Teradata-Endnutzer-Lizenzvereinbarung

WICHTIG - BITTE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN. TERADATA LIZENZT DIE SOFTWARE NUR AN, WENN SIE DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN UND DIE UNTEN BESCHREIBUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ERFÜLLT. DURCH INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN, VERWENDEN DER SOFTWARE ODER DURCH KLICKEN AUF "ICH STIMME ZU" WENN SIE DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE AUF "KÜNDIGEN". SYMBOL UNTEN UND DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. WICHTIG – DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDUNG DER SOFTWARE:

  • SIE BESTÄTIGEN, DASS DIE SOFTWARE, DIE Sie VON TERADATA INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN, DEN EINSCHRÄNKUNGEN UND KONTROLLEN UNTERLIEGEN, die DER US-EXPORT-VERORDNUNG GESTELLT WIRD.

  • SIE BESTÄTIGEN FOLGENDES:

    • SIE BESTÄTIGEN NICHT, DIE SOFTWARE ZU EINEM ZWECK ZU VERWENDEN, DAS DURCH DEN US-amerikanischen Exportbestimmungen verboten ist, einschließlich, aber ohne Begrenzung, TERRORISM, CYBER-ANGRIFFE, CYBER-KRIFFE, GEWÄHRLEISTUNG ODER ERFOLGSBEGRIFFE.
    • SIE SIND NICHT IN EINER LISTE FÜR DEN US-amerikanischen Export.
    • SIE SIND KEIN NATIONAL EINES LANDES, DAS NICHT FÜR DEN EXPORT DER SOFTWARE GENEHMIGT WURDE. SEIT 2015 SIND DIESE LÄNDER KUBA, IRAN, NORDKOREA, SUDAN und SYRIEN.

Diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (sowohl als Einzelperson als auch im Namen Ihres Arbeitgebers und einem von Teradata autorisierten Lizenznehmer, für den Sie und/oder Ihr Arbeitgeber in seinem Namen handeln) und der Teradata Corporation ("Teradata") für das jeweilige Teradata-Softwareprodukt, der aus Computersoftwarecode in Objektcodeform sowie zugehörigen Medien, Printmaterialien und Online- oder elektronischen Dokumentationen (zusammen die "Software") besteht. Der Begriff „Software“ enthält auch alle Fehlerkorrekturen, Fehlerbehebungen, Updates, Upgrades oder neue Versionen oder Releases der Software (zusammenfassend und einzeln als „Verbesserungen“), die Teradata nach eigenem Ermessen zur Bereitstellung an Sie bereitstellen kann. Teradata ist nicht verpflichtet, Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung Erweiterungen zur Verfügung zu stellen. Durch das Akzeptieren dieser Vereinbarung sichern Sie zu, dass Sie befugt sind, diese Vereinbarung in Ihrem Namen, im Namen Ihres Arbeitgebers und eines von Teradata autorisierten Lizenznehmers einzugehen, in dessen Namen Sie und/oder Ihr Arbeitgeber handeln. Die in der vorliegenden Vereinbarung verwendeten Begriffe „Sie“ und „Ihr“ und „Meine“ kollektiv und individuell auf Sie als Einzelperson und Ihren Arbeitgeber sowie auf den von Teradata autorisierten Lizenznehmer verweisen.

  1. Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt ab dem frühesten Datum des ersten Downloads, des ersten Kopierens, der ersten Installation oder der ersten Nutzung der Software. Diese Vereinbarung, einschließlich Ihrer Lizenz für die Software, läuft oder endet entweder (i) zum Ablauf oder zur Kündigung einer anwendbaren zugrunde liegenden Vereinbarung zwischen Ihnen und Teradata (z. B. einer Partner- oder Kundenvereinbarung) oder zu (ii) einer Kündigung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

