Nutzungsbedingungen der Google Cloud Platform

Letzte Änderung: 21. March 2022 | Vorherige Versionen

Diese Nutzungsbedingungen der Google Cloud Platform (die „Vereinbarung“) werden zwischen Google und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Bedingungen zustimmt („Kunde“), geschlossen. Sie regeln den Zugriff des Kunden auf und seine Nutzung der Dienste. „Google“ wird im Sinne der Definition unter https://cloud.google.com/terms/google-entity verwendet.

Diese Vereinbarung tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde sie durch Klicken akzeptiert (das „Datum des Inkrafttretens“). Wenn Sie im Namen des Kunden zustimmen, bestätigen Sie, dass Sie (i) die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, diese Vereinbarung zu akzeptieren, (ii) diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und ihr (iii) im Namen des Kunden zustimmen, den Sie vertreten.

1. Bereitstellung der Dienste.

1.1 Nutzung der Dienste. Während der Laufzeit stellt Google die Dienste gemäß der Vereinbarung und den SLAs zur Verfügung. Der Kunde kann die Dienste dann gemäß der vorliegenden Vereinbarung nutzen und in jede Kundenanwendung integrieren, die materiellen Wert unabhängig von den Diensten hat.

1.2 Admin-Konsole. Der Kunde erhält Zugriff auf die Admin-Konsole, über die der Kunde seine Nutzung der Dienste verwalten kann.

1.3 Konten. Der Kunde braucht ein Konto, um die Dienste nutzen zu können. Er ist verantwortlich für die Daten, die er beim Erstellen des Kontos hinterlegt, für die Sicherheit seiner Passwörter für das Konto und für die Nutzung seines Kontos. Google ist nicht verpflichtet, dem Kunden mehrere Konten bereitzustellen.

1.4 Änderungen.

(a) An den Diensten. Google kann gelegentlich wirtschaftlich angemessene Updates an den Diensten vornehmen. Sollte Google eine erhebliche Änderung an den Diensten vornehmen, die sich in erheblicher Weise auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden auswirkt, wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt, sofern er Benachrichtigungen zu solchen Änderungen bei Google abonniert hat.

(b) An der Vereinbarung. Google kann ebenfalls gelegentlich Änderungen an dieser Vereinbarung (einschließlich der URL-Bestimmungen) und den Preisen vornehmen. Sofern von Google nicht anders angegeben, werden wesentliche Änderungen an der Vereinbarung 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam, es sei denn, die Änderungen wirken sich auf neue Funktionen oder die Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen aus oder sind durch anwendbares Recht vorgeschrieben. In diesen Fällen werden sie sofort wirksam. Google wird den Kunden mindestens 90 Tage im Voraus auf folgenden Wegen über wesentliche nachteilige Änderungen an den SLAs benachrichtigen: (i) durch Senden einer E-Mail an die E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen; (ii) per Mitteilung in der Admin-Konsole; oder (iii) per Mitteilung auf der entsprechenden SLA-Webseite. Falls der Kunde der überarbeiteten Vereinbarung nicht zustimmt, hat er die Möglichkeit, die Nutzung der Dienste zu beenden. Der Kunde kann die Vereinbarung auch gemäß Paragraf 8.4 ordentlich kündigen (Ordentliche Kündigung). Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach einer solch erheblichen Änderung stellt die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen dar. Google veröffentlicht alle Änderungen an dieser Vereinbarung unter https://cloud.google.com/terms/ .

(c) An den Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen. Google ist nur dann berechtigt, eine Änderung an den Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen vorzunehmen, wenn diese erforderlich ist, um anwendbares Recht einzuhalten oder die Änderung ausdrücklich durch die Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen erlaubt ist, oder die Änderung:

(i) wirtschaftlich angemessen ist;

(ii) nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Sicherheit der Dienste führt;

(iii) den durch die Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen geregelten Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten durch Google weder erweitert noch beschränkt; und

(iv) sie hat keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Rechte des Kunden, die sich aus den Nutzungsbedingungen in Bezug auf Datenverarbeitung und Sicherheitsbestimmungen ergeben.

Sollte Google eine erhebliche Änderung an den Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen gemäß diesem Paragrafen 1.4(c) (Änderungen: An den Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen) vornehmen, veröffentlicht Google diese Änderung auf der Webseite, auf der die Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen zu finden sind.

(d) Einstellung von Diensten. Google benachrichtigt den Kunden mindestens 12 Monate vor der Einstellung eines Diensts (oder einer zugehörigen wesentlichen Funktion), sofern Google den eingestellten Dienst oder die eingestellte Funktion nicht durch einen im Wesentlichen ähnlichen Dienst bzw. eine im Wesentlichen ähnliche Funktion ersetzt. Außerdem benachrichtigt Google den Kunden mindestens 12 Monate vor signifikanten, nicht abwärtskompatiblen Änderungen an einer kundenseitigen Google API. Nichts in diesem Paragrafen 1.4(d) (Einstellung von Diensten) beschränkt Google darin, Änderungen vorzunehmen, die zur Einhaltung anwendbarer Gesetze, Behebung eines erheblichen Sicherheitsrisikos oder Vermeidung einer erheblichen wirtschaftlichen oder technischen Belastung erforderlich sind. Dieser Paragraf 1.4(d) (Einstellung von Diensten) gilt nicht für vorab verfügbare Dienste, -Angebote oder -Funktionen.

1.5 Software. Google kann dem Kunden Software, einschließlich Drittanbieter-Software, zur Verfügung stellen. Die Nutzung von Software durch den Kunden unterliegt den geltenden Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes.

2. Zahlungsbedingungen.

2.1 Online-Rechnung. Am Ende des maßgeblichen Abrechnungszeitraums (sofern nicht von Google in der Admin-Konsole anders angegeben) stellt Google dem Kunden eine elektronische Rechnung über die Gebühren für die Nutzung der Dienste (gegebenenfalls einschließlich technischem Support) im maßgeblichen Abrechnungszeitraum durch den Kunden aus. Der Kunde bezahlt alle Gebühren in der Währung, die in der Rechnung angegeben ist. Wenn der Kunde sich entscheidet, mit Kreditkarte, Debitkarte oder einem sonstigen Zahlungsmittel, außer auf Rechnung, zu bezahlen, berechnet Google (und bezahlt der Kunde) alle Gebühren sofort am Ende des Abrechnungszeitraums. Wenn sich der Kunde für die Zahlung per Rechnung entscheidet (und Google zustimmt), werden alle Gebühren wie in der Rechnung angegeben fällig. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller Gebühren ist unabdingbar. Unsere Messung der Nutzung von Google-Diensten durch den Kunden ist endgültig. Google ist nicht verpflichtet mehrere Rechnungen bereitzustellen. Bei Zahlungen per Überweisung muss der von Google angegebene Verwendungszweck enthalten sein.

