EMEA | Finanzdienstleister

EBA (EU)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine unabhängige EU-Behörde, die sich für eine effektive und konsistente Regulierung und Aufsicht des europäischen Bankensektors einsetzt. Die EBA-Leitlinien zu Auslagerungsregelungen (EBA-Outsourcing-Leitlinien) legen die internen Governance-Regelungen fest, die Finanzeinrichtungen im Rahmen des EBA-Mandats umsetzen sollten, wenn sie Funktionen an Dienstanbieter, einschließlich Cloud-Dienstanbieter, auslagern. Diese Richtlinien ersetzen die Richtlinien des Committee of European Banking Supervisors (CEBS) zum Outsourcing, die 2006 veröffentlicht wurden. Sie ersetzen auch die 2018 veröffentlichten Empfehlungen der EBA zum Outsourcing an Cloud-Dienstanbieter.

Die EBA-Outsourcing-Leitlinien enthalten spezielle Richtlinien für die Beziehung zwischen Finanzinstituten und deren Dienstleistern. Die Richtlinien enthalten insbesondere eine Reihe von Aspekten, die im Vertrag zwischen dem Finanzinstitut und seinem Dienstanbieter enthalten sein sollten, einschließlich Anforderungen an Sub-Outsourcing, Sicherheit, Zugriff und Informationen. und Prüf- und Kündigungsrechte.

In den Verträgen von Google Cloud mit Finanzinstituten in Europa sind die in den EBA-Outsourcing-Leitlinien vorgegebenen vertraglichen Anforderungen berücksichtigt. Außerdem haben wir Referenzen zu diesen Leitlinien für die GCP und Google Workspace erstellt, um Ihnen zu zeigen, wie wir Sie bei der Einhaltung der Anforderungen unterstützen können. Dies hilft Ihnen auch bei der Bewertung von Google Cloud als Dienstanbieter, an den Aufgaben ausgelagert werden sollen. Google Cloud hält die Anforderungen unabhängig davon ein, wie Einrichtungen unsere Dienste nutzen.


ISO/IEC 27001