Störungsmeldungen

Wenn Ihnen die entsprechenden Berechtigungen für den Nutzer vorliegen, können Sie ihm eine Benachrichtigung senden, sodass Sie per E-Mail benachrichtigt werden, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Sie folgen automatisch allen E-Mail-Benachrichtigungen, in denen Sie als Empfänger aufgeführt sind.

Störungsmeldungen

Um der Benachrichtigung eines anderen Nutzers zu folgen, klicken Sie auf das Glockensymbol für die Warnung, um die Liste zu öffnen. Klicken Sie dann neben der Benachrichtigung, für die Sie eine Benachrichtigung erhalten möchten, auf die Schaltfläche Folgen.

Einige Warnungen können nicht befolgt werden:

Benachrichtigungen nicht mehr folgen

Wenn Sie einer Benachrichtigung nicht mehr folgen und keine Benachrichtigungen mehr erhalten möchten, wenn die Benachrichtigung ausgelöst wird, klicken Sie im Benachrichtigungsfenster neben der Benachrichtigung auf Nicht mehr folgen. Sie können die Benachrichtigung auch direkt abbestellen, indem Sie unten in der Benachrichtigungs-E-Mail auf Diese Benachrichtigung nicht mehr folgen klicken.

Wenn Sie einer E-Mail-Benachrichtigung nicht mehr folgen, wird sie aus der Empfängerliste entfernt. Sie können die Benachrichtigung weiterhin in der Liste der Benachrichtigungen auf einer Kachel aufrufen. Wenn Sie die Benachrichtigung erstellt haben, können Sie sich die Informationen auf der Seite Benachrichtigungen verwalten ansehen.

Nicht mehr verfügbare Benachrichtigungen

Aus Sicherheitsgründen werden einige Arten von Benachrichtigungen als "Unfolgen" bezeichnet, d. h., sie können von anderen Nutzern nicht angesehen oder verfolgt werden. Wenn Sie eine dieser Benachrichtigungen erstellen, können Sie die zugehörigen Berechtigungen weder aufrufen noch festlegen. Sie können eine Benachrichtigung nicht verfolgen, wenn sie eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt:

Wenn Sie eine öffentliche Benachrichtigung erstellen, die auf einem Modell basiert, das keine dieser Bedingungen erfüllt, und später ein Modell oder einen Filter so aktualisieren, dass sie mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt, bleibt die Benachrichtigung Öffentlich und lässt sich nachvollziehen.

Benachrichtigungen zu „Folge ich“ und Slack

Benachrichtigungen an die Integration von Slack- und Slack-Anhängen (API-Token) kann standardmäßig nicht gefolgt werden. Die Schaltfläche Folgen neben der Benachrichtigung wird deaktiviert. Nutzer mit Berechtigungen zum Erstellen von Benachrichtigungen und Zugriff auf die jeweiligen Slack-Kanäle in den Benachrichtigungseinstellungen können jedoch Slack-Benachrichtigungen duplizieren, die als Öffentlich gekennzeichnet sind.

Benachrichtigungen auf der Seite „Benachrichtigungen verwalten“ ansehen

Auf der Seite Benachrichtigungsdetails auf der Seite Verwalten von Benachrichtigungen können Sie zusätzliche Informationen und Verlaufsinformationen zu den Meldungen, denen Sie folgen, aufrufen.