2.2 Steuern.

(a) Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich und bezahlt Google für die Dienste ohne jedwede Steuerabzüge. Ist Google zum Einzug oder zur Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt und der Kunde wird diese Steuern an Google zahlen, es sei denn, der Kunde legt Google rechtzeitig ein gültiges Steuerbefreiungszertifikat in Bezug auf diese Steuern vor.

(b) Der Kunde stellt Google entsprechende Informationen zur Steueridentifikation zur Verfügung, die Google möglicherweise benötigt, um zu prüfen, ob dem unter der jeweiligen Jurisdiktion geltenden Steuerrecht und den Anforderungen der zuständigen Steuerbehörden entsprochen wird. Der Kunde haftet für (und erstattet Google) jegliche Steuern, Zinsen, Strafen oder Bußgelder, die sich aus einer falschen Erklärung des Kunden ergeben.

2.3 Zahlungsanfechtungen und Rückerstattungen. Sämtliche Zahlungsanfechtungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eingereicht werden. Sollten die Parteien zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Ungenauigkeiten bei der Abrechnung Google zuzuschreiben sind, stellt Google keine korrigierte Rechnung, sondern eine Gutschrift über den abweichenden Betrag der betroffenen Rechnung aus. Wurde die angefochtene Rechnung noch nicht bezahlt, rechnet Google die Gutschrift auf diese Rechnung an. Der Kunde muss dann den verbleibenden Rechnungsbetrag begleichen. Rückerstattungen liegen (sofern zutreffend) im Ermessen von Google und werden nur in Form von Gutschriften für die Dienste gewährt. Nichts in dieser Vereinbarung verpflichtet Google, Gutschriften auf irgendeine Partei auszudehnen.

2.4 Überfällige Zahlungen; Sperrung. Bei verspäteten Zahlungen können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, falls dieser niedriger ist) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung fällig werden. Der Kunde ist für alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) einstandspflichtig, die Google durch das Eintreiben dieser überfälligen Beträge entstehen. Wenn die Zahlung des Kunden für die Dienste überfällig ist, ist Google außerdem berechtigt, die Dienste zu sperren.

2.5 Keine Auftragsnummer erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren zu zahlen, ohne dass Google eine Auftragsnummer in der ausgestellten Rechnung (oder in anderer Form) angeben muss.

3. Verpflichtungen des Kunden.

3.1 Compliance. (a) Der Kunde sichert zu, dass er und seine Endnutzer die Dienste ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung nutzen. (b) Der Kunde ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um jedwede nicht autorisierte Nutzung der Dienste sowie jedweden nicht autorisierten Zugriff darauf zu verhindern oder zu beenden. (c) Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich nach seiner Kenntnisnahme über jedwede nicht autorisierte Nutzung der Dienste, des Kontos oder des Passworts des Kunden und jedweden nicht autorisierten Zugriff darauf. Google behält sich das Recht vor, jeden möglichen Verstoß gegen die AUP (Acceptable Use Policy, Richtlinien für die Faire Nutzung) durch den Kunden zu untersuchen. Dies umfasst möglicherweise die Überprüfung von Kundenanwendungen, Kundendaten oder Projekten.

3.2 Datenschutz. Der Kunde ist für alle Einwilligungen und Mitteilungen verantwortlich, die erforderlich sind für (a) die Nutzung und Inanspruchnahme der Dienste durch den Kunden sowie (b) den Zugriff, die Speicherung und die Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Daten durch Google gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Kundendaten, falls zutreffend).

3.3 Beschränkungen. Folgendes ist dem Kunden untersagt und von ihm auch aufseiten der Endnutzer zu unterbinden: (a) Kopieren, Modifizieren oder Erstellen eines abgeleiteten Werks der Dienste; (b) Reverse Engineering, Dekompilieren, Übersetzen, Auseinandernehmen oder sonstiges Extrahieren eines Teils oder des gesamten Quellcodes der Dienste (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbare Gesetze untersagt ist); (c) Verkauf, Wiederverkauf, Unterlizenzierung, Übertragung oder Vertrieb eines oder aller Dienste; oder (d) Zugriff auf die Dienste oder Nutzung der Dienste (i) für hochriskante Aktivitäten, (ii) entgegen den Richtlinien für die Faire Nutzung (AUP), (iii) mit der Absicht, Gebühren zu umgehen (einschließlich der Erstellung mehrerer Kundenanwendungen, Konten oder Projekte, um eine einzige Kundenanwendung, ein einziges Konto oder ein einziges Projekt zu simulieren oder als eine einzige Kundenanwendung, ein einziges Konto oder ein einziges Projekt zu fungieren) oder um dienstspezifische Nutzungsbeschränkungen oder -kontingente zu umgehen; (iv) um, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Google, Mining von Kryptowährung durchzuführen; (v) für den Betrieb oder die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten irgendeiner Art oder in Verbindung mit einer Kundenanwendung zur Tätigung oder Entgegennahme von Anrufen über ein öffentliches Telefonnetz durch Endnutzer, sofern nicht anders in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen angegeben; (vi) für Materialien oder Aktivitäten, die unter die ITAR (International Traffic in Arms Regulations) des US-Außenministeriums fallen; (vii) auf eine Art und Weise, die Ausfuhrkontrollgesetze verletzt oder Verletzungen solcher Gesetze zur Folge hat; oder (viii) um Gesundheitsdaten zu übertragen, zu speichern oder zu verarbeiten, die den US-amerikanischen HIPAA-Vorschriften unterliegen, es sei denn, hierfür liegt eine unterzeichnete HIPAA-BAA vor.

