Endnutzer-Lizenzvereinbarung für Teradata

WICHTIG - BITTE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN. TERADATA LIZENZT DIE SOFTWARE NUR AN, WENN SIE DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN UND DIE UNTEN BESCHREIBUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ERFÜLLT. DURCH INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN, VERWENDEN DER SOFTWARE ODER DURCH KLICKEN AUF "ICH STIMME ZU" WENN SIE MIT DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE UNTEN AUF DAS KENNZEICHNIS „ABBRECHEN“ UND INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. WICHTIG – DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER NUTZUNG DER SOFTWARE:

  • SIE BESTÄTIGEN, DASS DIE SOFTWARE, DIE Sie VON TERADATA INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN, DEN EINSCHRÄNKUNGEN UND KONTROLLEN UNTERLIEGEN, die DER US-AUSGANGSVERORDNUNG DURCH DEN US-amerikanischen Export erlassen werden.

  • SIE BESTÄTIGEN FOLGENDES:

    • SIE VERWENDEN DIE SOFTWARE NICHT ZU ZWECKEN, DIE VON DEN EXPORTREGELN DER USA VERBOTEN SIND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF TERRORISMUS, CYBERANGRIFFE, CYBERVERBRECHEN, WÄSCHE VON GELDWÄHLEN, INDUSTRIESPIONAGE ODER DIE VERBREITUNG VON ATOM-, CHEMISCHEN ODER BIOLOGISCHEN WAFFEN.
    • SIE SIND NICHT IN EINER LISTE FÜR DEN US-amerikanischen Export.
    • SIE SIND NICHT STAATSANGEÖRGER EINES LANDES, DAS DEN EXPORT DER SOFTWARE NICHT ZULÄSST. STAND 2015 SIND DAS KUBA, DER IRAN, NORDKOREA, DER SUDAN UND SYRIE.

Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (sowohl als Einzelperson als auch im Namen Ihres Arbeitgebers und einem von Teradata autorisierten Lizenznehmer, für den Sie und/oder Ihr Arbeitgeber in seinem Namen handeln) und der Teradata Corporation („Teradata“) für das jeweilige Teradata-Softwareprodukt, der nur aus Computersoftwarecode in Objektcodeform sowie zugehörigen Medien, Printmaterialien und Online- oder elektronischen Dokumentationen (zusammen die „Software“) besteht. Der Begriff „Software“ umfasst auch alle Fehlerkorrekturen, Bugfixes, Updates, Upgrades oder neuen Versionen oder Releases der Software (zusammen und einzeln „Verbesserungen“), die Teradata Ihnen nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen kann. Teradata ist nicht verpflichtet, Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung Erweiterungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Annahme dieser Vereinbarung versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Vereinbarung im eigenen Namen und im Namen Ihres Arbeitgebers und aller von Teradata autorisierten Lizenznehmer abzuschließen, für die Sie und/oder Ihr Arbeitgeber im Namen des Lizenznehmers handeln. Die in der vorliegenden Vereinbarung verwendeten Begriffe „Sie“ und „Ihr“ und „Meine“ kollektiv und individuell auf Sie als Einzelperson und Ihren Arbeitgeber sowie auf den von Teradata autorisierten Lizenznehmer verweisen.

  1. Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt ab dem frühesten Datum des ersten Downloads, des ersten Kopierens, der ersten Installation oder der ersten Nutzung der Software. Diese Vereinbarung, einschließlich Ihrer Lizenz für die Software, läuft ab oder endet, je nachdem, was früher eintritt: (i) das Auslaufen oder die Kündigung einer anwendbaren zugrunde liegenden Vereinbarung zwischen Ihnen und Teradata (z. B. einer Partnerschafts- oder Kundenvereinbarung) oder (ii) die Kündigung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

