Nutzungsbedingungen für Dialogflow Daten-Logging

Einwilligungsnachtrag zur Google Cloud Platform-Lizenzvereinbarung

Dieser Einwilligungsnachtrag ("Nachtrag") ist ein Nachtrag zur GCP-Vereinbarung und wird zwischen Google und der Rechtspersönlichkeit, die diesen Bedingungen zustimmt ("Kunde"), eingegangen. Dieser Nachtrag tritt für ein bestimmtes Projekt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde durch Klicken seine Zustimmung zur Aktivierung der Daten-Logging-Option von Dialogflow Essentials für dieses Projekt gibt. Mit der Zustimmung erkennt er diesen Nachtrag als geltende "Nutzungsbedingungen" an. Wenn Sie die Bedingungen im Namen des Kunden akzeptieren, verbürgen Sie sich dafür, dass (i) Sie die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, den Kunden zur Einhaltung dieses Nachtrags zu verpflichten, (ii) Sie diesen Nachtrag gelesen und verstanden haben und (iii) Sie im Namen des Kunden diesem Nachtrag zustimmen. Nach Annahme akzeptiert dieser Nachtrag von beiden Parteien. Wenn Sie nicht über die rechtliche Befugnis verfügen, den Kunden zur Einhaltung zu verpflichten, stimmen Sie der Aktivierung der Daten-Logging-Option von Dialogflow Essentials für kein Projekt zu. Die Bedingungen dieses Nachtrags können sich ändern. Bitte lesen Sie die Bedingungen vor dem Aktivieren der Daten-Logging-Option von Dialogflow Essentials sorgfältig.

Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Nachtrag nicht definiert sind, haben die ihnen in der GCP-Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung.

  1. Definitionen
    1. "BAA" bezieht sich auf jede HIPAA-Geschäftspartner-Vereinbarung oder sonstige Geschäftspartner-Vereinbarung (Business Associate Agreement, BAA) zwischen Google und dem Kunden.
    2. "Trainingsdaten des Kunden" bezieht sich auf die Kundendaten, die der Kunde Google zum definierten Zweck über die Nutzung des GCP Dialogflow Essentials-Dienstes mit aktivierter Daten-Logging-Option zur Verfügung stellt (und Textdateien, die von diesen Daten abgeleitet sind).
    3. "GCP-Vereinbarung" bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen den Parteien, die die Nutzung der Google Cloud Platform-Dienste durch den Kunden regelt (einschließlich eines BAA zur Änderung der GCP-Vereinbarung).
    4. "Google" bezieht sich auf die Google-Rechtspersönlichkeit in der anwendbaren GCP-Vereinbarung.
    5. "Datenschutzerklärung von Google" bezieht sich auf die Sicherheits- und Datenschutzerklärung von Google unter https://www.google.com/policies/privacy.
    6. "HIPAA" steht für das US-amerikanische Gesetz "Health Insurance Portability Accountability Act" aus dem Jahr 1996, einschließlich der zugehörigen Regeln und Bestimmungen.
    7. "Einschließlich" bedeutet auch "ohne Begrenzung".
    8. Für "Geschützte Gesundheitsdaten" (Protected Health Information, PHI) gilt die im HIPAA festgelegte Definition.
    9. "Zweck" hat die in Abschnitt 2.a dargelegte Bedeutung.
  2. Datennutzung
    1. Übersicht Die Trainingsdaten des Kunden werden Google vom Kunden zur Verfügung gestellt, damit Google seine Technologie für das maschinelle Lernen entwickeln, verbessern und modellieren kann (der "Zweck").
    2. Einräumung: Der Kunde räumt Google hiermit das unbefristete, unwiderrufliche Recht ein, die Trainingsdaten des Kunden für den Zweck zu verwenden, zu anonymisieren und zu kopieren.
    3. Einwilligung: Der Kunde willigt hiermit ein, dass Google die Trainingsdaten des Kunden für Zweigunternehmen, Drittanbieter und Auftragnehmer von Google freigibt, die an (eine) Vertraulichkeitsvereinbarung(en) gebunden sind.
    4. Widerruf der Einwilligung: Sobald der Kunde der Teilnahme zustimmt, um die Daten-Logging-Option von Dialogflow Essentials für ein bestimmtes Projekt zu aktivieren, wird auf der entsprechenden Benutzeroberfläche eine Option zum Deaktivieren des Daten-Loggings angezeigt. Der Kunde sollte die Deaktivierungsoption für ein Projekt auswählen, wenn die Daten dieses Projekts nicht mehr erhoben werden sollen. Hinweis: Alle Kundentrainingsdaten, die vor der Auswahl der Deaktivierungsoption für ein Projekt aus diesem erhoben wurden, werden weiterhin von Google gespeichert. Das Logging von Kundentrainingsdaten erfolgt weiterhin für alle anderen Projekte, für die die Daten-Logging-Option aktiviert ist.
    5. Aufbewahrung: Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der GCP-Vereinbarung kann Google die Trainingsdaten des Kunden unbegrenzt aufbewahren. Löschanfragen für nicht aggregierte Kundentrainingsdaten, die von Google gespeichert werden, können über dieses Formular eingereicht werden.
    6. Fortbestand: Die Rechte, die der Kunde in diesem Nachtrag gewährt, gelten nach der Beendigung oder dem Ablauf der GCP-Vereinbarung weiterhin.
    7. Personenbezogene Daten: Soweit die Trainingsdaten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, informiert Google den Kunden hiermit, dass die Daten gemäß der Google-Datenschutzerklärung behandelt werden.
  3. Eigentumsrechte: Google ist Inhaber aller Modelle, Verbesserungen von GCP-Diensten und etwaigen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, die sich aus der hierin bewilligten Nutzung der Kundendaten durch Google ergeben.
  4. Garantie
    1. Kundendaten: Der Kunde verbürgt sich dafür, dass er über alle erforderlichen und entsprechenden Rechte, Einwilligungen und Berechtigungen verfügt, um die hierin dargelegte Einwilligung zu erteilen, einschließlich gegebenenfalls anwendbarer schriftlicher Genehmigungen oder Zustimmungen von den Datenurhebern oder -inhabern oder der Bereitstellung zugehöriger Hinweise oder Informationen für diese Datenurheber oder -inhaber. Der Kunde verbürgt sich weiterhin dafür, dass (i) die Trainingsdaten des Kunden keine Daten von Websites oder Onlinediensten (einschließlich mobiler Apps) enthalten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten oder von diesen stammen, wie im US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) dargelegt, ungeachtet etwaiger Einwilligungen der Erziehungsberechtigten, und dass (ii) der Kunde keine BAA mit Google abgeschlossen hat, die PHI-Verpflichtungen gemäß HIPAA betrifft.
    2. Haftungsfreistellung: Die Parteien vereinbaren, dass die Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden in Bezug auf Kundendaten in der GCP-Vereinbarung für jegliche Haftungsfreistellungen gegenüber Google gelten, die sich aus den Trainingsdaten des Kunden ergeben.
  5. Allgemein
    1. Keine Vertretung: Zwischen den Parteien wird keine Vertretungs-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung eingegangen. Dieser Nachtrag unterliegt demselben geltenden Recht wie in der GCP-Vereinbarung dargelegt.
    2. Zusätzliche Bedingungen: Die Nutzungsbedingungen der GCP-Vereinbarung sind Teil dieses Nachtrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der GCP-Vereinbarung und diesem Nachtrag in Bezug auf dessen Inhalt gilt dieser Nachtrag.