3.4 Dokumentation. Google stellt gegebenenfalls eine Dokumentation für die Nutzung der Dienste durch den Kunden bereit.

3.5 Urheberrecht. Google stellt Urheberrechtsinhabern Informationen bereit, um sie bei der Verwaltung ihres geistigen Eigentums im Internet zu unterstützen. Google kann jedoch seinerseits ohne Informationen der Urheberrechtsinhaber nicht ermitteln, ob etwas rechtmäßig genutzt wird. Google wird auf Benachrichtigungen über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen reagieren und Kunden, die solche Rechte wiederholt verletzen, in angemessenenen Fällen kündigen, wenn dies nötig ist, um die Safe-Harbor-Vorgaben für die Anbieter von Onlinediensten gemäß dem US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act) zu erfüllen. Wenn der Kunde der Auffassung ist, dass eine natürliche oder juristische Person die Urheberrechte des Kunden oder seiner Endnutzer verletzt, und Google benachrichtigen möchte, stehen Informationen zur Einsendung von Benachrichtigungen und die Google-Richtlinien zum Umgang mit Benachrichtigungen unter https://www.google.com/dmca.html zur Verfügung.

4. Sperrung.

4.1 Verstöße gegen die AUP (Acceptable Use Policy). Wenn Google davon Kenntnis erhält, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen Endnutzer gegen die AUP verstößt, benachrichtigt Google den Kunden über den Verstoß und fordert ihn zu dessen Behebung auf. Wenn der Kunde den Verstoß nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung behebt, kann Google die Dienste vollständig oder teilweise für den Kunden sperren, bis der Verstoß behoben ist.

4.2 Sonstige Sperrungen. Ungeachtet Paragraf 4.1 (Verletzungen der AUP) kann Google sofort die Dienste vollständig oder teilweise für den Kunden sperren, wenn (a) Google hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass sich die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen Endnutzer nachteilig auf die Dienste, die Nutzung der Dienste durch andere Kunden oder Endnutzer, das Google-Netzwerk oder die Server, die für die Bereitstellung der Dienste verwendet werden, auswirken könnte; (b) der Verdacht unbefugten Zugriffs Dritter auf die Dienste besteht; (c) Google hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass eine sofortige Sperrung erforderlich ist, um anwendbares Recht einzuhalten; oder (d) der Kunde Paragraf 3.3 (Einschränkungen) oder die dienstspezifischen Nutzungsbedingungen verletzt. Google hebt eine solche Sperrung auf, wenn die Probleme behoben sind, die zur Sperrung geführt haben. Sofern nicht durch anwendbares Recht verboten, gibt Google auf Aufforderung des Kunden schnellstmöglich den Grund für die Sperrung an.

5. Gewerbliche Schutzrechte; Schutz von Kundendaten; Feedback.

5.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden durch die Vereinbarung keiner Partei stillschweigend oder auf sonstige Art Rechte an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der anderen Partei eingeräumt. Soweit es die Parteien betrifft, behält der Kunde alle gewerblichen Schutzrechte an Kundendaten sowie Kundenanwendungen und Google behält alle gewerblichen Schutzrechte an den Diensten und der Software.

5.2 Schutz von Kundendaten. Google beschränkt den Zugriff auf und die Verwendung von Kundendaten auf den Umfang, der für die Bereitstellung der Dienste und den technischen Support für den Kunden oder sonstige Anforderungen des Kunden erforderlich ist. Kundendaten werden von Google weder für Werbung noch für andere Google-Produkte oder -Dienste verwendet. Google hat administrative, physische und technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kundendaten implementiert und wird diese aufrechterhalten. Eine nähere Beschreibung findet sich in den Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen.

5.3 Kundenfeedback. Der Kunde hat die Möglichkeit, Feedback und Vorschläge zu den Diensten an Google zu senden („Feedback“). Wenn der Kunde Feedback sendet, können Google und mit Google verbundene Unternehmen dieses Feedback uneingeschränkt und ohne Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nutzen.

6. Technische Supportdienste.

6.1 Durch den Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für den technischen Support für seine Kundenanwendungen und Projekte.

6.2 Durch Google. Vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Supportgebühren stellt Google dem Kunden während der Laufzeit der Bestellung technische Supportdienste gemäß den TSD-Richtlinien bereit. Bestimmte TSD-Levels erfordern eine wiederkehrende Mindestgebühr, wie unter https://cloud.google.com/skus beschrieben. Wenn der Kunde zu einem niedrigeren TSD-Level während eines Kalendermonats wechselt, kann Google für den Rest des Monats weiterhin die bisherige TSD-Stufe bereitstellen und die entsprechenden Supportgebühren berechnen.

7. Vertrauliche Daten.

7.1 Verpflichtungen. Der Empfänger verwendet die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei ausschließlich zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung. Er lässt angemessene Sorgfalt walten, um die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei vor einer Offenlegung zu schützen. Der Empfänger vertraulicher Daten legt diese nicht offen, außer gegenüber verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertretern oder professionellen Beratern („Bevollmächtigten“), die diese Daten kennen müssen und schriftlich zugestimmt haben (oder, im Fall professioneller Berater, anderweitig gebunden sind), die Daten vertraulich zu behandeln. Der Empfänger stellt sicher, dass seine Bevollmächtigten die vertraulichen Daten nur zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden.

7.2 Erforderliche Offenlegung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung können der Empfänger und die mit ihm verbundenen Unternehmen außerdem vertrauliche Daten in einem Maße offenlegen, in dem für diese nach geltendem Recht ein Auskunftsanspruch besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger oder die mit ihm verbundenen Unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um (a) die andere Partei vor der Offenlegung unverzüglich über eine solche Offenlegung zu benachrichtigen; und (b) den angemessenen Aufforderungen der anderen Partei hinsichtlich ihrer Bemühungen nachzukommen, sich der Offenlegung zu widersetzen. Ungeachtet des Vorstehenden finden die obigen Fallgruppen (a) und (b) keine Anwendung, wenn der Empfänger feststellt, dass die Einhaltung der Fallgruppen (a) und (b) entweder (i) eine uwiderhandlung gegen die geltenden Vorschriften zum jeweiligen Auskunftsanspruch verstoßen kann; (ii) eine behördliche Untersuchung behindern kann; oder (iii) zum Tod oder zu schwerer Körperverletzung einer Person führen kann.

8. Laufzeit und Kündigung.

8.1 Laufzeit der Vereinbarung. Die „Laufzeit“ dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an, bis die Vereinbarung gemäß Paragraf 8 (Laufzeit und Kündigung) gekündigt wird.