  2. Lizenz.

    1. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung und nur während der Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt Ihnen Teradata eine nicht exklusive, nicht übertragbare, bezahlte Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf Ihrem Computer ausschließlich zum Zweck der Ausübung Ihrer von Teradata autorisierten Lizenz zur Nutzung der Teradata-Produkte und ‑Dienste. Sie dürfen angemessene Archivierungskopien der Software anfertigen, dürfen jedoch nur eine Archivkopie anstelle Ihrer primären Kopie und vorbehaltlich derselben Einschränkungen wie Ihre primäre Kopie verwenden.
    2. Der Begriff „Drittanbieter-Software“ sind Computerprogramme oder -module (einschließlich deren Dokumentation), die das Logo, das Urheberrecht und/oder die Marke eines Dritten tragen (einschließlich Open-Source-Software, die in Dateien enthalten ist, die als "Open Source" oder Ähnliches enthalten sind) oder die anderweitig schriftlichen Lizenzbedingungen Dritter unterliegen. Die Software von Drittanbietern stellt keine Software dar. Die Software von Drittanbietern wird gemäß den geltenden Lizenzbedingungen an Sie lizenziert, die ihr beigefügt, darin enthalten, darin referenziert oder anderweitig von Ihnen in Bezug auf sie eingegangen werden. Die Lizenzbedingungen für Drittanbieter-Software umfassen die Bedingungen, die in der ZIP-Datei mit der FOSS-Lizenzierung zu finden sind, die der Software beiliegt.
    3. Sie dürfen die Software weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Teradata verkaufen, kopieren, vermieten, verleihen, ändern, übertragen, offenlegen, einbetten, unterlizenzieren, abgeleitete Werke davon erstellen noch vertreiben. Ihnen werden keine Rechte eingeräumt, den Quellcode der Software abzurufen oder zu verwenden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch anwendbares Recht ohne Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts zulässig. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haben Sie keine Lizenz, Recht oder Befugnis, die Software ganz oder teilweise oder als Teil eines größeren Werks den Bedingungen einer anderen Vereinbarung, einschließlich GNU Public Licenses, zu unterziehen.
    4. Es werden keine Lizenzrechte an der Software impliziert. Die Software, einschließlich aller Kopien davon (ganz oder teilweise), ist und bleibt das ausschließliche Eigentum von Teradata und seiner Lizenzgeber. Sie sorgen dafür, dass alle Kopien der Software die Urheberrechtshinweise von Teradata und ihrer Lizenzgeber sowie alle anderen Eigentumsvermerke enthalten. Teradata behält sich das Recht vor, Ihre Nutzung der Software zum Zweck der Überprüfung Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu überprüfen.
  3. Aufgaben. Sie sind für die Installation der Software sowie für die Gewährleistung der Datensicherheit und der Datensicherung verantwortlich. Gemäß dieser Vereinbarung ist Teradata nicht verpflichtet, Ihnen Verbesserungen, Beratungsleistungen, technische Unterstützung, Installation, Schulungen, Support oder Wartung jeglicher Art (zusammen und einzeln als „Dienstleistungen“ bezeichnet) zur Verfügung zu stellen. Soweit sich Teradata dafür entscheidet, Ihnen Dienste zur Verfügung zu stellen, werden diese Dienste nach alleinigem Ermessen von Teradata bereitgestellt und können jederzeit aus beliebigen Gründen geändert oder eingestellt werden.

  4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. TERADATA: (A) BEREITSTELLT DIENSTE (falls vorhanden), (B) LIZENZT DIE SOFTWARE UND (C) LIEGT IHNEN IM VORLIEGENDEN FORMULAR EINES DRITTANBIETERS SOFTWARE. GRUNDLAGE OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART (ORAL UND SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZITE ODER GESETZLICH). OHNE EINSCHRÄNKUNG DES OBEN GENANNTEN GILT KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. TERADATA GEWÄHRT NICHT, DASS DIE SOFTWARE, DIE SOFTWARE DRITTER ODER DIE SERVICES IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER SPEZIFIKATIONEN ERFÜLLT, ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE ODER DER DRITTANBIETER-SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI ERFÜLLT. SIE ÜBERNEHMEN DAS GESAMTE RISIKO FÜR DIE ZUREICHENDE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND ERGEBNISSE, DIE MIT DER SOFTWARE, DER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN UND DEN DIENSTEN ERZIELT WERDEN. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN SIND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE EINSCHRÄNKUNGEN, SOWEIT DIE OBEN GENANNTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT VOLLSTÄNDIG FÜR SIE GELTEN.

  5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN: DIE GESAMTHAFTUNG VON TERADATA UND SEINEN LIZENZGEBERN FÜR ANSPRÜCHE, DIE SICH AUF DIESE VEREINBARUNG, DIE DIENSTE, DIE SOFTWARE UND/ODER DIE SOFTWARE DRITTER BEZIEHEN (GLEICHGÜLTIG, OB AUS VERTRAG, GESETZ ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG), ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL 1.000 $. DIES GILT JEDOCH NICHT FÜR ANSPRÜCHE AUF (A) PERSONENSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH TÖDLICHER UNFÄLLE, IM FALLE, DASS SIE DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZLICHE MISSBRAUCH VON TERADATA VERURSACHT WURDEN, ODER (B) SCHÄDEN AN TANGIBLEN REALEN ODER PERSONENSCHÄDEN IM FALLE, DASS SIE DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZLICHE MISSBRAUCH VON TERADATA VERURSACHT WURDEN, DIE DEN BETRAG DER DIREKTEN SCHÄDEN BIS ZU EINE MILLION DOLLAR PRO FALL EINHÖLEN. TERADATA ODER DEREN LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, SPEZIFISCHE, STRAFBARE, ZUGEHÖRIGE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN, ZEIT, GELEGENHEITEN ODER DATEN, AUCH WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. EINIGE RECHTSPRECHUNGEN SCHRÄNKEN DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN MÖGLICHERWEISE NICHT VOLLSTÄNDIG FÜR SIE.

