dieses Projekt gibt (diese Zustimmung erkennt diesen Nachtrag als anwendbare "Nutzungsbedingungen" an). Wenn Sie die Bedingungen im Namen des Kunden akzeptieren, verbürgen Sie sich dafür, dass (i) Sie die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, den Kunden zur Einhaltung dieses Nachtrags zu verpflichten, (ii) Sie diesen Nachtrag gelesen und verstanden haben und (iii) Sie im Namen des Kunden diesem Nachtrag zustimmen. Wenn Sie nicht die rechtliche Befugnis haben, den Kunden zur Einhaltung zu verpflichten, stimmen Sie nicht der Aktivierung der Daten-Logging-Option der Cloud Talent Solution für ein Projekt zu. Die Bedingungen dieses Nachtrags können sich ändern. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig, bevor Sie die Daten-Logging-Option von Cloud Talent Solution aktivieren.
Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Nachtrag nicht definiert sind, haben die in der GCP-Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung.
- Definitionen
- "BAA" bezieht sich auf jede HIPAA-Geschäftspartner-Vereinbarung oder sonstige Geschäftspartner-Vereinbarung (Business Associate Agreement, BAA) zwischen Google und dem Kunden.
- "Kundenschulungsdaten" sind die Kundendaten, die der Kunde Google für den Zweck mithilfe des GCP Cloud Talent Solution Service mit aktivierter Datenprotokollierungsoption (und abgeleiteten Textdateien) zur Verfügung stellt solche Daten).
- "GCP-Vereinbarung" bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen den Parteien, die die Nutzung der Google Cloud Platform-Dienste, einschließlich einer BAA zur Änderung der GCP-Vereinbarung, durch den Kunden regelt.
- "Google" bezieht sich auf die Rechtspersönlichkeit Google in der jeweiligen GCP-Vereinbarung.
- "Datenschutzerklärung von Google.https://www.google.com/policies/privacy.
- "HIPAA" steht für das US-amerikanische Gesetz "Health Insurance Portability Accountability Act" aus dem Jahr 1996, einschließlich der zugehörigen Regeln und Bestimmungen.
- "Einschließlich" bedeutet auch "ohne Begrenzung".
- Für "Geschützte Gesundheitsdaten" (Protected Health Information, PHI) gilt die im HIPAA festgelegte Definition.
- "Zweck" hat die in Abschnitt 2.a dargelegte Bedeutung.
- Datennutzung
- Übersicht Die Trainingsdaten des Kunden werden Google vom Kunden zur Verfügung gestellt, damit Google seine Technologie für das maschinelle Lernen entwickeln, verbessern und modellieren kann (der "Zweck").
- Einräumung Der Kunde räumt Google hiermit das unbefristete, unwiderrufliche Recht ein, die Trainingsdaten des Kunden für den Zweck zu verwenden, zu anonymisieren und zu kopieren.
- Einwilligung. Der Kunde willigt hiermit ein, dass Google die Trainingsdaten des Kunden für Zweigunternehmen, Drittanbieter und Auftragnehmer von Google freigibt, die an (eine) Vertraulichkeitsvereinbarung(en) gebunden sind.
- Widerruf der Einwilligung. Sobald der Kunde zustimmt, die Daten-Logging-Option von Cloud Talent Solution für ein bestimmtes Projekt zu aktivieren, wird in der entsprechenden Benutzeroberfläche die Option "Datenprotokollierung deaktivieren" ("Deaktivierungsoption") angezeigt. Der Kunde sollte die Deaktivierungsoption für ein Projekt auswählen, wenn die Daten dieses Projekts nicht mehr erhoben werden sollen. Hinweis: Alle Kundentrainingsdaten, die vor der Auswahl der Deaktivierungsoption für ein Projekt aus diesem erhoben wurden, werden weiterhin von Google gespeichert. Das Logging von Kundentrainingsdaten erfolgt weiterhin für alle anderen Projekte, für die die Daten-Logging-Option aktiviert ist.
- Aufbewahrung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der GCP-Vereinbarung kann Google die Trainingsdaten des Kunden unbegrenzt aufbewahren. Löschanfragen des Kunden für nicht aggregierte Kundentrainingsdaten, die von Google gespeichert werden, sollten an den Cloud Talent Solution-Dienst als einzelne Daten- oder als Projektlöschanfragen innerhalb des Dienstes eingereicht werden.
- Fortbestand. Die Rechte, die der Kunde in diesem Nachtrag gewährt, gelten nach der Beendigung oder dem Ablauf der GCP-Vereinbarung weiterhin.
- Personenbezogene Daten. Soweit die Trainingsdaten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, informiert Google den Kunden hiermit, dass die Daten gemäß der Google-Datenschutzerklärung behandelt werden.
- Eigentumsrechte. Google ist Inhaber aller Modelle, Verbesserungen von GCP-Diensten und etwaigen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, die sich aus der hierin bewilligten Nutzung der Kundendaten durch Google ergeben..
- Gewährleistung
- Kundendaten. Der Kunde verbürgt sich dafür, dass er über alle erforderlichen und entsprechenden Rechte, Einwilligungen und Berechtigungen verfügt, um die hierin dargelegte Einwilligung zu erteilen, einschließlich gegebenenfalls anwendbarer schriftlicher Genehmigungen oder Zustimmungen von den Datenurhebern oder -inhabern oder der Bereitstellung zugehöriger Hinweise oder Informationen für diese Datenurheber oder -inhaber. Der Kunde verbürgt sich weiterhin dafür, dass (i) die Trainingsdaten des Kunden keine Daten von Websites oder Onlinediensten (einschließlich mobiler Apps) enthalten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten oder von diesen stammen, wie im US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) dargelegt, ungeachtet etwaiger Einwilligungen der Erziehungsberechtigten, und dass (ii) der Kunde keine BAA mit Google abgeschlossen hat, die PHI-Verpflichtungen gemäß HIPAA betrifft.
- Haftungsfreistellung. Die Parteien vereinbaren, dass die Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden in Bezug auf Kundendaten in der GCP-Vereinbarung für jegliche Haftungsfreistellungen gegenüber Google gelten, die sich aus den Trainingsdaten des Kunden ergeben.
- Allgemein
- Keine Vertretung. Zwischen den Parteien wird keine Vertretungs-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung eingegangen. Dieser Nachtrag unterliegt demselben geltenden Recht wie in der GCP-Vereinbarung dargelegt.
- Zusätzliche Bedingungen: Die Nutzungsbedingungen der GCP-Vereinbarung sind Teil dieses Nachtrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der GCP-Vereinbarung und diesem Nachtrag in Bezug auf dessen Inhalt gilt dieser Nachtrag.