8.2 Kündigung wegen Vertragsverletzung. Soweit gesetzlich zulässig kann jede Partei diese Vereinbarung sofort durch eine schriftliche Mitteilung kündigen, wenn (a) die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung ausräumt, oder (b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeiten einstellt oder ein Insolvenzverfahren gegen diese Partei eingeleitet und nicht innerhalb von 90 Tagen aufgehoben wird.

8.3 Kündigung wegen Inaktivität. Google behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Dienste für ein Projekt nach einer vorangekündigten Frist von 30 Tagen zu kündigen, wenn über einen Zeitraum von 60 Tagen (a) der Kunde nicht auf die Admin-Konsole zugegriffen hat oder das betreffende Projekt keine Netzwerkaktivität hatte und (b) bei diesem Projekt keine Gebühren für diese Dienste angefallen sind.

8.4 Ordentliche Kündigung. Der Kunde kann die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen. Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen und muss ab Wirksamkeit der Kündigung die Nutzung der entsprechenden Dienste einstellen. Google kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.

8.5 Kündigung aufgrund von anwendbaren Gesetzen; Gesetzesverstöße. Google kann diese Vereinbarung sofort schriftlich kündigen, wenn Google hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass (a) eine weitere Bereitstellung der vom Kunden genutzten Dienste gegen anwendbares Recht verstoßen würde oder (b) der Kunde gegen Antikorruptionsgesetze oder Exportkontrollgesetze verstoßen hat oder Google dazu veranlasst hat, gegen derartige Gesetze zu verstoßen.

8.6 Wirkung der Kündigung. Wenn die Vereinbarung gekündigt wird, werden (a) alle Rechte aufgehoben und der Zugriff auf die Dienste (einschließlich gegebenenfalls des Zugriffs auf Kundendaten) beendet, sofern nicht anders in dieser Vereinbarung angegeben; und (b) alle Gebühren, die der Kunde Google schuldet, sofort nach Erhalt der letzten elektronischen Rechnung oder wie in der Endabrechnung angegeben, fällig.

9. Öffentlichkeit. Der Kunde kann öffentlich machen, dass er ein Google-Kunde ist, und Markenkennzeichen von Google gemäß den Markenrichtlinien einblenden. Google kann den Namen des Kunden und die Markenkennzeichen in Online- oder Offline-Werbematerialien für die Dienste verwenden. Jede Partei darf die Markenkennzeichen der anderen Partei nur so verwenden, wie es gemäß der Vereinbarung zulässig ist. Jede Verwendung der Markenkennzeichen einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Markenkennzeichen innehat.

10. Zusicherungen und Gewährleistung. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie (a) die gesetzliche Befugnis und Vollmacht hat, diese Vereinbarung abzuschließen, und (b) alle Gesetze einhält, die auf die Bereitstellung, die Inanspruchnahme und die Nutzung der Dienste (je nach Situation) anwendbar sind.

11. Haftungsausschluss. Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben und soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Google (a) keine sonstige Garantie, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig, insbesondere Garantien (Beschaffenheitsgarantien) hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder der fehler- und unterbrechungsfreien Nutzung der Dienste oder der Software; und (b) keine Garantie für die durch oder über die Dienste zur Verfügung gestellten Inhalte oder Informationen.

12. Haftungsbeschränkung.

12.1 Beschränkung der indirekten Haftung. Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich des Paragrafen 12.3 (Uneingeschränkte Haftung) gilt, dass keine Partei aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung haftbar ist für (a) indirekte Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden, Nebenschäden oder Schadensersatz oder (b) entgangene Umsätze, Gewinne, Einsparungen oder Firmenwerte.

12.2 Beschränkung der Haftungshöhe. Die Gesamthaftung jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, ist auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat. Eine Ausnahme bildet die Gesamthaftung von Google für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit kostenlos bereitgestellten Diensten oder kostenlos bereitgestellter Software ergeben; diese ist auf 5.000 $ beschränkt.

12.3 Unbeschränkte Haftung. Durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung wird die Haftung der beiden Parteien für Folgendes ausgeschlossen oder begrenzt:

(a) Betrug oder arglistige Täuschung;

(b) Verpflichtungen unter Paragraf 13 (Haftungsfreistellung);

(c) Verletzung gewerblicher Schutzrechte der anderen Partei;

(d) Zahlungsverpflichtungen aus der Vereinbarung oder

(e) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.

13. Haftungsfreistellung.

13.1 Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google. Google verteidigt den Kunden und die mit ihm verbundenen Unternehmen, die die Dienste im Rahmen des Kundenkontos verwenden, gegen gerichtlich geltend gemachte Ansprüche von Dritten und stellt sie von diesen frei, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass ein Dienst oder ein Google-Markenkennzeichen, der oder das jeweils in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verwendet wurde, die gewerblichen Schutzrechte des Dritten verletzt.

13.2 Haftungsfreistellungspflichten des Kunden. Der Kunde verteidigt Google und die mit ihm verbundenen Unternehmen, die die Dienste erbringen, gegen gerichtlich geltend gemachte Ansprüche von Dritten und stellt sie von diesen frei, soweit sich diese ergeben aus (a) jeglichen Kundenanwendungen, Projekten, Kundendaten oder Markenkennzeichen des Kunden; oder (b) der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seine Endnutzer in Verletzung der AUP oder des Paragrafen 3.3 (Einschränkungen).

13.3 Ausschlüsse. Paragraf 13.1 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google) und Paragraf 13.2 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden) gelten nicht, soweit sich der zugrunde liegende Vorwurf ergibt aus (a) einer Verletzung der Vereinbarung durch die freigestellte Partei, (b) einer Kombination der Technologie oder Markenkennzeichen der freigestellten Partei mit Materialien, die nicht im Rahmen der Vereinbarung von der freistellenden Partei bereitgestellt wurden, es sei denn, eine solche Kombination ist durch die Vereinbarung vorausgesetzt oder (c) aus sämtlichen Diensten, die dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, falls es sich bei der freistellenden Partei um Google oder eines seiner verbundenen Unternehmen handelt.