  6. Staatliche Einschränkungen. Sie stimmen zu, dass Sie Software weder direkt noch indirekt exportieren oder übertragen werden, ohne dass zuvor die schriftliche Genehmigung von Teradata und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der von der US-Regierung erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Die Nutzung und/oder der Vertrieb dieser Software unterliegt den Ausfuhrgesetzen und ‑bestimmungen der USA und anderer Gerichtsbarkeiten. Über die folgenden Links gelangen Sie zu den zuständigen US-Behörden und deren Bestimmungen, die für diese Transaktion zuständig sind.

    http://www.bis.doc.gov/

    http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/

    Durch die Installation, den Download oder die Nutzung dieses Produkts bestätigen Sie, dass diese Transaktion den anwendbaren Exportkontrollgesetzen unterliegt, und Sie bestätigen, dass die Installation, der Download, die Verwendung und/oder die anschließende Verbreitung dieses Produkts nicht gemäß anwendbaren Gesetzen und Vorschriften untersagt ist. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der kommerziellen Computersoftware und der Dokumentation von Teradata durch die Regierung unterliegt: (a) dem in 48 C.F.R. ¶ 52.227-14 (Rechte an Daten - Allgemeines); (b) Die standardmäßigen kommerziellen Lizenzrechte von Teradata, ergänzt durch 48 C.F.R. ¶ 52.227- 19 (Commercial Computer Software – Restricted Rechte); und/oder (c) die eingeschränkten Rechte und die Lizenz gemäß 48 CFR ¶ 252.227-7015 (Technical Data-Commercial Items), je nach Anwendungsfall.

  7. Kündigung und Ablauf. Eine Partei kann diese Vereinbarung mit oder ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien kündigen. Wenn diese Vereinbarung endet oder abläuft, stellen Sie die Nutzung der Software sofort ein, entfernen Sie die Software dauerhaft von allen Computern, vernichten Sie alle Kopien der Software und stellen Sie (nach Erhalt der entsprechenden Anfrage von Teradata) eine unterzeichnete schriftliche Bestätigung dafür zur Verfügung, dass Sie dies getan haben. Die Abschnitte 4–11 bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung in Kraft.

  8. Anwendbares Recht und Streitfallbeilegung. Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, Kontroversen oder Forderungen durch Verhandlung oder Schlichtung beizulegen. Wenn sie dies nicht tun können und unabhängig von den mutmaßlichen Klagegründen und unabhängig davon, ob sie gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig entstehen, wird die Forderung durch ein Schiedsgerichtsverfahren vor einem alleinigen Schiedsrichter in San Diego, Kalifornien, gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Commercial Rules der American Arbitration Association und dem materiellen und verfahrenstechnischen Recht des Schiedsgerichtsverfahrens beigelegt. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend und kann von einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Er kann jedoch nur Schäden umfassen, die den Einschränkungen in dieser Vereinbarung entsprechen. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltshonorare und Kosten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren. Die Verpflichtungen zur Verhandlung, Vermittlung und Schlichtung gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Missbrauch oder Verletzung der gewerblichen Schutzrechte einer Partei. Alle Ansprüche oder Klagen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis des Anspruchs oder nachdem der Anspruchsteller Kenntnis hätte haben müssen, geltend gemacht werden. Die Auslegung und Durchsetzung dieser Vereinbarung unterliegt dem Recht von New York, mit der Ausnahme, dass die Auslegung und Durchsetzung der Schlichtung von Ansprüchen gemäß diesem Abschnitt dem Federal Arbitration Act unterliegt.

  9. Feedback. (a) steht keine Verpflichtung jeglicher Art in Bezug auf Software-bezogene Kommentare, Vorschläge, Designänderungen oder Verbesserungen, die du T Teradata in schriftlich oder verbal oder schriftlich (zusammen „Software Feedback“) und (b) Teradata und seinen verbundenen Unternehmen sind, und (b) Teradata und dessen verbundenen Partnern sind diese Ideen, Konzepte, Know-how und Techniken, vollständig oder teil, vollständig oder teilweise, Software Feedback:

  10. Vertraulichkeit. Sie werden die Ergebnisse von Tests oder Bewertungen, einschließlich Benchmarks, nicht offenlegen, soweit sie sich auf die Software beziehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Teradata.

  11. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und die Nutzungsbedingungen für die Website, von der Sie die Software heruntergeladen haben ("Allgemeine Nutzungsbedingungen"), stellen das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf die Software und die Dienste (falls vorhanden) dar und ersetzen alle anderen vorherigen Vereinbarungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der vorliegenden Vereinbarung und den allgemeinen Nutzungsbedingungen hat die vorliegende Vereinbarung im Hinblick auf den Vertragsinhalt Vorrang. Keine mündliche Erklärung oder Änderung dieser Vereinbarung ist für eine der Parteien bindend, es sei denn, sie wurde schriftlich vereinbart und von bevollmächtigten Vertretern aller Parteien unterzeichnet. Sie werden diese Vereinbarung oder Ihre Rechte nicht abtreten oder Ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung übertragen. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung oder Bedingung. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind voneinander unabhängig. „Umfassen“, „enthalten“ und „einschließlich“ werden als Einführung einer Beispielliste interpretiert, die die Allgemeingültigkeit der vorangehenden Wörter oder der Wörter in der Beispielliste nicht einschränkt.

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