  2. Lizenz.

    1. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung und nur während der Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt Teradata Ihnen eine nicht exklusive, nicht übertragbare, kostenpflichtige Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf Ihrem Computer, die ausschließlich Ihrer von Teradata autorisierten Lizenz zur Nutzung der Teradata-Produkte und -Dienste dient. Sie dürfen angemessene Archivierungskopien der Software anfertigen, dürfen jedoch nur eine Archivkopie anstelle Ihrer primären Kopie und vorbehaltlich derselben Einschränkungen wie Ihre primäre Kopie verwenden.
    2. Der Begriff „Drittanbieter-Software“ sind Computerprogramme oder -module (einschließlich deren Dokumentation), die das Logo, das Urheberrecht und/oder die Marke eines Dritten tragen (einschließlich Open-Source-Software, die in Dateien enthalten ist, die als "Open Source" oder Ähnliches enthalten sind oder die anderweitig schriftlichen Lizenzbedingungen Dritter unterliegen. Die Software von Drittanbietern stellt keine Software dar. Die Software von Drittanbietern wird gemäß den geltenden Lizenzbedingungen an Sie lizenziert, die ihr beigefügt, darin enthalten, darin referenziert oder anderweitig von Ihnen in Bezug auf sie eingegangen werden. Die Lizenzbedingungen für Drittanbieter-Software umfassen die Bedingungen, die in der ZIP-Datei mit der FOSS-Lizenzierung zu finden sind, die der Software beiliegt.
    3. Sie dürfen die Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Teradata weder ganz noch teilweise verkaufen, kopieren, vermieten, verleihen, verändern, übertragen, offenlegen, einbetten, unterlizenzieren, abgeleitete Werke davon erstellen oder diese verbreiten. Ihnen werden keine Rechte eingeräumt, den Quellcode der Software abzurufen oder zu verwenden. Sie dürfen die Software nicht rückzusammenstellen, rückkompilieren oder zurückentwickeln, es sei denn, dies ist gemäß geltendem Recht ausdrücklich zulässig und ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haben Sie keine Lizenz, Recht oder Befugnis, die Software ganz oder teilweise oder als Teil eines größeren Werks den Bedingungen einer anderen Vereinbarung, einschließlich GNU Public Licenses, zu unterziehen.
    4. Es werden keine Lizenzrechte an der Software impliziert. Die Software, einschließlich aller Kopien davon (ganz oder teilweise), ist und bleibt das ausschließliche Eigentum von Teradata und seinen Lizenzgebern. Sie stellen sicher, dass alle Kopien der Software die von Teradata und deren Lizenzgeber Copyright-Hinweise sowie alle anderen Eigentumslegenden. Teradata behält sich das Recht vor, Ihre Nutzung der Software zum Zweck der Überprüfung Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu überprüfen.
  3. Verantwortlichkeiten. Sie sind für die Installation der Software sowie für die Gewährleistung der Datensicherheit und der Datensicherung verantwortlich. Diese Vereinbarung erfordert nicht, dass Teradata Ihnen Erweiterungen, Beratungsdienste, technische Unterstützung, Installation, Schulung, Support oder Wartung jedweder Art (zusammen und einzeln als "Dienste" bezeichnet) zur Verfügung stellt. Soweit sich Teradata dafür entscheidet, Ihnen Dienste zur Verfügung zu stellen, werden diese Dienste nach alleinigem Ermessen von Teradata bereitgestellt und können jederzeit aus beliebigen Gründen geändert oder eingestellt werden.

  4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. TERADATA: (A) BEREITSTELLT DIENSTE (falls vorhanden), (B) LIZENZT DIE SOFTWARE UND (C) LIEGT IHNEN IM VORLIEGENDEN FORMULAR EINES DRITTANBIETERS SOFTWARE. GRUNDLAGE OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART (ORAL UND SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZITE ODER GESETZLICH). OHNE DAS VORSTEHENDE EINBESCHRÄNKEN, SIND KEINE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. TERADATA GEWÄHRT NICHT, DASS DIE SOFTWARE, DIE SOFTWARE DRITTER ODER DIE SERVICES IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER SPEZIFIKATIONEN ERFÜLLT, ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE ODER DER DRITTANBIETER-SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI ERFÜLLT. SIE TRAGEN DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF ZUGEHÖRIGE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE SOFTWARE, DRITTANBIETER-SOFTWARE UND DIENSTE ERHALTEN. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN SIND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE EINSCHRÄNKUNGEN, SOWEIT DIE OBEN GENANNTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT VOLLSTÄNDIG FÜR SIE GELTEN.