13.4 Bedingungen. Paragraf 13.1 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google) und Paragraf 13.2 (Haftungsfreistellungsverpflichtungen des Kunden) unterliegen den folgenden Bedingungen:

(a) Die freigestellte Partei hat im Falle etwaiger Vorwürfe, die im Vorfeld von Gerichtsverfahren von Dritten vorgebracht wurden, die freistellende Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und mit dieser zusammenzuarbeiten, um die Vorwürfe auszuräumen und das Gerichtsverfahren von Dritten beizulegen. Falls ein Verstoß gegen diesen Paragrafen 13.4(a) die Freistellung im Gerichtsverfahren von Dritten beeinträchtigt, werden die Verpflichtungen der freistellenden Partei gemäß Paragraf 13.1 (Verpflichtung von Google zur Haftungsfreistellung) oder 13.2 (Verpflichtung des Kunden zur Haftungsfreistellung) (je nach zutreffendem Fall) proportional zum Schaden reduziert.

(b) Eine freigestellte Partei muss die alleinige Kontrolle über den freigestellten Teil des Gerichtsverfahrens von Dritten anbieten, vorbehaltlich des Folgenden: (i) Die freigestellte Partei darf auf eigene Kosten einen nicht beherrschenden Rechtsbeistand ernennen; und (ii) für jeden Vergleich, bei dem die freigestellte Partei verpflichtet ist, die Haftung zu übernehmen, Zahlungen zu leisten oder Maßnahmen zu ergreifen bzw. darauf zu verzichten, ist die vorherige schriftliche Einwilligung der freigestellten Partei erforderlich, wobei eine solche Einwilligung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf.

13.5 Rechtsbehelfe.

(a) Wenn Google hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen, kann Google nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) sich das Recht für den Kunden verschaffen, dass dieser die Dienste weiterhin nutzen darf; (ii) die Dienste ohne materiellen Funktionsverlust so verändern, dass dadurch keine gewerblichen Schutzrechte mehr verletzt werden; oder (iii) einen funktional gleichwertigen Ersatz für die Dienste bereitstellen, der keine Rechte Dritter verletzt.

(b) Sollte Google der Auffassung sein, dass die Rechtsbehelfe in Paragraf 13.5(a) nicht wirtschaftlich angemessen sind, kann Google die Nutzung der betroffenen Dienste für den Kunden sperren oder kündigen.

13.6 Alleinige Rechte und Verpflichtungen. Ohne Auswirkungen auf die Kündigungsrechte der Parteien werden in diesem Paragrafen 13 (Haftungsfreistellung) die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe der Parteien gemäß dieser Vereinbarung im Hinblick auf die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wegen Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte beschrieben, die unter diesen Paragrafen 13 (Haftungsfreistellung) fallen.

14. Sonstiges.

14.1 Mitteilungen. Im Rahmen der Vereinbarung müssen Mitteilungen an den Kunden an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse und Mitteilungen an Google an legal-notices@google.com gesendet werden. Mitteilungen gelten mit dem Absenden als empfangen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse während der gesamten Laufzeit aktuell zu halten.

14.2 E-Mails. Müssen im Rahmen der Vereinbarung Genehmigungen oder Einwilligungen schriftlich erfolgen, so können die Parteien E-Mails verwenden.

14.3 Übertragung. Keine der Parteien ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei an Dritte zu übertragen. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen, wenn (a) der Rechtsnachfolger schriftlich zugestimmt hat, an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, und (b) die übertragende Partei die andere Partei über die Übertragung informiert hat. Jeder andere Versuch einer Übertragung ist unwirksam. Wenn der Kunde diese Vereinbarung auf ein verbundenes Unternehmen in einer anderen Gerichtsbarkeit überträgt, sodass es zu einer Änderung des vertragsschließenden Google-Unternehmens gemäß der Definition unter https://cloud.google.com/terms/google-entity kommt, geschieht Folgendes: (i) Diese Vereinbarung wird automatisch an das neue vertragsschließende Google-Unternehmen übertragen; und (ii) wenn sich das Rechnungskonto der Schwestergesellschaft in Indien oder Brasilien befindet, gelten ab dem Zeitpunkt der Übertragung die jeweils anwendbaren oben verlinkten Nutzungsbedingungen und nicht diese Vereinbarung.

14.4 Kontrollwechsel. Im Falle eines Kontrollwechsels, der nicht Teil einer internen Umstrukturierung oder Reorganisation ist (z. B. durch einen Aktienkauf oder -verkauf, eine Fusion oder eine andere Unternehmenstransaktion), setzt die Partei die andere Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon in Kenntnis.

14.5 Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder Verzug bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, darunter höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Terrorismus, Unruhen oder Krieg.

14.6 Nebenverträge. Google darf Nebenverträge über seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abschließen, bleibt aber dem Kunden gegenüber für alle übertragenen Verpflichtungen aus der Vereinbarung haftbar.

14.7 Keine Geschäftsbesorgung. Durch diese Vereinbarung entstehen kein Vertreterverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien.

14.8 Kein Verzicht. Keine der Parteien wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte aus dieser Vereinbarung verzichtet, wenn sie ein Recht nicht ausübt oder die Ausübung verzögert.

14.9 Salvatorische Klausel. Wenn ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung wirksam.

14.10 Keine Begünstigung Dritter. Diese Vereinbarung gewährt Dritten keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.

14.11 Nicht-monetäre Rechtsbehelfe. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen nicht-monetären Rechtsbehelfsantrag („equitable relief“) zu stellen.

14.12 Geltendes US-Recht.

(a) Für US-Regierungsbehörden auf Stadt-, Verwaltungsbezirks- und Bundesstaatsebene. Wenn es sich bei dem Kunden um eine US-Regierungsbehörde einer Stadt, eines Verwaltungsbezirks oder eines Bundesstaats handelt, trifft die Vereinbarung keine Regelung über anwendbares Recht und Gerichtsstand.

(b) Für US-Bundesbehörden. Wenn es sich bei dem Kunden um eine US-Bundesbehörde handelt, gilt Folgendes: ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, UNTERLIEGEN DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, UNTER AUSSCHLUSS IHRER VERWEISUNGSNORMEN. NUR SOWEIT IM RAHMEN DES BUNDESRECHTS ZULÄSSIG GILT FOLGENDES: (I) LIEGT KEIN ANWENDBARES BUNDESRECHT VOR, GELTEN DIE GESETZE DES BUNDESSTAATES KALIFORNIEN (UNTER AUSSCHLUSS DER VERWEISUNGSNORMEN VON KALIFORNIEN); UND (II) DIE PARTEIEN ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, DER PERSÖNLICHEN RECHTSPRECHUNG UND DEM AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSSTAND DES VERWALTUNGSBEZIRKS SANTA CLARA, KALIFORNIEN, UNTERLIEGEN.

(c) Für alle anderen Rechtsträger. Wenn der Kunde ein Rechtsträger ist, der nicht in Paragraf 14.12(a) (Geltendes US-Recht für US-Regierungsbehörden auf Stadt-, Verwaltungsbezirks- und Bundesstaatsebene) oder (b) (Geltendes US-Recht für US-Bundesbehörden) aufgeführt ist, gilt Folgendes: ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, UNTERLIEGEN DEM KALIFORNISCHEN RECHT, UNTER AUSSCHLUSS DER VERWEISUNGSNORMEN DIESES BUNDESSTAATES, UND WERDEN AUSSCHLIESSLICH VOR DEN BUNDESGERICHTEN ODER DEN GERICHTEN DES VERWALTUNGSBEZIRKS SANTA CLARA, KALIFORNIEN, USA VERHANDELT; DIE PARTEIEN STIMMEN DER PERSÖNLICHEN GERICHTSBARKEIT IN DIESEN GERICHTEN ZU.

14.13 Änderungsvereinbarungen. Ausgenommen der in Paragraf 1.4(b) (Änderungen: An der Vereinbarung) oder (c) (Änderungen: An den Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen) dargelegten Fälle müssen Ergänzungen schriftlich erfolgen, von beiden Parteien unterzeichnet werden und ausdrücklich angeben, dass sie eine Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung darstellen.

14.14 Fortbestand. Die folgenden Paragrafen gelten nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung weiter: Paragraf 2 (Zahlungsbedingungen), Paragraf 5 (Gewerbliche Schutzrechte; Schutz von Kundendaten; Feedback), Paragraf 7 (Vertrauliche Informationen), Paragraf 8.6 (Wirkung der Kündigung), Paragraf 11 (Haftungsausschluss), Paragraf 12 (Haftungsbeschränkung), Paragraf 13 (Haftungsfreistellung) und Paragraf 14 (Sonstige Bestimmungen).

14.15 Gesamte Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung enthält sämtliche zwischen den Parteien festgelegten Bedingungen und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsinhalt. Durch Abschluss der Vereinbarung erhält keine der Parteien ein Recht oder einen Rechtsbehelf auf Grundlage einer Aussage, Erklärung oder Garantie (ob fahrlässig oder unverschuldet abgegeben) oder hat auf eine solche vertraut, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung formuliert ist. Die durch URL verlinkten Bestimmungen werden durch Verweis in die Vereinbarung aufgenommen. Nach dem Datum des Inkrafttretens kann Google jede beliebige URL in dieser Vereinbarung durch eine aktualisierte URL ersetzen.

14.16 Widersprüchliche Bestimmungen. Falls ein Konflikt unter den Dokumenten auftritt, aus denen sich diese Vereinbarung zusammensetzt, gelten in Bezug auf die Dokumente folgende Prioritäten (in absteigender Reihenfolge): die Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen, die übrige Vereinbarung (mit Ausnahme der URL-Bestimmungen) und die URL-Bestimmungen (mit Ausnahme der Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen).

14.17 Überschriften. Die in der Vereinbarung verwendeten Überschriften und Untertitel dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Vereinbarung.

14.18 Sprachliche Abweichungen. Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt und sollte die Übersetzung vom englischen Text abweichen, ist das englischsprachige Original maßgebend, sofern in der Übersetzung nicht anders angegeben.