  5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN: DIE SOWIE VON TERADATA UND SEINEN LIZENZNEHMERN WERDEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE GESAMTKUMULATIVE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG, DIE SERVICES, DIE SOFTWARE UND/ODER SOFTWARE DRITTER (OB AUF VERTRAGSVERTRAG, GESETZLICHER BESTÄTIGUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (einschließlich Fahrlässigkeit) ODER auf andere Weise) ÜBER 1.000 $; MIT FOLGENDEM ANGEBOT GILT JEGENDES NICHT FÜR ANSPRÜCHE FÜR (A) PERSONENSCHÄDEN, EINSCHLIEẞLICH TOD, SOWEIT AUF GROSSE FAHRLÄSSIGKEIT VON TERADATA ODER VERFAHREN MIT FALSCHE GEFAHREN AUSGEFÜHRT; ODER (B) SCHÄDEN AN GESCHÄDIGEM FALSCHEN VON RECHTEN ODER PERSONENBEZOGENEN SCHÄDEN, SOWEIT DER GROSSE FAHRLÄSSIGKEIT VON TERADATA ODER EIN FALSCHVERHALTEN ENTSPRECHEND, ENTSPRECHEND DER HÄUFIGKEIT DER DIREKTEN SCHÄDEN PRO ZEITRAUM BIS ZU EINER MILLION DOLLAR. TERADATA ODER SEINE LIZENZNEHMER SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR INDIREKTE, SONDERSCHÄDEN, SCHADENERSATZ- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR DEN VERLUST VON GEWINNEN, EINNAHMEN, ZEIT, MÖGLICHKEITEN ODER DATEN, SOWIE MIT MITTEILUNG DER MÖGLICHKEIT. EINIGE RECHTSPRECHUNGEN SCHRÄNKEN DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN MÖGLICHERWEISE NICHT VOLLSTÄNDIG FÜR SIE.

  6. Staatliche Einschränkungen. Sie stimmen zu, dass Sie Software weder direkt noch indirekt exportieren oder übertragen werden, ohne dass zuvor die schriftliche Genehmigung von Teradata und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der von der US-Regierung erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Die Nutzung und Verteilung dieser Software unterliegt den Ausfuhrgesetzen und -bestimmungen der USA und anderer Gerichtsbarkeiten. Über die folgenden Links gelangen Sie zu den zuständigen US-Behörden und deren Bestimmungen, die für diese Transaktion zuständig sind.

    http://www.bis.doc.gov/

    http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/

    Durch die Installation, den Download oder die Nutzung dieses Produkts bestätigen Sie, dass diese Transaktion den anwendbaren Exportkontrollgesetzen unterliegt, und Sie bestätigen, dass die Installation, der Download, die Verwendung und/oder die anschließende Verbreitung dieses Produkts nicht gemäß anwendbaren Gesetzen und Vorschriften untersagt ist. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der kommerziellen Computersoftware und der Dokumentation von Teradata durch die Regierung unterliegt: (a) dem in 48 C.F.R. ¶ 52.227-14 (Rechte an Daten - Allgemeines); (b) Die standardmäßigen kommerziellen Lizenzrechte von Teradata, ergänzt durch 48 C.F.R. ¶ 52.227- 19 (Kommerzielle Computersoftware – eingeschränkte Rechte); und/oder (c) die eingeschränkten Rechte und die Lizenz gemäß 48 CFR ¶ 252.227-7015 (Technical Data-Commercial Items), je nach Anwendungsfall.