14.19 Definitionen.

  • „Konto“bezeichnet das Google Cloud Platform-Konto des Kunden.
  • „Admin-Konsole“ bezeichnet die Onlinekonsolen oder Dashboards, die Google dem Kunden für die Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt.
  • „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine Rechtspersönlichkeit, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, die von dieser direkt oder indirekt kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle steht.
  • „Antikorruptionsgesetze“ sind alle anwendbaren gewerblichen und öffentlichen Gesetze gegen Korruption. Dazu gehören unter anderem der U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und der UK Bribery Act von 2010. Diese Gesetze verbieten es, anderen, beispielsweise Regierungsbeamten, direkt oder indirekt unlautere Angebote zu unterbreiten und ihnen dabei irgendetwas von Wert zu versprechen, mit der Absicht, dadurch ein Geschäft zu machen oder beizubehalten, oder um sich andere unlautere gewerbliche Vorteile zu sichern. „Regierungsbeamte“ bezieht sich hierbei auf Beamte oder Regierungsangestellte, Kandidaten für ein öffentliches Amt, Mitglieder königlicher Familien und Mitarbeiter von regierungseigenen Unternehmen oder von Unternehmen, die der Kontrolle der Regierung unterliegen, sowie Mitarbeiter von öffentlichen internationalen Organisationen und politischen Parteien.
  • „AUP“ (Acceptable Use Policy, Richtlinien für die Faire Nutzung) bezeichnet die jeweils aktuellen Richtlinien für die Faire Nutzung für die Dienste unter https://cloud.google.com/terms/aup.
  • „BAA“ (Business Associate Agreement, Geschäftspartner-Vereinbarung) ist eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung über den im HIPAA definierten Umgang mit geschützten Gesundheitsdaten (Protected Health Information, PHI).
  • „Markenkennzeichen“: Markennamen, Marken, Dienstzeichen, Logos, Domainnamen und sonstige unverkennbare Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von der betreffenden Partei jeweils geschützt werden.
  • „Vertrauliche Daten“ sind Daten, die von einer Partei oder von mit ihr verbundener Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung der anderen Partei offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den jeweiligen Umständen normalerweise als vertraulich gelten. Das schließt keine Daten ein, die eigenständig vom Empfänger generiert wurden, die dem Empfänger rechtmäßig durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen mitgeteilt wurden oder die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes handelt es sich bei Kundendaten um vertrauliche Informationen des Kunden.
  • „Kontrolle“ bezeichnet die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte oder Beteiligungen einer Partei.
  • „Kundenanwendung“ bezeichnet ein Softwareprogramm, das der Kunde unter Verwendung der Dienste entwickelt oder hostet.
  • „Kundendaten“ bezeichnet Daten, die der Kunde oder die Endnutzer Google über das Konto in den Diensten bereitstellen.
  • „Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen“ bezeichnet die unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-terms angegebenen Bedingungen.
  • „Dokumentation“ bezeichnet die Dokumentation von Google (in der jeweils aktuellen Fassung), wie Google sie seinen Kunden allgemein für die Nutzung mit den Diensten unter https://cloud.google.com/docs/ zur Verfügung stellt.
  • „Endnutzer“ sind die Einzelpersonen, denen der Kunde die Verwendung der Dienste gestattet. Endnutzer können auch Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen des Kunden und andere autorisierte Dritte sein.
  • „Exportkontrollgesetze“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen zur Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrolle, einschließlich (a) der US-amerikanischen Export Administration Regulations (EAR) des US-Handelsministeriums; (b) der Wirtschafts- und Handelssanktionen, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums durchgesetzt werden; und (c) der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) des US-Außenministeriums.
  • „Abrechnungszeitraum“ bezeichnet einen Kalendermonat oder einen anderen von Google in der Admin-Konsole angegebenen Zeitraum.
  • „Gebühren“ bezeichnet die für den jeweiligen Dienst oder die jeweilige Software geltenden Gebühren und jegliche geltenden Steuern. Die Gebühren für den jeweiligen Dienst sind unter https://cloud.google.com/skus/ (durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen) angegeben.
  • „Google API“ bezeichnet jede beliebige von Google im Rahmen der Dienste bereitgestellte API.
  • „Hochriskante Aktivitäten“ bezeichnet Aktivitäten, bei denen nach verständiger Betrachtung davon auszugehen ist, dass eine Nutzung oder ein Ausfall der Dienste zu Todesfällen, Verletzungen, Umweltschäden oder Sachschäden führen könnte (beispielsweise die Errichtung oder der Betrieb von Kernenergieanlagen, Flugsicherungssystemen, lebenserhaltenden Apparaten oder Waffentechnik).
  • „HIPAA“ bezeichnet das US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act) aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.
  • „Einschließlich“ bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
  • „Haftungsfreistellungen“ bezeichnet (i) Ausgleichsbeträge, die von der freistellenden Partei genehmigt wurden; und (ii) Schadenersatzansprüche sowie Kosten, die der freigestellten Partei rechtskräftig von einem zuständigen Gericht auferlegt werden.
  • „Gewerbliche Schutzrechte“ sind aktuelle und zukünftige weltweite Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und ähnliche Rechte.
  • „Auskunftsanspruch“ bezeichnet einen Anspruch zur Offenlegung von Daten, der im Rahmen von Gesetzen, behördlichen Bestimmungen, Gerichtsentscheidungen, Vorladungen, richterlichen Anordnungen oder sonstigen gültigen rechtlichen Befugnissen, Gerichtsverfahren oder ähnlichen Verfahren geltend gemacht wird.
    • „Haftung“ bezeichnet jegliche Haftung, ob vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar war oder von den Parteien erwogen wurde.
    • „Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse“ bezeichnet die vom Kunden in der Admin-Konsole angegebene(n) E-Mail-Adresse(n).
    • „Projekt“ bezeichnet eine Sammlung von Google Cloud Platform-Ressourcen, die der Kunde über die Dienste konfiguriert.
    • „Dienstspezifische Bedingungen“ bezeichnet die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen für einen oder mehrere Dienste, die unter https://cloud.google.com/terms/service-terms angegeben sind.
    • „Dienste“ bezeichnet die jeweils aktuellen Dienste, die unter https://cloud.google.com/terms/services beschrieben sind, exklusive Angebote von Dritten.
    • „SLA“ bezeichnet die jeweils aktuellen Service Level Agreements unter https://cloud.google.com/terms/sla/.
    • „Software“ bezeichnet alle herunterladbaren Tools und Software Development Kits sowie jedwede sonstige Computersoftware, die von Google in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt werden, und sämtliche Aktualisierungen, die Google bisweilen an dieser Software vornimmt, exklusive Angebote von Dritten.
    • „Sperren“ oder „Sperrung“ bezeichnet die Deaktivierung oder Begrenzung des Zugriffs auf oder der Nutzung der Dienste oder deren Bestandteile.
    • „Steuern“ bezeichnet alle vom Staat erhobenen Steuern, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen, dem Nettovermögen, dem Vermögenswert, dem Immobilienwert oder der Beschäftigung von Google basieren.
    • „Laufzeit“ hat die in Paragraf 8.1 (Laufzeit der Vereinbarung) dieser Vereinbarung angegebene Bedeutung.
    • „Angebote von Dritten“ bezieht sich auf (a) Dienste, Software, Produkte und andere Angebote von Dritten, die nicht in die Dienste oder die Software integriert sind, und (b) Angebote, die im Paragraf „Nutzungsbedingungen für Drittanbieter“ der dienstspezifischen Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
    • „Gerichtsverfahren von Dritten“ bezeichnet jedes förmliche Gerichtsverfahren, das von einem unabhängigen Dritten vor einem Gericht oder behördlichen Gerichtshof eingeleitet wird (einschließlich möglicher Rechtsmittelverfahren).
    • Als „Markenrichtlinien“ werden Google-Richtlinien für die Nutzung von Google-Markenkennzeichen durch Dritte unter https://www.google.com/permissions/guidelines.html bezeichnet.
    • „Technische Supportdienste (TSD)“ bezeichnet die jeweils aktuellen technischen Supportdienste, die Google dem Kunden gemäß den TSD-Richtlinien bereitstellt.
    • „TSD-Richtlinien“ bezeichnet die jeweils aktuellen Richtlinien für technische Supportdienste von Google für die betreffenden Dienste. Die TSD-Richtlinien sind unter https://cloud.google.com/terms/tssg/ (unter Google Cloud Platform-Dienste) abrufbar.
    • „URL-Bestimmungen“ bezeichnet die AUP, Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen, dienstspezifischen Nutzungsbedingungen, SLAs und die TSD-Richtlinien.

15. Regionsspezifische Nutzungsbedingungen. Der Kunde stimmt den folgenden Änderungen an der Vereinbarung zu, wenn er eine Rechnungsadresse in einer der folgenden Regionen hat:

Asiatisch-pazifischer Raum – Alle Regionen außer Indien

Paragraf 2.2 wird wie folgt ersetzt:

2.2 Steuern. Google führt alle in Rechnung gestellten Steuern einzeln auf. Wenn von einer Zahlung an Google Steuern einbehalten werden müssen, erhöht der Kunde die Zahlung an Google entsprechend, sodass der Nettobetrag, den Google erhält, dem Rechnungsbetrag ohne Abzug von Steuern entspricht.