  7. Kündigung und Ablauf. Eine Partei kann diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien kündigen. Wenn diese Vereinbarung gekündigt wird oder ausläuft, müssen Sie sofort jegliche Nutzung der Software einstellen, die Software dauerhaft von allen Computern entfernen, alle Kopien der Software vernichten und (auf Anforderung von Teradata) eine unterschriebene schriftliche Bestätigung vorlegen, dass das Vorstehende erfolgt ist. Die Abschnitte 4–11 bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung in Kraft.

  8. Rechtswahl und Streitfallbeilegung Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, Kontroversen oder Forderungen durch Verhandlung oder Schlichtung beizulegen. Wenn sie dies nicht tun können und unabhängig von den mutmaßlichen Klagegründen und unabhängig davon, ob sie gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig entstehen, wird die Forderung durch ein Schiedsgerichtsverfahren vor einem alleinigen Schiedsrichter in San Diego, Kalifornien, gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Commercial Rules der American Arbitration Association und dem materiellen und verfahrenstechnischen Recht des Schiedsgerichtsverfahrens beigelegt. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und bindend und kann in jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Er kann jedoch nur Schäden beinhalten, die den Einschränkungen in dieser Vereinbarung entsprechen. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltshonorare und -kosten im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren. Die Pflichten zu Verhandlungs-, Vermittler- und Schiedsverfahren gelten nicht für Ansprüche aufgrund eines Missbrauchs oder einer Verletzung der gewerblichen Schutzrechte einer Partei. Jeder Anspruch oder jeder Klage muss innerhalb von zwei Jahren, nachdem der Anspruchsteller von dem Anspruch erfahren oder wissen sollte, eingereicht werden. Die Auslegung und Durchsetzung dieser Vereinbarung unterliegt dem Recht von New York, mit Ausnahme des Federal Arbitration Act, der die Auslegung und Vollstreckung der Schiedsgerichtbarkeit von Ansprüchen gemäß diesem Abschnitt regelt.

  9. Feedback. (a) steht keine Verpflichtung jeglicher Art in Bezug auf Software-bezogene Kommentare, Vorschläge, Designänderungen oder Verbesserungen, die du T Teradata in schriftlich oder verbal oder schriftlich (zusammen „Software Feedback“) und (b) Teradata und seinen verbundenen Unternehmen sind, und (b) Teradata und deren verbundenen Unternehmen sind hiermit alle Ideen, Konzepte, Know-how oder Techniken und Ideen, Konzepte, Know-how oder Techniken, vollständig oder teil, vollständig oder teilweise, Software Feedback und Software Feedback:

  10. Vertraulichkeit. Sie werden die Ergebnisse von Tests oder Bewertungen, einschließlich Benchmarks, nicht offenlegen, soweit sie sich auf die Software beziehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Teradata.

  11. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und die Nutzungsbedingungen der Website, von der Sie die Software heruntergeladen haben ("Allgemeine Nutzungsbedingungen"), stellen das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf die Software und die Dienste (falls vorhanden) dar und ersetzen alle anderen vorherigen Vereinbarungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der vorliegenden Vereinbarung und den allgemeinen Nutzungsbedingungen hat die vorliegende Vereinbarung im Hinblick auf den Vertragsinhalt Vorrang. Eine mündliche Zusicherung oder Änderung dieser Vereinbarung ist für keine der Parteien bindend, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart und von den bevollmächtigten Vertretern aller Parteien unterzeichnet. Sie werden diese Vereinbarung oder Ihre Rechte nicht übertragen und Ihre Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nicht übertragen. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung oder Bedingung. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind salvatorisch. „Einschließen“, „Enthält“ und „einschließlich“ als Einführung einer Liste von Beispielen ausgelegt werden, die die Allgemeingültigkeit der vorhergehenden Wörter oder der Wörter in der Liste der Beispiele nicht einschränken.

©2023 Teradata. Alle Rechte vorbehalten.