Die Definition von „Steuern“ unter Paragraf 14.19 (Definitionen) wird wie folgt ersetzt:

14.19 Definitionen.

„Steuern“ bezeichnet alle von Regierungsorganisationen oder behördlichen Institutionen auferlegten Steuern gemäß anwendbarem Recht im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung der Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abgaben, Zölle und alle direkten oder indirekten Steuern, einschließlich aller damit verbundenen Strafen oder Zinsen, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Gewinn von Google basieren.

Asiatisch-pazifischer Raum (alle Regionen außer Australien, Japan, Indien, Neuseeland, Singapur) und Lateinamerika (alle Regionen außer Brasilien)

Paragraf 14.12 (Geltendes US-Recht) wird wie folgt ersetzt:

14.12 Geltendes Recht; Schiedsgerichtsverfahren.

(a) ALLE FORDERUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN ZUGEHÖRIGEN GOOGLE-PRODUKTEN ODER -DIENSTEN ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH ANFECHTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER AUSLEGUNG ODER DEN LEISTUNGEN DIESER VEREINBARUNG („Anfechtung“), UNTERLIEGEN DEM RECHT DES US-BUNDESSTAATS KALIFORNIEN, MIT AUSNAHME DER KOLLISIONSREGELN VON KALIFORNIEN.

(b) Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, Anfechtungen innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Wenn die Rechtsstreitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen behoben wird, muss sie durch ein Schiedsgerichtsverfahren des International Center for Dispute Resolution der American Arbitration Association in Übereinstimmung mit ihren zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung geltenden Expedited Commercial Rules („Regeln“) beigelegt werden.

(c) Die Parteien wählen gemeinsam einen Schiedsrichter aus. Das Schiedsgerichtsverfahren wird auf Englisch in Santa Clara County, Kalifornien, USA, durchgeführt.

(d) Jede Partei kann ohne Verzicht auf einen Rechtsbehelf nach dieser Vereinbarung jedes zuständige Gericht anrufen, das für einen einstweiligen Unterlassungsanspruch zuständig ist, um den Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums bis zur Klärung des Schiedsgerichtsverfahrens zu erwirken. Das Schiedsgericht kann in Übereinstimmung mit den Abhilfemaßnahmen und Einschränkungen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, eine Billigkeits- oder Unterlassungsverfügung anordnen.

(e) Vorbehaltlich der Anforderungen an die Vertraulichkeit in Unterparagraf (g) kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer Verfügung stellen, die zum Schutz der Rechte oder des Eigentums dieser Partei erforderlich ist; dieser Antrag wird nicht als Verletzung dieses oder als Verzicht auf diesen Paragrafen über geltendes Recht und Schiedsgerichtsbarkeit angesehen und hat keinen Einfluss auf die Befugnisse des Schiedsrichters, einschließlich der Befugnis zur Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung. Die Parteien legen fest, dass die Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien, USA, für die Erteilung von Anordnungen nach diesem Unterparagraf 14.12(e) zuständig sind.

(f) Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend und seine Vollstreckung kann vor jedem zuständigen Gericht vorgelegt werden, auch vor jedem Gericht, das für eine der Parteien oder ihr Vermögen zuständig ist.

(g) Informationen hinsichtlich jedes Schiedsgerichtsverfahrens, das in Übereinstimmung mit diesem Paragrafen 14.12 (Geltendes Recht; Schiedsgerichtsverfahren) durchgeführt wird, gelten als vertrauliche Daten gemäß Paragraf 7 (Vertrauliche Daten), einschließlich (i) der Bestätigung seiner Existenz, (ii) aller während des Schiedsgerichtsverfahrens offengelegten Daten und (iii) aller mündlichen Mitteilungen oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren. Zusätzlich zu den Offenlegungsrechten gemäß Paragraf 7 (Vertrauliche Daten) können die Parteien die in diesem Unterparagraf 14.12(g) beschriebenen Daten auch an ein zuständiges Gericht weitergeben, wenn das für die Einreichung einer Verfügung gemäß Unterparagraf 14.12(e) oder die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist. Die Parteien müssen jedoch beantragen, dass diese Gerichtsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit (in nicht öffentlicher Sitzung) durchgeführt werden.

14.12(e) oder die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist. Die Parteien müssen jedoch beantragen, dass diese Gerichtsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit (in nicht öffentlicher Sitzung) durchgeführt werden.

(h) Die Parteien zahlen die Vergütung des Schiedsrichters, die Vergütung und Auslagen der vom Schiedsrichter ernannten Sachverständigen sowie die Verwaltungskosten der Schiedsgerichtsstelle gemäß den Regeln. In seiner endgültigen Entscheidung bestimmt der Schiedsrichter, ob die nicht obsiegende Partei den von der obsiegenden Partei im Voraus gezahlten Betrag für diese Vergütungen zurückerstatten muss.

(i) Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenvergütungen und -kosten, unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Schiedsrichters über die Anfechtung.

Asiatisch-pazifischer Raum – Indonesien

Paragraf 8.6 wird neu hinzugefügt:

8.6 Verzicht auf Kündigung. Die Parteien vereinbaren, auf Bestimmungen nach geltendem Recht dahingehend zu verzichten, dass eine gerichtliche Entscheidung oder Anordnung für die Aufhebung dieser Vereinbarung erforderlich ist.

Die indonesische Fassung dieser Vereinbarung ist hier abrufbar und Paragraf 14.18 wird wie folgt ersetzt:

14.18 Sprachliche Abweichungen. Diese Vereinbarung wird in indonesischer und in englischer Sprache verfasst. Beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich. Im Falle von Widersprüchen oder unterschiedlicher Auslegung zwischen der indonesischen und der englischen Fassung vereinbaren die Parteien, die indonesische Fassung dahingehend zu ändern, dass der betreffende Teil der indonesischen Fassung mit dem betreffenden Teil der englischen Fassung übereinstimmt.

Nordamerika – USA

Paragraf 14.19 (Definitionen) wird geändert zu Paragraf 14.20 (Definitionen).

Paragraf 14.19 wird neu hinzugefügt:

14.19 Nutzer der US-Bundesbehörden. Die Dienste wurden ausschließlich auf private Kosten entwickelt. Es handelt sich um kommerzielle Computersoftware und die dazugehörige Dokumentation im Sinne der geltenden Beschaffungsrichtlinien des Bundes (Federal Acquisition Regulations) und der Ergänzungen der Behörde.

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